Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

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vollen,  im  rangmäßigen  Zusammenhange  der  Glieder,  in  ihrer
Teilnahme  am  Ganzen  ihren  Gegenstand  hat.
So  viel  über  das  Merkmal  des  „individuellen  Ursprunges".
Wie  steht  es  nun  weiterhin  mit  dem  Merkmal  des  Verkehrs? ­
  („Verkehr"  im  obigen  individualistischen  Sinne  des
„Zusammentreffens"  mehrerer  Handlungen  —  ein  Unbegriff,
wie  wir  sahen!)  Welcher  ist  nach  dem  Bisherigen  der  wahre
Begriff  von  „Verkehr"?  Im  organischen  Sinne  ist  nunmehr
Verkehr  —  nachdem  das  Individuum  als  Ursprung  und  Bedingung ­
  nicht  in  das  Blickfeld  der  Betrachtung  fällt  —  nicht
mehr  das  bloße  Summenphänomen,  das  bloße  Zusammentreffen ­
  mehrerer  Handlungen,  dessen  Eigenschaften  sich  davon
herschrieben,  wie  die  einzelnen  Handlungen,  welche  eben  gerade
zusammentreffen,  beschaffen  sind;  vielmehr  ist  „Verkehr"  aus
der  Ganzheit  abzuleiten.  Die  Verkehrserscheinung  im  universalistischen ­
  Sinne  ist  eine  Erscheinungsform  der  Ganzheit;
diese  ist  es  nunmehr,  welche  die  einzelnen,  angeblich  nur  „zusammentreffenden" ­
  Handlungen  als  Glieder  in  sich  aufnimmt.
Verkehr  ist  die  nicht  organisierte  Form  der  Eingliederung
einzelner  Handlungen  in  jeweils  schon  vorher  gegebene,  aber
in  ihrer  letzten  Konkretion  noch  nicht  ausgegliederte  Ganzheiten,
damit  allerdings  zugleich  eine  Umgliederung  dieser
Ganzheiten;  oder,  auf  die  kürzeste  Formel  gebracht:  Verkehr ­
  ist  die  freie  Form  des  sich-Eingliederns
  in  vorgegebene  aber  ihrer  letzten
Verwirklichung  nach  nur  virtuell  bestehende ­
  Ganzheiten.  Wie  z.  B.  die  Gattungsbegriffe
die  einzelnen  Erscheinungen  in  sich  befassen,  so  der  Verkehr
(die  Ganzheitsform  „Verkehr")  die  einzelnen  Handlungen,
welche  ihrer  Natur  nach  schon  vorher  alle  „verkehrshaft"  finfc 1 ).
Sehen  wir  doch  daraufhin  die  Wirklichkeit  einmal  genau  an.
*)  Dgl.  dazu  unten  die  Darlegungen  über  den  Tauschbegriff  in  der
zweiten  und  dritten  Abhandlung.
            
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