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vollen, im rangmäßigen Zusammenhange der Glieder, in ihrer
Teilnahme am Ganzen ihren Gegenstand hat.
So viel über das Merkmal des „individuellen Ursprunges".
Wie steht es nun weiterhin mit dem Merkmal des Verkehrs?
(„Verkehr" im obigen individualistischen Sinne des
„Zusammentreffens" mehrerer Handlungen — ein Unbegriff,
wie wir sahen!) Welcher ist nach dem Bisherigen der wahre
Begriff von „Verkehr"? Im organischen Sinne ist nunmehr
Verkehr — nachdem das Individuum als Ursprung und Bedingung
nicht in das Blickfeld der Betrachtung fällt — nicht
mehr das bloße Summenphänomen, das bloße Zusammentreffen
mehrerer Handlungen, dessen Eigenschaften sich davon
herschrieben, wie die einzelnen Handlungen, welche eben gerade
zusammentreffen, beschaffen sind; vielmehr ist „Verkehr" aus
der Ganzheit abzuleiten. Die Verkehrserscheinung im universalistischen
Sinne ist eine Erscheinungsform der Ganzheit;
diese ist es nunmehr, welche die einzelnen, angeblich nur „zusammentreffenden"
Handlungen als Glieder in sich aufnimmt.
Verkehr ist die nicht organisierte Form der Eingliederung
einzelner Handlungen in jeweils schon vorher gegebene, aber
in ihrer letzten Konkretion noch nicht ausgegliederte Ganzheiten,
damit allerdings zugleich eine Umgliederung dieser
Ganzheiten; oder, auf die kürzeste Formel gebracht: Verkehr
ist die freie Form des sich-Eingliederns
in vorgegebene aber ihrer letzten
Verwirklichung nach nur virtuell bestehende
Ganzheiten. Wie z. B. die Gattungsbegriffe
die einzelnen Erscheinungen in sich befassen, so der Verkehr
(die Ganzheitsform „Verkehr") die einzelnen Handlungen,
welche ihrer Natur nach schon vorher alle „verkehrshaft" finfc 1 ).
Sehen wir doch daraufhin die Wirklichkeit einmal genau an.
*) Dgl. dazu unten die Darlegungen über den Tauschbegriff in der
zweiten und dritten Abhandlung.