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IT. Staatlicher Schutz der Unternehmer- und Arbeiterklasse.
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gestaltung, ja sogar für die Grund- und Weltanschauung der gebildeten Kreise in
einer früher nicht gekannten Weise aus.
Mitte des vorigen Jahrhunderts trat die Bedrängnis der Arbeiterklasse
immer deutlicher, in den Großstädten und Jndustriebezirken sogar in besorgnis
erregender Weise zutage. Man sah sie noch als eine Sache der Armenfürsorge an,
und teilte die Ailschaunng, man habe durch die patriarchalische Fürsorge — wie durch
Erstellung von Arbeiterheimen, hauptsächlich aber durch Gründung von Arbeiter
bildungsvereinen, Arbeiterqunrtieren, Fabrikkrankenkassen u. s. f. — den sozialen
Pflichten in erschöpfender Weise genügt und die drohende soziale Gefahr damit
gebannt.
Die Mühlhauser Arbeiterquartiere galten damals, zumal seit ihrer Prämiierung auf der
Pariser Weltausstellung von 1867, als ein Hauptmittel zur Lösung der sozialen Frage; die
Handelskammer Hagen z. B. führt u. a. aus, das fortwährende Wechseln erzeuge neue Bedürfnisse und
ein unstetes Leben und betonte die Notwendigkeit der Stabilisierung der Arbeiter durch Be
schaffung billiger Wohnungen.
In den einzelnen Bundesstaaten waren mit der allmählichen Ausdehnung des
Fnbrikbetriebs die in ihm beschäftigten, nicht zünftigen Personen durch Ortsstatut ge
zwungen, Zwangskrankenkassen beizutreten, damit für sie ebenso wie für ihre zünf
tigen Kollegen im Krankheitsfall gesorgt sei. In Württemberg z. B. bestanden Ende
der 50er Jahre ca. 83 Zwangs- und 27 freiwillige Krankenkassen mit ca. 13 100
bezw. 2900 Mitgliedern.
Gegen Ende der 60er Jahre begannen — abgesehen von den extremen, jede
bürgerliche Hilfsaktion als Palliativ ablehnenden Sozialisten — verschiedene Bestrebungen,
voit denen jede allein das Richtige getroffen haben wollte, für die allgemeine
Hebung der unteren Klasse um Anerkennung zu ringen. Es warf sich die Frage
auf, ob eine Verbessernng der Lage nicht von selbst ohne Inanspruchnahme der
Regierung als unmittelbare Folge der Steigerung der industriellen Produktivität ein
trete. Auf diesem Boden erwuchs die S e l b st h i l f e der Gewerkvereine im Sinne
Hirsch-Dunkers, der christlichen Gesellenvereine (Kolpiug) u. s. w. Bald aber erwiesen
sich organisatorische Einrichtungen als geboten.
Die Handelskaminer Breslau verwies in ihrem Bericht von 1865 zur Abhilfe auf die
materielle, soziale und geistige Hebung des Arbeiterstandes. — Die Handelskammer Hanau (1868)
und ähnlich München-Gladbach (1872) erklärten: Je mehr die Verantwortlichkeit der Gesellschaft
für die unbefriedigenden oder unglücklichen Verhältnisse der Einzelnen zum bequemen Glaubens
sätze erhoben wird, umso weniger bleibt der Einzelne der eigenen Verantwortlichkeit für sein
materielles, sittliches und geistiges Ergehen sich bewußt. — Die Handelskmnmer Köln spricht
1872 im Ausblick auf den bald darauf eingetretenen Rückschlag die Anschauung aus, man dürfe
den Versuch, Arbeitgeber und Arbeitnehmer als vollständig gleichberechtigte Paziszenten neben
einander zn stellen, noch nicht aufgeben, ebensowenig in polizeilichen oder strafgesetzlichen Be
stimmungen einen Ersatz für die den Arbeitnehmern fehlende Gleichberechtigung erblicken.
Wie eine Sage ans alter Zeit berührt ein Bericht der Handelskammer Heiligenstadt, die
1871 konstatiert: „Die große Mehrzahl der hiesigen Arbeiterbevölkerung ist sehr fleißig, mäßig
nüchtern und durchaus frei vom Hang zum „Feiern". Sie haben sich bis jetzt noch niemals auf
Strikes und auf eine Beteiligung an sozialistischen Bestrebungen eingelassen." (Vergi, darüber
Landgraf in Hildebrands Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik).)