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erklären will 1 2 * 4 )." Dazu gibt Mar Weber mehrere Erläuterungen:
„»'Handeln« soll dabei ein menschliches Verhalten (einerlei,
ob äußeres oder innerliches Tun, Unterlassen oder Dulden)
heißen, wenn und insofern als der oder die Handelnden mit
ihm einen subjektiven Sinn verbinden. .Soziales' Handeln
aber soll ein solches Handeln heißen, welches seinem von dem
oder den Handelnden gemeinten Sinn nach auf das Ver
halten anderer bezogen wird und daran in seinem Ablauf
orientiert ist?)." „Die soziale Beziehung besteht ... in der
Chance, daß in einer (sinnhaft) angebbaren Art sozial ge
handelt wird, einerlei zunächst: worauf diese Chance beruht^)."
Zur Ehre Mar Webers sei angenommen, daß diese Be
griffsbestimmung (er gab diesen Teil des Werkes noch selbst
heraus) nur als eine vorläufige gedacht war, die in der syste
matischen Fortsetzung des Werkes, eine wesentliche Ergänzung
und Berichtigung gefunden hätte. Denn wenn er auch in seinem
Bestreben, Geschichte, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft
und Soziologie, ja sogar Musiktheorie miteinander zu ver
binden^), auf philosophischem und erkenntnistheoretischem Ge
biete als durchgebildeter Kenner nicht betrachtet werden kann,
so kann man ihm doch schwerlich zutrauen, methodologisch
derart unvereinbare Elemente zusammenspannen zu wollen,
wie es in der angeführten Definition geschieht. Im ersten Satze
liegen zwei schroffe, methodologisch schlechthin unvereinbare
Widersprüche offen zutage. Die Soziologie soll 1. Handeln
„deutend verstehen" und 2. „ursächlich erklären". „Deutend
verstehen" heißt doch notwendig: auf den Sinngehalt und
Sinnzusammenhang eingehen, wie z. B. die Logik tut, wenn
») S. 1.
2 ) Ebenda; ähnlich S. 11.
2 ) S. 13.
4 ) Vgl. Max Weber, Die rationalen und soziologischen Grundlagen
der Musik, München 1921.