Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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15.  Juli  1803  den  Amschel  Mayer  Rothschild  in  Betracht  der
ihm  bei  verschiedenen  Gelegenheiten  gut  und  treu  geleisteten
Dienste  zu  seinem  Wirklichen  Hoffaktor,  und  mit  dieser  Charge
waren  ebenfalls  Freiheiten  und  Privilegien  verbunden.  Auch  bestimmte ­
  derselbe  Fürst  am  29.  August  1803,  daß  seinem  Hoffaktor
zur  Belohnung  seiner  bisher  treu  geleisteten  und  zur  Aneiferung
weiterer  ersprießlichen  Dienste  ein  Stoß  gemischten  Holzes  aus
den  herrschaftlichen  Forsten  unentgeltlich  in  seine  Behausung  geführt ­
  werde.  Am  19.  Dezember  1803  ernannte  auch  der  Johannitermeister ­
  Fürst  Ignaz  den  Amschel  Mayer  Rothschild  zu  seinem
Hoffaktor  und  bezog  sich  dabei  auf  die  Verdienste,  die  der  alte
Rothschild  dem  deutschen  Johanniter-Meistertum  geleistet  habe.
Es  ist  anzunehmen,  daß  diese  Verdienste  nicht  lediglich  in  der
Bemühung  um  die  oben  erwähnte  Anleihe  des  Johanniterordensbestanden ­
  haben  (s.  S.  47  f.).  Die  Geldgeschäfte  bei  der  Thurn  und
Taxisschen  Generalkasse  hatten  zur  Folge,  daß  am  4.  Januar  1804
Fürst  Karl  Anselm  von  Thurn  und  Taxis,  Erb-  und  Postmeister  im
Heiligen  Römischen  Reich,  den  Amschel  Mayer  ebenfalls  zu  seinem
Hoffaktor  ernannte,  nachdem  der  Vater  darum  nachgesucht  hatte.
Diese  vielfachen  Ernennungen  wurden  natürlich  weniger  aus
ehrgeizigen  als  aus  geschäftlichen  Rücksichten  erworben.  Sie  sollten
als  Empfehlungen  dienen.  Es  gab  damals  ebenso  wie  heute  reelle
und  unreelle  Geschäftsleute.  Der  Besitz  eines  Hoftitels  aber  bot  eine
gewisse  Gewähr,  daß  der  Inhaber  seine  Tüchtigkeit  und  Redlichkeit
bereits  erwiesen  hatte.  Er  konnte  sich  bei  vorkommenden  neuen
Gelegenheiten  auf  seinen  Titel  berufen,  wie  Rothschild  das  in  seinen
früheren  Jahren  gegenüber  dem  Landgrafen  von  Hessen  tat.  Auch
waren  die  materiellen  Erleichterungen,  die  ein  solches  Patent  dem
Inhaber  unter  Umständen  gewähren  konnte,  wertvoll  genug,  um
solche  Bemühungen  zu  rechtfertigen.
Unterm  27.  September  1810  wurde  der  schon  mehrfach  erwähnte ­
  Gesellschaftsvertrag  zwischen  Rothschild  und  seinen  Söhnen
Amschel  Mayer,  Salomon  Mayer  und  Callmann  Mayer  abgeschlossen,
und  die  Firma  unter  der  Bezeichnung  Mayer  Amschel  Rothschild
und  Söhne  weitergeführt,  ln  demselben  Jahre  trat  das  Haus  Rothschild ­
  auch  in  rege  Geschäftsverbindung  mit  der  Regierung  des
Großherzogtums  Frankfurt.  Meyer  Amschel  stand  mit  dem  Fürsten
Primas  Karl  von  Dalberg  schon  im  Jahre  1806  auf  bestem  Fuß  und
erfreute  sich  seiner  besonderen  Gnade.  Seiner  Anregung  und  fort-
            
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