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Abtragung der Kapitalien. Nun befanden sich aber die Original
schuldverschreibungen in den Händen des Kurfürsten, und die
Termine der Kapitalsrückzahlungen verteilten sich auf längere Zeit
räume. Napoleon erließ daher ein Dekret, wonach es bei Zurück
erstattung der Kapitalien nicht der Originalschuldverschreibung
bedurfte. Das hätte aber natürlich noch nicht genügt, um die
Masse der Schuldner willfährig zu machen. Dazu bedurfte es
stärkerer Mittel. Und Napoleon, der auf das Niedrige im Menschen
baute, hatte sich nicht verrechnet, als er auf den schlauen Gedanken
verfiel, sein und seines Bruders Interesse mit dem der Schuldner zu
vereinen und die letzteren durch Nachlaß eines Teiles der Leihsumme
zur Zahlung geneigt zu machen. Jetzt nahmen viele Schuldner, besiegt
vom Eigennutz, Quittungen auf die Totalsumme an, obgleich sie nur
einen Teil, oft kaum die Hälfte zurückgezahlt hatten. Unter den
Herrscherhäusern waren es meist Rheinbundfürsten, die sich auf diese
Weise mit Napoleon abfanden, u. a. die Häuser Mecklenburg-Strelitz,
Waldeck, Ysenburg, Löwenstein-Werthheim, Nassau-Usingen. So hatte
beispielsweise der Herzog Karl zu Mecklenburg-Strelitz im Jahr 1797
eine halbe Million Rtlr. aus der hessischen Kriegskasse geliehen, die mit
3 1 /ä ll /o verzinst und in jährlichen Stückzahlungen von 10 000 Rtlrn.
zurückerstattet werden sollten. Am 27. Mai 1807 erfolgte die letzte
Zins- und Stückzahlung. Die Restschuld von 400 000 Rtlrn. wurde
an Napoleon entrichtet unter Zubilligung eines Nachlasses 164 .
Die Fürsten waren mit verhältnismäßig hohen Summen be
teiligt, sie bildeten aber nur einen kleinen Teil der Gesamtzahl
von Schuldnern, mit denen derartige Abkommen getroffen wurden.
Das Staatsarchiv zu Marburg (Kabinett 111. 51 : Acta Generalia betr.
1807—1811) bewahrt aus Buderus’ Nachlaß eine Liste, deren Aus
lieferung in Paris Jakob Grimm vermittelt hatte: Etat des Debiteurs
de S. A. R. l’Electeur de Hesse, qui ont et6 admis ä se liberer
de leurs dettes en execution des Decret et Decision du 30. Janvier 1809,
et 30. 8Irr 1810. Dort sind 222 Schuldner aufgeführt, Herrscher
häuser, Gemeinden und Private. Bei jedem ist die Ziffer der
ursprünglichen und der vereinbarten reduzierten Schuld, sowie die
bezahlte und die noch zu bezahlende Summe angegeben. Die
Schuldposten, die Napoleon hier in Anspruch nimmt, belaufen sich
in ihren ursprünglichen Beträgen, alles in Taler umgerechnet, auf
etwa 6,2 Mill. Natürlich muß ein großer Teil dieser Ausstände zu dem
Tableau der elf Millionen Taler gehört haben, und die Nutznießung