Full text: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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diese hatten die Absicht, ein Gutachten der obersten Justizstelle 
einzuholen, um dem Parlament gegenüber vor aller Verantwortlich 
keit gesichert zu sein. 
So standen die Dinge im Jahre 1803. Inzwischen war Lorentz 
an der Arbeit gewesen, und als der Kurfürst vor den Franzosen 
hatte fliehen müssen, betrieb er bei der Tresorene die Abschlag 
zahlungen auf die Extraordinarienrechnung, die man hessischerseits 
auf nahezu 127 000 £ festgesetzt hatte, mit besonderem Eifer 
Er wurde dabei von Buderus, dem die ganze Vorbereitung und 
Formierung der Extraordinarienrechnung oblag, sachkundig und 
emsig unterstützt. Man hatte Erfolg. Im Jahre 1807 wurden 
insgesamt 55 000 £ ausgezahlt, im Jahre 1810 45 150 £. Aue 
diese Zahlungen gingen durch die van Motten 154 . 
Was dem Kurfürsten von dem auf dem Festland domizilierten 
Vermögen verloren ging, ist bereits oben bei Erzählung der Affäre 
Lagrange angedeutet worden. Außer den Schuldbriefen zum Ver 
zeichnis der 11 Millionen Taler wurden selbstverständlich die Bar 
bestände der herrschaftlichen Kassen von den Franzosen beschlag 
nahmt. Ein merkwürdiger Fall aber hatte es gefügt, daß diese 
Bestände zu jenem Zeitpunkt sehr gering waren. Des Kurfürsten 
unrechtmäßige Kinder, die Fiessenstein, Heimrod und Haynau, hatten 
in den Jahren 1803 und 1804 um einen hohen Preis Guter in 
Mecklenburg erworben. Im April 1806 nahm der Kurfürst ihnen 
diese Güter wegen des damit verbundenen Aufwands wieder ab 
und übergab sie der Oberrentkammer zur Verwaltung. Im August 
des Jahres 1806 kaufte die Güter der Erblandmarschall Graf 
Karl von Hahn zu Remplin. Der Kaufpreis von 700000 rf wurde 
aber nicht etwa alsbald ausgezahlt, sondern der Graf blieb ihn 
schuldig und verzinste ihn mit 3 Prozent. Außerdem wurde zur 
Bedingung gemacht, daß dem Grafen Hahn noch obendrein ein 
Kapital von 600 000 rf zu 4°/o geliehen werde, und daß alsbald 
eine Abschlagszahlung hierauf von 200 000 rf in Pistolen ä 5 rf 
erfolge. Am 1. August war die Oberrentkammer zur Auszahlung 
dieses Betrages von 200 000 rf angewiesen, sie erborgte ihn beim 
Oberkriegszahlamtsagenten Michel Simon in Kassel und hatte ihn 
am 1. November bis auf einen Rest von 8000 rf wieder abgetragen. 
Der seitens der Gräflich Hessensteinschen, von Heimrod- und von 
Haynauschen Vermögensadministrationen für die Güter aufgewendete 
Kaufpreis war von den herrschaftlichen Kassen ersetzt worden.
	        
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