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erklären will 1 2 * 4 )." Dazu gibt Mar Weber mehrere Erläuterungen:
„»'Handeln« soll dabei ein menschliches Verhalten (einerlei,
ob äußeres oder innerliches Tun, Unterlassen oder Dulden)
heißen, wenn und insofern als der oder die Handelnden mit
ihm einen subjektiven Sinn verbinden. .Soziales' Handeln
aber soll ein solches Handeln heißen, welches seinem von dem
oder den Handelnden gemeinten Sinn nach auf das Verhalten
anderer bezogen wird und daran in seinem Ablauf
orientiert ist?)." „Die soziale Beziehung besteht ... in der
Chance, daß in einer (sinnhaft) angebbaren Art sozial gehandelt
wird, einerlei zunächst: worauf diese Chance beruht^)."
Zur Ehre Mar Webers sei angenommen, daß diese Begriffsbestimmung
(er gab diesen Teil des Werkes noch selbst
heraus) nur als eine vorläufige gedacht war, die in der systematischen
Fortsetzung des Werkes, eine wesentliche Ergänzung
und Berichtigung gefunden hätte. Denn wenn er auch in seinem
Bestreben, Geschichte, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft
und Soziologie, ja sogar Musiktheorie miteinander zu verbinden^),
auf philosophischem und erkenntnistheoretischem Gebiete
als durchgebildeter Kenner nicht betrachtet werden kann,
so kann man ihm doch schwerlich zutrauen, methodologisch
derart unvereinbare Elemente zusammenspannen zu wollen,
wie es in der angeführten Definition geschieht. Im ersten Satze
liegen zwei schroffe, methodologisch schlechthin unvereinbare
Widersprüche offen zutage. Die Soziologie soll 1. Handeln
„deutend verstehen" und 2. „ursächlich erklären". „Deutend
verstehen" heißt doch notwendig: auf den Sinngehalt und
Sinnzusammenhang eingehen, wie z. B. die Logik tut, wenn
») S. 1.
2 ) Ebenda; ähnlich S. 11.
2 ) S. 13.
4 ) Vgl. Max Weber, Die rationalen und soziologischen Grundlagen
der Musik, München 1921.