189
den Rest seines Vorrats im Betrag von fl 7552.41.— wieder ein. Den
direkten Verkehr mit Prag lehnte Lawätz von jetzt an ab Vermutlich war
derselbe zu gefahrbringend.
Im Jahr 1810 wurde das Haus in Itzehoe samt Einrichtung für 7000 Rf
Schlesw. Holst. Crt. wieder verkauft, und der Prokurator Scheel daselbst
lieferte 5500 Rf von jener Summe an Lawätz ab. Diese werden bei Buderus
in der Junirechnung mit fl 11 820.58.— gebucht. Um Provisionen zu sparen,
wurden hiervon fl 8164.3.1 einstweilen in Lawätz’ Depot gelassen und
im Oktober des Jahres teilweise bei Zahlungen an den Hofrat Trotsche
in Güstrow zur Mecklenburger Güterkasse, teilweise zu anderen Zwecken
verwendet (Marbg.: Buderus’ Rechnung 1807, S. r 1 ff. j 1808 März S. 11 f.,
April S 11, 3 u. 6; 1809 März S. 11 f. u. ö.; 1809 August S. 2 u. 12; 1810
Juni S. 7 u. 22; 1810 Oktober S. 16—20. Carlshausen : Der Kurfürst an
Buderus, 11. Dezbr. 1809).
Überschüsse.
185. Marbg.: Buderus’ Rechnung 1807, S. 113. Carlshausen: Buderus
an den Kurfürsten unterm 1. Aug. 1807, S. 2. Lennep an den Kurfürsten,
5. Juli 1811 (Final-Abrechnung). Am 19. Juni 1807 machte Hardenberg
inmitten der Kriegswirren zum dritten Male Hochzeit. Die 140 000 Rtl. aus
den Jahren 1805 und 1806 wurden von den französischen Machthabern
eingezogen.
186. Marbg : Buderus’ Rechnung 1807, S. 111—113; 1808 Jan. S. 15,
Febr. S. 15, März S 16, April S. 15, Juni S. 5; 1809 Okt. S. 20; 1810 Febr.
S. 20 (Tilgung der 20000 Taler). Carlshausen: Buderus an den Kurfürsten,
28. Juni 1807, 19. Juni 1808, 21. Aug. 1810, 21. Sept. 1811, S. 6 ff. u. S. 10;
Hofrat Trotsche in Güstrow, der Vertreter des Kurfürsten, an C. M. Roth
schild, 11. Aug. 1809, Abschrift eines Schreibens der kurf. Kabinettskassen
direktion an den Hofgerichtsdirektor von Motz in Hanau vom 30. April 1820.
Damals, im Jahr 1820, hatte man einen Vergleich auf die Summe von
150 000 »Talern einzuleiten gesucht. Es war nämlich im Jahr 1815 ein
Prioritätsurteil seitens des Hof- und Landgerichts zu Güstrow in der Hahnschen
Sache ergangen, wonach das Kapital der 200 000 Rtl. cum usuris von der
Debitmasse abgewiesen, die 157 500 Rtl. inter chyrographarios lociert und
die 44 000 Rtl. als illiquid gestrichen waren. Vgl. noch Allg. Deut. Biogr. 10,
S. 370; Meyer, F. A. Charakterzüge aus dem Leben des Grafen Carl von Hahn-
Neuhaus, Hamb. 1858, S. 7.
Die Hahnsche Sache brachte Verdruß für Buderus und Verluste für
Rothschild. Der Kurfürst hatte in seiner Verstandes- und Charakterbildung
bedeutende Mängel. Es fehlte ihm an Abstraktionsvermögen. Wie er in
Ärger und Zorn geraten konnte, wenn ein Beamter ohne sein Verschulden
vorübergehend krank und dienstunfähig wurde, wobei allerdings auch Miß
trauen mitspielte, so machte ihn auch ein unverschuldeter geschäftlicher
Mißerfolg ungerecht gegen den ausführenden Beamten. Und die Möglich
keit gar, daß ihn selbst ein Verschulden treffen könne, lag gänzlich außer
halb seines Gedankenkreises.
Die Hahnsche Aktion war von ihm mit den Oberkammerräten von
Meyer, Ihringk und von Kunckell vorgenommen worden, ohne Buderus