Object: Die sociale Lage der Handlungsgehülfen und ihre Verbesserung durch die kaufmännischen Vereine

legenheiten. Ebenso müssen sich die größeren Vereine, deren Kreisvereine 
sich zum Theil aus das ganze Reich ausdehnen, territorial begrenzen zu 
Provinzialvereineil, an welche sich die rein lokalen Vereine der Provinz 
anzugliedern hätten. „Nur in der Beschränkung zeigt sich der Meister." 
Die Gesamtheit der Provinzialvereine wählt wiederum für eine bestimmte 
Zeitperiode einen Verein zum Vorort, welcher die gemeinsamen Angelegen 
heiten der Handlungsgehülfen für das Reich führt. 
Bei einer derartigen Organisation würde sich eine viel umfassendere 
Thätigkeit der kaufmännischen Vereine aus dem Gebiete der Stellenver 
mittelung ermöglichen. Man kann dabei von dem Gedanken ausgehen, das; 
es sich bei der Stellenvermittelung zunächst um den Bedarf des lokalen 
Arbeitsmarktes handelt, welcher durch die Lokalvereine versorgt werden 
kann. Der Arbeitsmarkt der Provinz lvürde die zweite unb derjenige für 
das Reich die dritte Stufe bilden, deren Organisation durch die Provinzial 
verbände und durch den Gesamtverband zu bewirken wäre. 
Mit dieser Organisation würde eine wirksame Interessenver 
tretung des Standes der Handlungsgehülfen von selbst gegeben sein. 
Bezüglich der Interessenvertretung herrschen vielfach unklare Vorstellungen. 
Die Handlungsgehülfen wünschen Vertretung in den Handelskammern, 
den Handelsgerichten für Personalsachen als Schiedsgerichte und im Handels 
tag. Es scheint dagegen, daß eine Vertretung der Klasseninteressen, welche 
sich au die Vertretung anderer Klasseninteressen angliedert, ohne weiteres 
zu einem durchgreifenden praktischen Erfolge nicht führen kann. Die Ver 
tretung der Handlungsgehülsen muß durch selbständige, ans dem Stande 
der Handlungsgehülfen hervorgegangene Organe gehandhabt werden. Nur 
eine große und iin einzelnen gegliederte Organisation wird imstande 
sein, den Forderungen der Handlungsgehülsen den nötigen Nachdruck zu 
verleihen. Allerdings liegt hier die Gefahr nahe, daß eine einseitige Ver 
tretung die Grenze, welche die Handlungsgehülsen voit den Prinzipalen 
trennt, erweitere und erst einen Klassengegensatz heranbilden helfe, welcher 
seiner Natur nach weder besteht, noch bestehen soll. 
Diese Befürchtungen sind auch von seiten der Geschäftsinhaber geltend 
gemacht worden. In einer Resolution des Vereins Berliner Kaufleute unb 
Industrieller, welcher sich im Jahre 1884 nach einem Referat des Herrn 
Dr. Max Weigert mit den bezüglichen Anträgen des Vereins junger Kauf 
leute in Berlin an das Ältestenkolleginul beschäftigte (Kausm. Blätter 84, 2(>) 
wird gesagt: „Der Verein erblickt in den Anträgen des Vereins junger 
Kaufleute ' in Berlin an das Ältestenkollegium der Kaufmannschaft eine 
Bildung und Schärfung von Klassengegensätzen zwischen den Handlungs 
gehülfen und selbständigen Kaufleuten, welche ben Interessen der Kauf 
mannschaft zuwiderlaufen. " 
Hierbei wird indessen von der Voraussetzung ausgegangen, daß eine 
Vertretung der Handlungsgehülsen ill dell Handelskammern ihrer Natur 
nach zu einer Ausbildung zu Gegensätzen zwischen Prinzipalen und Ge 
hülfen führen müsse. Diese Voraussetzung dürfte jedoch in ihrer Allge 
meinheit nicht zutreffen, im Gegenteil muß, abgesehen von der bestehenden 
gesetzlichen Organisation der Handelskammern, wonach sie zur Zeit lediglich
	        
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