Full text: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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nach Mainz zu führen, um ihn mit Lennep zu konfrontieren, voraus 
gesetzt natürlich, daß Kellermann die Genehmigung erteile. Diesem 
gesetzwidrigen Ansinnen Folge zu leisten weigerte sich Buderus 
und rief den Schutz der Hanauer Landesregierung an. Zugleich 
erklärte er, daß er von jetzt ab dem Savagner Exceptio suspect! 
Commissarii entgegensetze, dagegen jeder Zeit unter Verbürgung 
seines Vermögens der vorgesetzten Landesregierung über alles, 
was man von ihm begehre, die überzeugendsten Nachweisungen 
erteilen werde. Der Oberst Le Court de Villiere und der Kriegs 
kommissar Roch (?) traten auf seine Seite und erklärten auf dem 
Regierungssessionszimmer, daß durch das bisherige Verfahren 
Savagners die Formen und Gerechtsame verletzt seien, die bei 
Arrestationen auf Requisition fremder Behörden eintreten, und daß 
ohne ihre Zustimmung Buderus nicht weggeführt werden dürfe. 
Dieser konnte am 18. Mai wieder auf sein Gut bei Altenhaßlau 
zurückkehren, doch wurde ihm einstweilen ein Unteroffizier der 
Bürgergarde als Wache beigegeben. Erst am 27. Mai verfügte Keller 
mann auf Antrag der Hanauer Regierung, daß Buderus unter Zurück 
haltung der von ihm geleisteten Kaution auf freien Fuß zu setzen und 
vom Stadtschultheiß Weil in Gelnhausen zu beaufsichtigen sei. 
Ein Jahr später, am 16. Mai 1810, fand die Übergabe des 
Fürstentums Hanau an den Großherzog von Frankfurt statt. Dieser 
war dem Kurfürsten wohlgesinnt. Auch stand Meyer Amschel bei 
ihm in großer Gunst und mag ihm auch für Buderus Wertschätzung 
und Wohlwollen eingeflößt haben. Der Großherzog ernannte diesen 
im September des Jahres zum Mitglied der Wahlversammlung des 
Departements Hanau. Buderus wurde in die Ständeversammlung 
des Großherzogtums Frankfurt gewählt und vom Großherzog zum 
Direktor der Finanzkommission dieser Versammlung ernannt 214 . 
Die Ständeversammlung tagte allerdings nur ein Mal, nämlich im 
Oktober 1810, und zwar in Hanau. 
Schon früher hatte man Buderus nahegelegt, eine Dienst 
anstellung im Großherzogtum Frankfurt zu übernehmen, und bei 
Gelegenheit der Ständeversammlung wiederholten sich diese Anträge. 
Buderus ging nicht darauf ein. Hatte er doch schon im Jahre 1807 
drei ehrenvolle und nach seiner Angabe äußerst vorteilhafte 
Berufungen in auswärtige Dienste abgelehnt. Wohl war er auf 
Erwerb bedacht. Er wollte seinen Kindern neben dem Adel auch 
völlige materielle Unabhängigkeit sichern. Zugleich aber war er
	        
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