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Il. Der Markt von Lübeck
den Gewandschnitt ausgeübt, sicher ihre Nachfahren!®); aber nicht als
Hauptberuf, sondern als gelegentlich nutzbares Vorrecht. Diese gelegent-
liche Ausübung des Gewandschnitts allein machte eine gemeinsame Ver-
kaufsstätte aller zum Gewandschnitt Berechtigten erforderlich; wie hätte
der Kauflustige sonst erfahren sollen, wer gerade‘ in Lübeck flandrisches
Tuch zum Ausschnitt brachte? Hier treten also bereits sehr deutlich
Motive des Hinstrebens zum Markt bei den am Verkauf Interes-
sierten auf; eines Marktzwanges bedurfte es für die Frühzeit der Gewand-
schneider jedenfalls nicht. Erst späterhin, als der Gewandschnitt im Zu-
sammenhang mit den Umwälzungen des 14. Jahrhunderts in der Organisation
des Handels zum Hauptberuf wurde, hätte es zu einem Konflikt zwischen
dem Wunsch der Gewandschneider, ihren Beruf in dem Wohnhause aus-
zuüben, und dem „Marktzwang‘‘. kommen können — wenn er für sie be-
standen hätte. Da er aber nicht bestand, zogen sich die Gewandschneider
allmählich vom Markt zurück, bis schließlich das Gewandhaus trotz des
immer noch gehaltenen ‚„Lateltags‘%31) zum Versammlungshaus der
Gewandschneider herabsank.
Als wirklichen Marktzwang wird man nur den zum Zwecke obrigkeitlicher
Kontrolle durchgeführten zu betrachten haben, wie er ursprünglich allein
für Bäcker und Fleischer bestand; jene andere Beschränkung der Krämer
und Schuster fiel bald weg, als ihr Motiv: Sicherung des Unternehmer-
gewinns, keiner Zwangsmaßnahme mehr bedurfte; zumal wenn zur Zeit der
Errichtung des Lübecker Markts noch der rechtlich geschützte Kauf nur auf
dem Markt selbst abgeschlossen werden konnte... Schon durch die ursprüng-
liche Anwesenheit sämtlicher Bäcker, Fleischer, Krämer, Schuster und
Gewandschneider auf dem Markt war dieser ohnehin der wirtschaftliche
Mittelpunkt der Stadt geworden. Es lag durchaus im eigenen Interesse aller
derer, die etwas zu verkaufen hatten, den Markt aufzusuchen. Von ihnen
wird im 12. Jahrhundert der freie Marktplatz benutzt worden sein, der
damals noch nach Kohlmarkt und Breite Straße zu offen zu
denken ist!®?), Daß die Blocks XVII1—XXI nicht gleichzeitig mit den
Blocks I—VI entstanden sind, wurde bereits näher begründet; obendrein
verrät sich die Budenreihe XV I1I1—XX durch das Auftreten des städtischen
Eigentums als jüngerer Bestandteil der Marktbaulichkeiten. Dazu kommt
eins: die Schmalheit dieser neuen Anlagen im Verhältnis zu den alten Blocks.
Bei ihrer Anlage gab es kein Risiko mehr für den Unternehmer; umgekehrt
war ein starkes Begehren nach festen Buden auf dem Markt in den Reihen
jener Handwerker, die bisher überhaupt nicht am Marktverkehr teilnahmen
— so vermutlich das Waffenhandwerk — die auf offenem Markte ausstan-
den. Noch im ausgehenden 13. Jahrhundert ist dieser Drang, feste Markt-
buden zu erhalten, festzustellen. 1262 sind nur 2 Hutmacher im Überbau
von VI 242 A—E nachweisbar. Vom Jahre 1285 an findet aber jener mehr-