Full text: Leitfaden durch die Sozialpolitik

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Arbeitslofjenverfiherung. 
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Die Aufbringung der Mittel für die Arbeitslojenverfichee 
tung war folgendermaßen gedacht: ein Drittel follte dem Arbeit» 
geber, ein Drittel dem Arbeitnehmer und ein Drittel je zur 
Hälfte dem Reid und der in Betradht kommenden Gemeinde 
zur Laft fallen. Gegen die finanzielle Beteiligung der Gemein» 
den, die innerhalb der deutfhen SozialverfigHerungsgefekgebung 
eine Neuerung ijt, haben fid} gewichtige Stimmen erhoben. Diefe 
betonen, daß es [id bei der Arbeitslojigkeit um ErjHeinungen des 
Wirtjhaftslebens handelt, die fi mehr und mehr der örtlichen 
Beeinfluffung entziehen und nur von zentraler Stelle aus bekämpft 
werden können. Tatjäclidy können die Gemeinden durdz ihre 
Beitragspflight unter Umjtänden fehr hart getroffen werden, wenn 
3. B. die Hauptinduftrie des Ortes {till liegt und eine unverhältnis- 
mäßig große Sahl Arbeitslofer zu unterjtüßen ijt. Die Arbeiter 
und Unternehmer redjnen mit der Notwendigkeit ihrer Beteili- 
gung, nur fordern legtere möglich{t große Rifikogemeinfchaf- 
ten, um die Laft gut zu verteilen. 
Die [ebhaftejten Kämpfe find um die S$rage ausgefodhten wor: 
den, wer Träger der Arbeitslofenverfiderung jein fol. Der 
Entwurf wies die Träger[haft den Krankenkaffenverbän- 
den zu. Diefer Dorfchlag ijt vor allem deshalb bekämpft worden, 
weil die Träger der bejtehenden Erwerbslofjenfürforge 
die Gemeinden find und weil diefe fidh für die Iwede diejer 
Sürforge bereits einen großen Apparat ge[haffen haben, den 
durdz einen gänzlid} neuen zu erfegen höcft unzwecmäßig wäre. 
Die Gemeinden verfügen an ihren Arbeitsnadweifen über 
eingearbeitetes Derfonal und über reihe Erfahrungen, die man 
jehr gut der Arbeitslojenverfidherung dienjtbar madcjen könnte. 
Da die Arbeitsbefdaffung in jedem Sal von Arbeitslofig- 
keit das wichtigjte Siel ift, die Überbrücdung der arbeitslofen Seit 
dur Unterftügung infolgedeffen aljo niemals Selbfitzwed fein 
kann, fo muß dem Arbeitsnadhweis aud} bei der Arbeitslofenver- 
jidherung eine wichtige Rolle zufallen. Nur er vermag zu ent» 
Iheiden, ob geeignete Arbeit vermittelt werden könnte, ob die 
Ablehnung einer bejtimmten Arbeit unberechtigt, ob ein Berufs- 
wedhfel zu empfehlen ift u. v. a. m. Audy wenn die Kranken: 
kaffenverbände — die überdies für den ZweR der Arbeits- 
Fofenverfidherung erft neugefhaffen werden müßten — Träger des 
neuen Derfidherungszweiges würden, müßte der Arbeitsnachweis in 
allen diejfen Angelegenheiten gutachtlich gehört werden. Warum 
alfo erft den Umweg über die Krankenkaffen machen, anitatt die
	        
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