Full text: Finanzwissenschaft

78 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget. 
Kassenbestände, zur Abschaffung drückender oder irrationeller 
Steuern usw. verwenden. 
14. Es ist eigentlich auffallend, daß die wichtigen Prinzipien 
des Budgetrechts, welche wirtschaftlich und politisch eine so große 
Bedeutung haben, nirgends in entsprechenden Gesetzen festgelegt, 
sind. Wohl haben einige Staaten (Frankreich, Belgien, Ungarn) 
die wichtigsten Prinzipien des Budgetrechts in Gesetzen zusammen 
gefaßt, doch auch diese Gesetze beschränken sich in der Pegel auf 
wenige Satzungen, manchmal nicht einmal die allerwichtigsten. Zu 
nächst sind es die für die parlamentarische Verhandlung maßgeben 
den Hausordnungen der Parlamente, welche die wichtigsten Prin 
zipien der Budgetdebatte und der Budgetaufstellung festsetzen und 
Beschlüsse der Parlamente, welche im Laufe der Jahre sich heraus 
entwickelten. 
II. Abschnitt. 
Das Budgetrecht im Weltkriege. 
Die außerordentlichen Verhältnisse des Staatshaushaltes im 
Weltkriege erfordern natürlich außerordentliche Maßregeln. Dem 
gemäß haben in den kriegführenden Staaten die Regierungen hin 
sichtlich der Deckung der Staatsbedürfnisse und namentlich der 
Kriegskosten außerordentliche Vollmachten erhalten. Nichtsdesto 
weniger wurde in den meisten Staaten das Budget regelmäßig dem 
Parlamente vorgelegt und von demselben verhandelt. In Österreich, 
wo das Parlament nicht tagte, konnte dies natürlich nicht geschehen. " 
ln Ungarn wurde gleichfalls das Budget nicht vorgelegt, sondern 
halb- oder vierteljährig ein Ermächtigungsgesetz als Ersatz des 
Budgets votiert. Für das Jahr 1917/18 wurde jedoch das Budget 
vorgelegt. In den meisten Staaten erhielt die Regierung eine all 
gemeine Bevollmächtigung zur Aufbringung der Kriegskosten, doch 
mit gewissen Beschränkungen. In England wurde in der Regel 
eine bestimmte Summe votiert (vote of credit). Die gesamten Kosten 
des Krieges wurden in dieser Weise parlamentarisch bewilligt, aber 
bloß summarisch, was damit begründet wurde, daß sich inmitten 
des Krieges Details nicht geben lassen und dies auch nicht zweck 
mäßig wäre, da hierdurch der Feind tiefen Einblick gewinnen 
würde. Um aber trotzdem dem Parlament Gelegenheit zu bieten, 
das Kriegsbudget zu kritisieren, wurden in das Budget Beträge ein 
gestellt, ganz minimale, die bloß dazu dienen sollten, „den Nagel zu
	        
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