Full text: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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den Rest seines Vorrats im Betrag von fl 7552.41.— wieder ein. Den 
direkten Verkehr mit Prag lehnte Lawätz von jetzt an ab Vermutlich war 
derselbe zu gefahrbringend. 
Im Jahr 1810 wurde das Haus in Itzehoe samt Einrichtung für 7000 Rf 
Schlesw. Holst. Crt. wieder verkauft, und der Prokurator Scheel daselbst 
lieferte 5500 Rf von jener Summe an Lawätz ab. Diese werden bei Buderus 
in der Junirechnung mit fl 11 820.58.— gebucht. Um Provisionen zu sparen, 
wurden hiervon fl 8164.3.1 einstweilen in Lawätz’ Depot gelassen und 
im Oktober des Jahres teilweise bei Zahlungen an den Hofrat Trotsche 
in Güstrow zur Mecklenburger Güterkasse, teilweise zu anderen Zwecken 
verwendet (Marbg.: Buderus’ Rechnung 1807, S. r 1 ff. j 1808 März S. 11 f., 
April S 11, 3 u. 6; 1809 März S. 11 f. u. ö.; 1809 August S. 2 u. 12; 1810 
Juni S. 7 u. 22; 1810 Oktober S. 16—20. Carlshausen : Der Kurfürst an 
Buderus, 11. Dezbr. 1809). 
Überschüsse. 
185. Marbg.: Buderus’ Rechnung 1807, S. 113. Carlshausen: Buderus 
an den Kurfürsten unterm 1. Aug. 1807, S. 2. Lennep an den Kurfürsten, 
5. Juli 1811 (Final-Abrechnung). Am 19. Juni 1807 machte Hardenberg 
inmitten der Kriegswirren zum dritten Male Hochzeit. Die 140 000 Rtl. aus 
den Jahren 1805 und 1806 wurden von den französischen Machthabern 
eingezogen. 
186. Marbg : Buderus’ Rechnung 1807, S. 111—113; 1808 Jan. S. 15, 
Febr. S. 15, März S 16, April S. 15, Juni S. 5; 1809 Okt. S. 20; 1810 Febr. 
S. 20 (Tilgung der 20000 Taler). Carlshausen: Buderus an den Kurfürsten, 
28. Juni 1807, 19. Juni 1808, 21. Aug. 1810, 21. Sept. 1811, S. 6 ff. u. S. 10; 
Hofrat Trotsche in Güstrow, der Vertreter des Kurfürsten, an C. M. Roth 
schild, 11. Aug. 1809, Abschrift eines Schreibens der kurf. Kabinettskassen 
direktion an den Hofgerichtsdirektor von Motz in Hanau vom 30. April 1820. 
Damals, im Jahr 1820, hatte man einen Vergleich auf die Summe von 
150 000 »Talern einzuleiten gesucht. Es war nämlich im Jahr 1815 ein 
Prioritätsurteil seitens des Hof- und Landgerichts zu Güstrow in der Hahnschen 
Sache ergangen, wonach das Kapital der 200 000 Rtl. cum usuris von der 
Debitmasse abgewiesen, die 157 500 Rtl. inter chyrographarios lociert und 
die 44 000 Rtl. als illiquid gestrichen waren. Vgl. noch Allg. Deut. Biogr. 10, 
S. 370; Meyer, F. A. Charakterzüge aus dem Leben des Grafen Carl von Hahn- 
Neuhaus, Hamb. 1858, S. 7. 
Die Hahnsche Sache brachte Verdruß für Buderus und Verluste für 
Rothschild. Der Kurfürst hatte in seiner Verstandes- und Charakterbildung 
bedeutende Mängel. Es fehlte ihm an Abstraktionsvermögen. Wie er in 
Ärger und Zorn geraten konnte, wenn ein Beamter ohne sein Verschulden 
vorübergehend krank und dienstunfähig wurde, wobei allerdings auch Miß 
trauen mitspielte, so machte ihn auch ein unverschuldeter geschäftlicher 
Mißerfolg ungerecht gegen den ausführenden Beamten. Und die Möglich 
keit gar, daß ihn selbst ein Verschulden treffen könne, lag gänzlich außer 
halb seines Gedankenkreises. 
Die Hahnsche Aktion war von ihm mit den Oberkammerräten von 
Meyer, Ihringk und von Kunckell vorgenommen worden, ohne Buderus
	        
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