Die internationale Organisation
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eine planmäßige Regelung der wichtigsten Produktionszweige anzu-
bahnen. Nach dem Vorschlage Wissel-Möllendorfs sollten einzelne
Wirtschaftszweige zu Selbstverwaltungskörpern zusammengeschlossen
werden. Die neue Deutsche Reichsverfassung schuf diese Möglichkeit,
indem sie in Artikel 156 bestimmte: „Das Reich kann im Falle dringenden
Bedürfnisses zum Zwecke der Gemeinwirtschaft durch Gesetz wirt-
schaftliche Unternehmungen und Verbände auf der Grundlage der
Selbstverwaltung zusammenschließen mit dem Ziele, die Mitwirkung
aller schaffenden Volksteile zu sichern, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
an der Verwaltung zu beteiligen und Erzeugung, Herstellung, Ver-
wendung, Preisstellung sowie Ein- und Ausfuhr der Wirtschaftsgüter
nach gemeinwirtschaftlichen Grundsätzen zu regeln.‘ Über einzelne
Versuche mit Kohle, Schwefelsäure, Teer und Eisen kam jedoch diese
Planwirtschaft nicht hinaus.
20. Die internationale Organisation
Die Konzentrationsbewegung greift vielfach über die Staatspgrenzen
auf andere Länder über, so daß man von internationalen Kartellen
und Trusts spricht. Dabei sind zwei verschiedene Fälle möglich. Ent-
weder suchen die nationalen Organisationen eine Verständigung unter
einander und schaffen eine Überorganisation, deren Form mit der ihrigen
durchaus nicht übereinstimmen muß. So können die Verkaufskartelle
der gleichen Art in mehreren Ländern ein Rayonierungskartell bilden,
durch das sie sich das inländische Absatzgebiet sichern, nationale Vertikal-
bildungen können zu einer internationalen Horizontalbildung zusammen-
treten usw. Oder es können die einzelnen Unternehmungen unmittelbar,
ohne das Dazwischentreten einer nationalen Vereinigung, sich zu irgend-
einer der bereits behandelten Formen der Konzentration zusammen-
schließen, was besonders bei Produktionszweigen vorkommen wird,
deren Erzeugung sich auf wenige große, aber auf verschiedene Staaten
verteilte Betriebsstätten beschränkt.
Die Formen der internationalen Organisation weichen also von
denen der nationalen nicht ab, aber ihre Bedeutung verschiebt sich,
weil sich einige für eine zwischenstaatliche Verständigung besser eignen
als die anderen. Vor allem herrscht die horizontale Gliederung weitaus
vor, mag es sich nun um ein bloßes Vertragsverhältnis, wie beim Kartell,
oder um eine jener innigeren Verbindungen handeln, die man als Trust
zu bezeichnen gewöhnt ist. Von den Kartellen wird das sonst seltenere
Rayonierungskartell am häufigsten angewendet, indem sich jede Produ-
zentengruppe ihr eigenes Land als Absatzgebiet vorbehält, so daß der
konkurrierenden Produzentengruppe der anderen Länder der Verkauf im
Inland überhaupt untersagt oder auf ein ziffermäßig bestimmtes jähr-