Full text: Leitfaden durch die Sozialpolitik

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Sozialverfidherung. 
Als Mehrleiftung im Sale der Tötung kommt hauptfäch- 
id) in Betracht die Gewährung von Witwenrente, au wenn die 
Srau den Derunglückten erit nach dem Unfall aebeiratet hatte. 
8 5. Die Invaliden-, Alters. und Hinterbliebenen: 
verfigerung. 
Die Invalidenverfidherung, mit der die Alterss und BHinters 
bliebenenverfidherung verflochten ift, bezweckt, die Erijtenz folder 
Derfonen zu fidhern, die durdz Hronijhe Krankheiten oder dauern. 
des Siedhtum erwerbsunfähig geworden find; außerdem gewährt 
lie Perfonen, die über 65 Jahre. alt find und die fonjtigen Bes 
dingungen erfüllt haben, eine‘ Altersverforgung. Die Kojten der 
Derfidherung tragen zur Hälfte die Arbeitgeber, zur Hälfte die 
Arbeitnehmer. Su jeder auszuzahlenden - Rente zahlt außerdem 
das Reich einen Zuichuß. 
A. Die Träger der Invalidenverfidherung. 0 
Träger der Invaliden-, Alters und Hinterbliebenenverfidherung 
jind die Landesverfiderungsanftalten, die in der Regel 
für größere Bezirke (Länder oder Provinzen) errichtet werden. 
Den Derfidherungsanftalten liegt nicht nur die Derwaltung 
diejes großen Verfiherungszweiges ob; fie haben daneben aud} 
andere wichtige Aufgaben zu erfüllen. Dor allem benußen fie die 
bei ihnen ruhenden Kapitalien zu Darlehen im Dienjte der 
Dolksgefjundheitspflege, g. B. für die Errichtung von 
Heilftätten, Krankenhäufjern, Genefungsheimen, Siedlungen, Ledis 
genheimen, Herbergen, mitunter audy zum Bau von Kleinwohs 
nungen. Außerdem gewähren fie Beihilfen zur Sörderung der 
Krankenpflege und UnfaNlfürforge auf dem Lande, zur Tuberkus 
[ofebekämpfung, zur Säuglingsfürforge, zur Bekämpfung der Ge: 
IOlechtskrankheiten, zur Errichtung von Trinkerfürforgefjtellen 
“4% A. m. 
B. Der Kreis der verfiherten Perfonen. 
Der Kreis der gegen Invalidität und Alter verfiherten Per: 
jonen deckte fi urfprünglid ungefähr mit dem der gegen Krank: 
heit verfidherten, da aber im Laufe der Zeit die Derficherungs- 
grenze für die Krankenverfidherung immer weiter hinaufgejeht 
worden ijt, während fie für die InvalidenverfihHerung unver. 
ändert blieb, fo find heute nur nody die unbedingt verfide: 
rungspflidhtigen PDerfonen, nämlid Arbeiter, Gehilfen, 
Gefellen, Lehrlinge und Hausangeftellte, und zwar
	        
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