legenheiten. Ebenso müssen sich die größeren Vereine, deren Kreisvereine
sich zum Theil aus das ganze Reich ausdehnen, territorial begrenzen zu
Provinzialvereineil, an welche sich die rein lokalen Vereine der Provinz
anzugliedern hätten. „Nur in der Beschränkung zeigt sich der Meister."
Die Gesamtheit der Provinzialvereine wählt wiederum für eine bestimmte
Zeitperiode einen Verein zum Vorort, welcher die gemeinsamen Angelegen
heiten der Handlungsgehülfen für das Reich führt.
Bei einer derartigen Organisation würde sich eine viel umfassendere
Thätigkeit der kaufmännischen Vereine aus dem Gebiete der Stellenver
mittelung ermöglichen. Man kann dabei von dem Gedanken ausgehen, das;
es sich bei der Stellenvermittelung zunächst um den Bedarf des lokalen
Arbeitsmarktes handelt, welcher durch die Lokalvereine versorgt werden
kann. Der Arbeitsmarkt der Provinz lvürde die zweite unb derjenige für
das Reich die dritte Stufe bilden, deren Organisation durch die Provinzial
verbände und durch den Gesamtverband zu bewirken wäre.
Mit dieser Organisation würde eine wirksame Interessenver
tretung des Standes der Handlungsgehülfen von selbst gegeben sein.
Bezüglich der Interessenvertretung herrschen vielfach unklare Vorstellungen.
Die Handlungsgehülfen wünschen Vertretung in den Handelskammern,
den Handelsgerichten für Personalsachen als Schiedsgerichte und im Handels
tag. Es scheint dagegen, daß eine Vertretung der Klasseninteressen, welche
sich au die Vertretung anderer Klasseninteressen angliedert, ohne weiteres
zu einem durchgreifenden praktischen Erfolge nicht führen kann. Die Ver
tretung der Handlungsgehülsen muß durch selbständige, ans dem Stande
der Handlungsgehülfen hervorgegangene Organe gehandhabt werden. Nur
eine große und iin einzelnen gegliederte Organisation wird imstande
sein, den Forderungen der Handlungsgehülsen den nötigen Nachdruck zu
verleihen. Allerdings liegt hier die Gefahr nahe, daß eine einseitige Ver
tretung die Grenze, welche die Handlungsgehülsen voit den Prinzipalen
trennt, erweitere und erst einen Klassengegensatz heranbilden helfe, welcher
seiner Natur nach weder besteht, noch bestehen soll.
Diese Befürchtungen sind auch von seiten der Geschäftsinhaber geltend
gemacht worden. In einer Resolution des Vereins Berliner Kaufleute unb
Industrieller, welcher sich im Jahre 1884 nach einem Referat des Herrn
Dr. Max Weigert mit den bezüglichen Anträgen des Vereins junger Kauf
leute in Berlin an das Ältestenkolleginul beschäftigte (Kausm. Blätter 84, 2(>)
wird gesagt: „Der Verein erblickt in den Anträgen des Vereins junger
Kaufleute ' in Berlin an das Ältestenkollegium der Kaufmannschaft eine
Bildung und Schärfung von Klassengegensätzen zwischen den Handlungs
gehülfen und selbständigen Kaufleuten, welche ben Interessen der Kauf
mannschaft zuwiderlaufen. "
Hierbei wird indessen von der Voraussetzung ausgegangen, daß eine
Vertretung der Handlungsgehülsen ill dell Handelskammern ihrer Natur
nach zu einer Ausbildung zu Gegensätzen zwischen Prinzipalen und Ge
hülfen führen müsse. Diese Voraussetzung dürfte jedoch in ihrer Allge
meinheit nicht zutreffen, im Gegenteil muß, abgesehen von der bestehenden
gesetzlichen Organisation der Handelskammern, wonach sie zur Zeit lediglich