Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

151

erklären  will 1  2  *  4 )."  Dazu  gibt  Mar  Weber  mehrere  Erläuterungen:
„»'Handeln«  soll  dabei  ein  menschliches  Verhalten  (einerlei,
ob  äußeres  oder  innerliches  Tun,  Unterlassen  oder  Dulden)
heißen,  wenn  und  insofern  als  der  oder  die  Handelnden  mit
ihm  einen  subjektiven  Sinn  verbinden.  .Soziales'  Handeln
aber  soll  ein  solches  Handeln  heißen,  welches  seinem  von  dem
oder  den  Handelnden  gemeinten  Sinn  nach  auf  das  Verhalten ­
  anderer  bezogen  wird  und  daran  in  seinem  Ablauf
orientiert  ist?)."  „Die  soziale  Beziehung  besteht  ...  in  der
Chance,  daß  in  einer  (sinnhaft)  angebbaren  Art  sozial  gehandelt ­
  wird,  einerlei  zunächst:  worauf  diese  Chance  beruht^)."
Zur  Ehre  Mar  Webers  sei  angenommen,  daß  diese  Begriffsbestimmung ­
  (er  gab  diesen  Teil  des  Werkes  noch  selbst
heraus)  nur  als  eine  vorläufige  gedacht  war,  die  in  der  systematischen ­
  Fortsetzung  des  Werkes,  eine  wesentliche  Ergänzung
und  Berichtigung  gefunden  hätte.  Denn  wenn  er  auch  in  seinem
Bestreben,  Geschichte,  Volkswirtschaftslehre,  Rechtswissenschaft
und  Soziologie,  ja  sogar  Musiktheorie  miteinander  zu  verbinden^), ­
  auf  philosophischem  und  erkenntnistheoretischem  Gebiete ­
  als  durchgebildeter  Kenner  nicht  betrachtet  werden  kann,
so  kann  man  ihm  doch  schwerlich  zutrauen,  methodologisch
derart  unvereinbare  Elemente  zusammenspannen  zu  wollen,
wie  es  in  der  angeführten  Definition  geschieht.  Im  ersten  Satze
liegen  zwei  schroffe,  methodologisch  schlechthin  unvereinbare
Widersprüche  offen  zutage.  Die  Soziologie  soll  1.  Handeln
„deutend  verstehen"  und  2.  „ursächlich  erklären".  „Deutend
verstehen"  heißt  doch  notwendig:  auf  den  Sinngehalt  und
Sinnzusammenhang  eingehen,  wie  z.  B.  die  Logik  tut,  wenn
»)  S.  1.
2 )  Ebenda;  ähnlich  S.  11.
2 )  S.  13.
4 )  Vgl.  Max  Weber,  Die  rationalen  und  soziologischen  Grundlagen
der  Musik,  München  1921.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.