Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

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Preis  ganz  anders  stellen  —  abgesehen  davon,  daß  die  Voraussetzungen ­
  für  den  Markt,  die  Böhm-Bawerk  macht,  überhaupt ­
  nicht  zu  Ende  gedacht  werden  können,  daß  sie  widerspruchsvoll ­
  sind  und  darum  der  ganze  Ansatz  seiner  Preislehre
in  der  gegebenen  Form  unbrauchbar  ist  (wie  ich  an  anderem
Orte  nachwies)').  Böhms  Schema  ist  nicht,  wie  er  meint,
ein  solches  „von  äußerster  Einfachheit",  das  hinterdrein  „auszugestalten" ­
  wäre^),  sondern  ein  wesenswidriges,  weil  es  die
subjektiven  Schätzungen  als  primäre  auffaßt,  statt  die  im
Gliederbau  der  Volkswirtschaft  liegenden  Prämissen  der  subjektiven ­
  Erwägungen  als  primäre  zu  behandeln!
Wenn  aber  jeder  Preis,  wie  wir  sahen,  ein  besonderer  ist,
wenn  es  nur  abgestufte  Preise  geben  kann,  folgt  daraus,  um
es  in  der  üblichen  individualistischen  Ausdrucksweise  zu  sagen:
Es  gibt  grundsätzlich  keinen  für  den  ganzen  Markt  gleichen,
idealen  Wettbewerbspreis,  sondern  nur  monopoloide  Preise.
Alle  wirklichen  Preise  sind  monopoloide
Preise.  Das  „Monopol"  kommt  da  weder  von  einem
rechtlichen  Monopol  (wie  bei  der  Eisenbahn)  noch  von  der
Machtstellung  usf.  her,  sondern  zuletzt  von  der  Unwiederholbarkeit ­
  der  gliedhaften  Stellung  jedes  Betriebes,  jeder  Handlung, ­
  jedes  Gutes  in  der  Volks-  und  Weltwirtschaft.
Au  4.:  Der  gegebene  Preisbegrisf  schließt  ferner  in  sich,
daß  der  Preis,  wenn  er  von  einem  früheren  Stande  abweicht,
auch  eine  Änderung  seiner  Grundlagen  anzeigt.  Die  Preis-Änderung
  ist  daher  von  ganz  besonderer  Bedeutung,  sie
zeigt  an,  daß  die  jeweilige  Gliederung  der  Wirtschaftsmittel,  die
jeweilige  Verhältnismäßigkeit  aller  Unterganzen  in  einer  Verschiebung ­
  begriffen  ist!  Um  lins  die  Grundtatsache  „Gliederung" ­
  klarzumachen,  niußten  wir  ein  Augenblicksbild  volleni)
  Dgl.  mein  „Fundament",  §  19;  zum  Folgenden  auch  nieinen  Art.
„Eigennutz"  im  Hdwb.  d.  Staatsw.,  4.  Ausl.,  Jena  1925.
a.  a.  O.  S.  286.
            
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