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Arbeitslofjenverfiherung.
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Die Aufbringung der Mittel für die Arbeitslojenverfichee
tung war folgendermaßen gedacht: ein Drittel follte dem Arbeit»
geber, ein Drittel dem Arbeitnehmer und ein Drittel je zur
Hälfte dem Reid und der in Betradht kommenden Gemeinde
zur Laft fallen. Gegen die finanzielle Beteiligung der Gemein»
den, die innerhalb der deutfhen SozialverfigHerungsgefekgebung
eine Neuerung ijt, haben fid} gewichtige Stimmen erhoben. Diefe
betonen, daß es [id bei der Arbeitslojigkeit um ErjHeinungen des
Wirtjhaftslebens handelt, die fi mehr und mehr der örtlichen
Beeinfluffung entziehen und nur von zentraler Stelle aus bekämpft
werden können. Tatjäclidy können die Gemeinden durdz ihre
Beitragspflight unter Umjtänden fehr hart getroffen werden, wenn
3. B. die Hauptinduftrie des Ortes {till liegt und eine unverhältnis-
mäßig große Sahl Arbeitslofer zu unterjtüßen ijt. Die Arbeiter
und Unternehmer redjnen mit der Notwendigkeit ihrer Beteili-
gung, nur fordern legtere möglich{t große Rifikogemeinfchaf-
ten, um die Laft gut zu verteilen.
Die [ebhaftejten Kämpfe find um die S$rage ausgefodhten wor:
den, wer Träger der Arbeitslofenverfiderung jein fol. Der
Entwurf wies die Träger[haft den Krankenkaffenverbän-
den zu. Diefer Dorfchlag ijt vor allem deshalb bekämpft worden,
weil die Träger der bejtehenden Erwerbslofjenfürforge
die Gemeinden find und weil diefe fidh für die Iwede diejer
Sürforge bereits einen großen Apparat ge[haffen haben, den
durdz einen gänzlid} neuen zu erfegen höcft unzwecmäßig wäre.
Die Gemeinden verfügen an ihren Arbeitsnadweifen über
eingearbeitetes Derfonal und über reihe Erfahrungen, die man
jehr gut der Arbeitslojenverfidherung dienjtbar madcjen könnte.
Da die Arbeitsbefdaffung in jedem Sal von Arbeitslofig-
keit das wichtigjte Siel ift, die Überbrücdung der arbeitslofen Seit
dur Unterftügung infolgedeffen aljo niemals Selbfitzwed fein
kann, fo muß dem Arbeitsnadhweis aud} bei der Arbeitslofenver-
jidherung eine wichtige Rolle zufallen. Nur er vermag zu ent»
Iheiden, ob geeignete Arbeit vermittelt werden könnte, ob die
Ablehnung einer bejtimmten Arbeit unberechtigt, ob ein Berufs-
wedhfel zu empfehlen ift u. v. a. m. Audy wenn die Kranken:
kaffenverbände — die überdies für den ZweR der Arbeits-
Fofenverfidherung erft neugefhaffen werden müßten — Träger des
neuen Derfidherungszweiges würden, müßte der Arbeitsnachweis in
allen diejfen Angelegenheiten gutachtlich gehört werden. Warum
alfo erft den Umweg über die Krankenkaffen machen, anitatt die