I. Abschnitt. Grundbegriffe. 5
rischen Aufgaben, ihre sogenannte Mission erfüllt. Diese Aufgaben
überschreiten in großem Maße die Grenzen, die einer Generation
gesetzt sind, und erfordern eine solche Organisation, eine solche
Tätigkeit, welche der Natur der staatlichen Individualität entspricht.
Jener ununterbrochene Prozeß, dessen Zweck es ist, die äußeren
Bedingungen dieser Lebensaufgaben zu sichern, begleitet die Erfüllung
dieser Lebensaufgaben sowohl beim Staat wie beim Individuum.
Die äußeren Bedingungen des staatlichen Lebens erscheinen
im staatlichen Leben, ebenso wie im Leben des Individuums, als
Bedürfnisse und zwar als staatliche Bedürfnisse. Mit der Befriedigung
dieser Bedürfnisse beschäftigt sich jene wirtschaftliche
Tätigkeit des Staates, welche wir Staatshaushalt nennen. Der
Staatshaushalt ist daher das Ergebnis der Natur des staatlichen,
materiellen Seins, und dessen Aufgabe ist die Herbeischaffung der
äußeren, wirtschaftlichen Mittel und Bedingungen des staatlichen
Lebens.
Der Staat als die Personifikation des materiellen Seins, welches
die Gesamtheit des Volkes in sich faßt, befriedigt in weiten Gebieten
seiner Tätigkeit nicht nur seine eigenen Bedürfnisse, sondern
auch die der einzelnen Individuen. Jener Teil der Bedürfnisse,
welcher aus der Zusammengehörigkeit, aus dem sozialen Zusammenschluß
folgt und dessen zweckmäßige Befriedigung in einem gewissen
Stadium der sozialen Entwicklung nur mittels staatlicher
Institutionen möglich ist, bildet die Gemeinbedürfnisse, welche
an manchen Punkten mit den staatlichen Bedürfnissen ganz zusammenfließen.
Unter den Gemeinbedürfnissen die wichtigsten sind
die eigentlichen Staatsbedürfnisse, die aus der Erhaltung des
Staates sich ergebenden Bedürfnisse. Während der Kreis der
Staatsbedürfnisse ein ziemlich unveränderlicher ist, ist der übrige
Teil der Staatsbedürfnisse (Hermann nennt sie im Gegensatz zu
den absoluten Kollektivbedürfnissen, gemeinsame Bedürfnisse, allgemeine
Privatbedürfnisse) von der durch die Kulturstufe verschieden
determinierten Staatstätigkeit abhängig, demnach verschieden
und mit der Kultur steigend.
Von diesen Bedürfnissen sind wieder jene zu unterscheiden,
welche nicht sozialer Natur, sondern gänzlich oder zum großen
Teile individueller Natur sind, für deren Befriedigung aus Zweckmäßigkeitsgründen
gleichfalls der Staat sorgt, wenigstens auf gewissen
Stufen der Entwicklung. Es sind dies die öffentlichen
Bedürfnisse, staatlich, gemeinwirtschaftlich befriedigte Individualbedürfnisse,
Privatbedürfnisse.
Die Befriedigung der Staatsbedürfnisse, der Ge-1%
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