Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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Abtragung  der  Kapitalien.  Nun  befanden  sich  aber  die  Originalschuldverschreibungen ­
  in  den  Händen  des  Kurfürsten,  und  die
Termine  der  Kapitalsrückzahlungen  verteilten  sich  auf  längere  Zeiträume. ­
  Napoleon  erließ  daher  ein  Dekret,  wonach  es  bei  Zurückerstattung ­
  der  Kapitalien  nicht  der  Originalschuldverschreibung
bedurfte.  Das  hätte  aber  natürlich  noch  nicht  genügt,  um  die
Masse  der  Schuldner  willfährig  zu  machen.  Dazu  bedurfte  es
stärkerer  Mittel.  Und  Napoleon,  der  auf  das  Niedrige  im  Menschen
baute,  hatte  sich  nicht  verrechnet,  als  er  auf  den  schlauen  Gedanken
verfiel,  sein  und  seines  Bruders  Interesse  mit  dem  der  Schuldner  zu
vereinen  und  die  letzteren  durch  Nachlaß  eines  Teiles  der  Leihsumme
zur  Zahlung  geneigt  zu  machen.  Jetzt  nahmen  viele  Schuldner,  besiegt
vom  Eigennutz,  Quittungen  auf  die  Totalsumme  an,  obgleich  sie  nur
einen  Teil,  oft  kaum  die  Hälfte  zurückgezahlt  hatten.  Unter  den
Herrscherhäusern  waren  es  meist  Rheinbundfürsten,  die  sich  auf  diese
Weise  mit  Napoleon  abfanden,  u.  a.  die  Häuser  Mecklenburg-Strelitz,
Waldeck,  Ysenburg,  Löwenstein-Werthheim,  Nassau-Usingen.  So  hatte
beispielsweise  der  Herzog  Karl  zu  Mecklenburg-Strelitz  im  Jahr  1797
eine  halbe  Million  Rtlr.  aus  der  hessischen  Kriegskasse  geliehen,  die  mit
3 1 /ä ll /o  verzinst  und  in  jährlichen  Stückzahlungen  von  10  000  Rtlrn.
zurückerstattet  werden  sollten.  Am  27.  Mai  1807  erfolgte  die  letzte
Zins-  und  Stückzahlung.  Die  Restschuld  von  400  000  Rtlrn.  wurde
an  Napoleon  entrichtet  unter  Zubilligung  eines  Nachlasses 164 .
Die  Fürsten  waren  mit  verhältnismäßig  hohen  Summen  beteiligt, ­
  sie  bildeten  aber  nur  einen  kleinen  Teil  der  Gesamtzahl
von  Schuldnern,  mit  denen  derartige  Abkommen  getroffen  wurden.
Das  Staatsarchiv  zu  Marburg  (Kabinett  111.  51  :  Acta  Generalia  betr.
1807—1811)  bewahrt  aus  Buderus’  Nachlaß  eine  Liste,  deren  Auslieferung ­
  in  Paris  Jakob  Grimm  vermittelt  hatte:  Etat  des  Debiteurs
de  S.  A.  R.  l’Electeur  de  Hesse,  qui  ont  et6  admis  ä  se  liberer
de  leurs  dettes  en  execution  des  Decret  et  Decision  du  30.  Janvier  1809,
et  30.  8Irr  1810.  Dort  sind  222  Schuldner  aufgeführt,  Herrscherhäuser, ­
  Gemeinden  und  Private.  Bei  jedem  ist  die  Ziffer  der
ursprünglichen  und  der  vereinbarten  reduzierten  Schuld,  sowie  die
bezahlte  und  die  noch  zu  bezahlende  Summe  angegeben.  Die
Schuldposten,  die  Napoleon  hier  in  Anspruch  nimmt,  belaufen  sich
in  ihren  ursprünglichen  Beträgen,  alles  in  Taler  umgerechnet,  auf
etwa  6,2  Mill.  Natürlich  muß  ein  großer  Teil  dieser  Ausstände  zu  dem
Tableau  der  elf  Millionen  Taler  gehört  haben,  und  die  Nutznießung
            
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