‚eugung der Waffen, der Munition und des sonstigen
Kriegsgerätes cine einzige Staatsfahrik zu sorgen
nabe. Diese Staatsfahbrik wurde geschaffen und hat ihren
Betrieb in allen Teilen aufgenommen. Die Geschütz- und
Gewehrsektion wurde auf der Simmeringer Heide er-
sichtet und mit größtenteils neubeschafften Maschinen
ausgestattet. Die Kleingewehrmunitions- und Artillerie-
.nunitionssektion wurden bei der Patronenfabrik A. G.
n Lichtenwörth und bei der Fnzesfelder Metallwerke A. GC.
antergebracht; sie versorgen das Bundesheer mit Muni-
:jon. Die Pulver- und Sprengstoffsektion befindet sich in
dlumau, wo auch eine Anlage für Kriegssprengstoffe
geschaffen wurde. Hier werden fast alle für die Heeres-
verwaltung und für das Schieß- und Sprengmittelmonopol
arforderlichen Pulversorten und Bergwerkssprengstoffe
arzeugt, Das Schieß- und Sprengmittelmonopol entstand
aus dem früheren Pulvermonopol.
Da die Heeresverwaltung das Wiener Arsenal räumen
mußte, war sie gezwungen, unter bedeutendem Geldauf-
wand eine Reihe von Magazinsobjekten in der Kaiser-
ebersdorfer Artilleriekaserne neu einzurichten, um hier
das Waffen- und Zeugshauptdepot unterzu-
bringen.
An besonderen technischen Zeugsanstalten gelangten
zur Errichtung: Die Kraft- und Radfahrzeugs-
anstalt in Wien im Jahr 1920. Die Technische
Zeugsanstalt in Klosterneuburg ging aus dem
ıralten Pionier-Zeugsdepot hervor, das wicder der 1763
zegründeten Donau-Kriegsschiffswerfte entstammt. Sic
arzeugt das Kriegshrückengerät und umfaßt auch eine
Abteilung für elektrotechnische Arbeiten. Als besondere
kriegstechnische Schenswürdigkeit wurde mit Heran-
‚iehung vorhandener Modellsammlungen 1927 das Pionier-
museum errichtet. Die Technische Zeugsanstalt
in Krems an der Donau dient der Firgänzung und
Erhaltung des schweren Brückengerätes. Ihre Werft
arzeugt seit dem Jahr 1926 auch Brückenschiffe umd
Motorboote. Die Technische Zeugsanstalt in
Korneuburg befaßt sich mit der Frzeugung und In-
standhaltung von Fisenbahnkriegsbrücken, Roll- und
Seilbahnen. Die Telegraphenzeugsanstalt in
Wien dient dem Bedarf des Bundesherres an Tele-
graphen-, Telephon- und Funkgeräte.
Außer diesen Heeres-Zeugsanstalten gibt es noch hei
Allen Truppenneueingerichtete Truppenwerkstätten,
die kleinere Instandhaltungsarbeiten und einfachere
Neuerzeugungen in rascher und wirtschaftlicher Weise
„ei der Truppe selbst durchführen. An diesen Arbeits-
stellen werden auch zahlreiche Truppenhandwerker, die
/ür Instandhaltung der Truppenausrüstung unentbehrlich
;ind, herangebildet. Der Frprobung neuen oder verbes-
serten Heeresgerätes dienen die Schießversuchskommis-
sion, die Telegraphenversuchskommission und die
Pionierlehr- und Versuchsabteilung. Die Schießver-
suchskommission auf dem Steinfeld hei Wiener-
Neustadt entstand unter Ausnützung bereits vorhandener
Anlagen. Die technische Finrichtung des Schießplatzes
wurde modernisiert. Die Kommission führt insbesondere
Schießversuche durch und überprüft die Munition. Die
Telegraphenversuchskommission und die
Pionierlehr- und Versuchsabteilung sind mit
der wissenschaftlich-praktischen Weiterentwicklung des
Yonier- und Verbindumngsgerätes betraut. Sie wurden
zänzlich neu errichtet. Die Neuordnung des gesamten
Zeugswesens im Bundesheer, die viele Jahre rastloseı
\rbeit erforderte, ist im Wesen abgeschlossen. Sie führte
zu dem Krgebnis, daß die von der Volkswehr übernom-
nenen, sehr verwahrlosten Kriegsgeräte und Zeugs-
ınstalten wieder in feldbrauchharem Zustande und voll
eistungsfähig sind.
Soldatenversorgung,
Die Versorgung der Soldaten des Bundesheeres ist eine
‚erschiedene; je nachdem sie pragmatisch angestelli
der auf Zeit verpflichtet sind. Die Offiziere und die
lauernd verpflichteten Unterofliziere (Berufsunter-
ffiziere) haben einen Anspruch auf Ruhe- und Ver-
sorgungsgenüsse wie die übrigen Bundesangestellten.
Für die ausgedienten zeitverpflichteten Soldaten
yestehen drei Versorgungsarten, und zwar: die Ab-
ertigung, die Vorbereitung für das spätere
‚ürgerliche Leben und die Anstellung in öffentlichen
Diensten. Beim Ausscheiden aus dem Präsenzdienst
;rhält der Soldat eine Abfertigung, deren Ausmaß
‚on der Dauer der Dienstzeit und der Charge abhängt.
sie erhöht sich nach der Heeresgebührengesetznovelle
‚om Jahre 1923 für Soldaten, die im Dienst eine Be-
ichädigung erlitten haben. Bei strafweiser Entlassung
Jurch gerichtliches Urteil oder im Disziplinarweg steht
ccin Anspruch auf Abfertigung zu. Die Abfertigungen
»ewegen sich je nach der Charge bei einer Dienst-
zeit von sechs Präsenzdienstjahren zwischen S 100.-
as 1300.—.
Die Vorbereitung der Soldaten für ihr spä-
eres bürgerliches Leben hat schon das Wehr-
zesetz vorgesehen. Sie umfaßt die Ausbildung für Berufe
les bürgerlichen Erwerbslebens. Die gewerbliche
Ausbildung soll den Soldaten zum Antritt eines Gewer-
‚es befähigen, für das die Fırbringung des Befähigungs-
ıachweises vorgeschrieben ist. Die landwirtschaft-
iche Ausbildung will die Befähigung zur selbständigen
"ührung eines Bauerngutes vermitteln. Die Vorbereitung
‘ür das spätere bürgerliche Leben findet in der Lehr-
werkstätte in Wien, in der Heeresökonomiece
Königshof, in der Schloßhofer Gärtnerei und
n den Betrieben des Heeres statt. Zu diesen Aus-
»ildungsstätten kommen noch Schulen, Kurse und Pri-
‚atbetriebe. Die Vorbereitung der Soldaten für ihr spä-
reres hürgerliches Leben wird zumeist in den zwei letz-
‚en Präsenzdienstjahren absolviert. Bisher standen jähr-
lich im Durchschnitt rund 2000 Soldaten in diese:
Vorbereitung.
Die erstrebenswerteste Versorgungsart ist jedoch die
\nstellung ausgedienter Soldaten im öffent-
ichen Dienst, weil ihnen hiedurch eine dauernde
„ebensversorgung mit Anspruch auf Ruhe- und Versor-
zungsgenüsse vermittelt wird. Im Jahr 1926 hat der Hee-
'‚esminister im Nationalrat eine Regierungsvorlage einge-
racht, welche alle Arten der Soldatenversorgung regeln
;ollte. Da dieser Gesetzentwurf parlamentarischen Schwie-
‚igkeiten begegnete, wurden im Juli 1927 durch Minister-
‚atsbeschluß „Richtlinien für die Anstellung ausgedienter
soldaten im öffentlichen Dienst“ ausgegeben. Dem ver-
;tändnisvollen Entgegenkommen der zivilen Stellen ist