Object: 10 Jahre Wiederaufbau

‚eugung der Waffen, der Munition und des sonstigen 
Kriegsgerätes cine einzige Staatsfahrik zu sorgen 
nabe. Diese Staatsfahbrik wurde geschaffen und hat ihren 
Betrieb in allen Teilen aufgenommen. Die Geschütz- und 
Gewehrsektion wurde auf der Simmeringer Heide er- 
sichtet und mit größtenteils neubeschafften Maschinen 
ausgestattet. Die Kleingewehrmunitions- und Artillerie- 
.nunitionssektion wurden bei der Patronenfabrik A. G. 
n Lichtenwörth und bei der Fnzesfelder Metallwerke A. GC. 
antergebracht; sie versorgen das Bundesheer mit Muni- 
:jon. Die Pulver- und Sprengstoffsektion befindet sich in 
dlumau, wo auch eine Anlage für Kriegssprengstoffe 
geschaffen wurde. Hier werden fast alle für die Heeres- 
verwaltung und für das Schieß- und Sprengmittelmonopol 
arforderlichen Pulversorten und Bergwerkssprengstoffe 
arzeugt, Das Schieß- und Sprengmittelmonopol entstand 
aus dem früheren Pulvermonopol. 
Da die Heeresverwaltung das Wiener Arsenal räumen 
mußte, war sie gezwungen, unter bedeutendem Geldauf- 
wand eine Reihe von Magazinsobjekten in der Kaiser- 
ebersdorfer Artilleriekaserne neu einzurichten, um hier 
das Waffen- und Zeugshauptdepot unterzu- 
bringen. 
An besonderen technischen Zeugsanstalten gelangten 
zur Errichtung: Die Kraft- und Radfahrzeugs- 
anstalt in Wien im Jahr 1920. Die Technische 
Zeugsanstalt in Klosterneuburg ging aus dem 
ıralten Pionier-Zeugsdepot hervor, das wicder der 1763 
zegründeten Donau-Kriegsschiffswerfte entstammt. Sic 
arzeugt das Kriegshrückengerät und umfaßt auch eine 
Abteilung für elektrotechnische Arbeiten. Als besondere 
kriegstechnische Schenswürdigkeit wurde mit Heran- 
‚iehung vorhandener Modellsammlungen 1927 das Pionier- 
museum errichtet. Die Technische Zeugsanstalt 
in Krems an der Donau dient der Firgänzung und 
Erhaltung des schweren Brückengerätes. Ihre Werft 
arzeugt seit dem Jahr 1926 auch Brückenschiffe umd 
Motorboote. Die Technische Zeugsanstalt in 
Korneuburg befaßt sich mit der Frzeugung und In- 
standhaltung von Fisenbahnkriegsbrücken, Roll- und 
Seilbahnen. Die Telegraphenzeugsanstalt in 
Wien dient dem Bedarf des Bundesherres an Tele- 
graphen-, Telephon- und Funkgeräte. 
Außer diesen Heeres-Zeugsanstalten gibt es noch hei 
Allen Truppenneueingerichtete Truppenwerkstätten, 
die kleinere Instandhaltungsarbeiten und einfachere 
Neuerzeugungen in rascher und wirtschaftlicher Weise 
„ei der Truppe selbst durchführen. An diesen Arbeits- 
stellen werden auch zahlreiche Truppenhandwerker, die 
/ür Instandhaltung der Truppenausrüstung unentbehrlich 
;ind, herangebildet. Der Frprobung neuen oder verbes- 
serten Heeresgerätes dienen die Schießversuchskommis- 
sion, die Telegraphenversuchskommission und die 
Pionierlehr- und Versuchsabteilung. Die Schießver- 
suchskommission auf dem Steinfeld hei Wiener- 
Neustadt entstand unter Ausnützung bereits vorhandener 
Anlagen. Die technische Finrichtung des Schießplatzes 
wurde modernisiert. Die Kommission führt insbesondere 
Schießversuche durch und überprüft die Munition. Die 
Telegraphenversuchskommission und die 
Pionierlehr- und Versuchsabteilung sind mit 
der wissenschaftlich-praktischen Weiterentwicklung des 
Yonier- und Verbindumngsgerätes betraut. Sie wurden 
zänzlich neu errichtet. Die Neuordnung des gesamten 
Zeugswesens im Bundesheer, die viele Jahre rastloseı 
\rbeit erforderte, ist im Wesen abgeschlossen. Sie führte 
zu dem Krgebnis, daß die von der Volkswehr übernom- 
nenen, sehr verwahrlosten Kriegsgeräte und Zeugs- 
ınstalten wieder in feldbrauchharem Zustande und voll 
eistungsfähig sind. 
Soldatenversorgung, 
Die Versorgung der Soldaten des Bundesheeres ist eine 
‚erschiedene; je nachdem sie pragmatisch angestelli 
der auf Zeit verpflichtet sind. Die Offiziere und die 
lauernd verpflichteten Unterofliziere (Berufsunter- 
ffiziere) haben einen Anspruch auf Ruhe- und Ver- 
sorgungsgenüsse wie die übrigen Bundesangestellten. 
Für die ausgedienten zeitverpflichteten Soldaten 
yestehen drei Versorgungsarten, und zwar: die Ab- 
ertigung, die Vorbereitung für das spätere 
‚ürgerliche Leben und die Anstellung in öffentlichen 
Diensten. Beim Ausscheiden aus dem Präsenzdienst 
;rhält der Soldat eine Abfertigung, deren Ausmaß 
‚on der Dauer der Dienstzeit und der Charge abhängt. 
sie erhöht sich nach der Heeresgebührengesetznovelle 
‚om Jahre 1923 für Soldaten, die im Dienst eine Be- 
ichädigung erlitten haben. Bei strafweiser Entlassung 
Jurch gerichtliches Urteil oder im Disziplinarweg steht 
ccin Anspruch auf Abfertigung zu. Die Abfertigungen 
»ewegen sich je nach der Charge bei einer Dienst- 
zeit von sechs Präsenzdienstjahren zwischen S 100.- 
as 1300.—. 
Die Vorbereitung der Soldaten für ihr spä- 
eres bürgerliches Leben hat schon das Wehr- 
zesetz vorgesehen. Sie umfaßt die Ausbildung für Berufe 
les bürgerlichen Erwerbslebens. Die gewerbliche 
Ausbildung soll den Soldaten zum Antritt eines Gewer- 
‚es befähigen, für das die Fırbringung des Befähigungs- 
ıachweises vorgeschrieben ist. Die landwirtschaft- 
iche Ausbildung will die Befähigung zur selbständigen 
"ührung eines Bauerngutes vermitteln. Die Vorbereitung 
‘ür das spätere bürgerliche Leben findet in der Lehr- 
werkstätte in Wien, in der Heeresökonomiece 
Königshof, in der Schloßhofer Gärtnerei und 
n den Betrieben des Heeres statt. Zu diesen Aus- 
»ildungsstätten kommen noch Schulen, Kurse und Pri- 
‚atbetriebe. Die Vorbereitung der Soldaten für ihr spä- 
reres hürgerliches Leben wird zumeist in den zwei letz- 
‚en Präsenzdienstjahren absolviert. Bisher standen jähr- 
lich im Durchschnitt rund 2000 Soldaten in diese: 
Vorbereitung. 
Die erstrebenswerteste Versorgungsart ist jedoch die 
\nstellung ausgedienter Soldaten im öffent- 
ichen Dienst, weil ihnen hiedurch eine dauernde 
„ebensversorgung mit Anspruch auf Ruhe- und Versor- 
zungsgenüsse vermittelt wird. Im Jahr 1926 hat der Hee- 
'‚esminister im Nationalrat eine Regierungsvorlage einge- 
racht, welche alle Arten der Soldatenversorgung regeln 
;ollte. Da dieser Gesetzentwurf parlamentarischen Schwie- 
‚igkeiten begegnete, wurden im Juli 1927 durch Minister- 
‚atsbeschluß „Richtlinien für die Anstellung ausgedienter 
soldaten im öffentlichen Dienst“ ausgegeben. Dem ver- 
;tändnisvollen Entgegenkommen der zivilen Stellen ist
	        
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