78 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget.
Kassenbestände, zur Abschaffung drückender oder irrationeller
Steuern usw. verwenden.
14. Es ist eigentlich auffallend, daß die wichtigen Prinzipien
des Budgetrechts, welche wirtschaftlich und politisch eine so große
Bedeutung haben, nirgends in entsprechenden Gesetzen festgelegt,
sind. Wohl haben einige Staaten (Frankreich, Belgien, Ungarn)
die wichtigsten Prinzipien des Budgetrechts in Gesetzen zusammen
gefaßt, doch auch diese Gesetze beschränken sich in der Pegel auf
wenige Satzungen, manchmal nicht einmal die allerwichtigsten. Zu
nächst sind es die für die parlamentarische Verhandlung maßgeben
den Hausordnungen der Parlamente, welche die wichtigsten Prin
zipien der Budgetdebatte und der Budgetaufstellung festsetzen und
Beschlüsse der Parlamente, welche im Laufe der Jahre sich heraus
entwickelten.
II. Abschnitt.
Das Budgetrecht im Weltkriege.
Die außerordentlichen Verhältnisse des Staatshaushaltes im
Weltkriege erfordern natürlich außerordentliche Maßregeln. Dem
gemäß haben in den kriegführenden Staaten die Regierungen hin
sichtlich der Deckung der Staatsbedürfnisse und namentlich der
Kriegskosten außerordentliche Vollmachten erhalten. Nichtsdesto
weniger wurde in den meisten Staaten das Budget regelmäßig dem
Parlamente vorgelegt und von demselben verhandelt. In Österreich,
wo das Parlament nicht tagte, konnte dies natürlich nicht geschehen. "
ln Ungarn wurde gleichfalls das Budget nicht vorgelegt, sondern
halb- oder vierteljährig ein Ermächtigungsgesetz als Ersatz des
Budgets votiert. Für das Jahr 1917/18 wurde jedoch das Budget
vorgelegt. In den meisten Staaten erhielt die Regierung eine all
gemeine Bevollmächtigung zur Aufbringung der Kriegskosten, doch
mit gewissen Beschränkungen. In England wurde in der Regel
eine bestimmte Summe votiert (vote of credit). Die gesamten Kosten
des Krieges wurden in dieser Weise parlamentarisch bewilligt, aber
bloß summarisch, was damit begründet wurde, daß sich inmitten
des Krieges Details nicht geben lassen und dies auch nicht zweck
mäßig wäre, da hierdurch der Feind tiefen Einblick gewinnen
würde. Um aber trotzdem dem Parlament Gelegenheit zu bieten,
das Kriegsbudget zu kritisieren, wurden in das Budget Beträge ein
gestellt, ganz minimale, die bloß dazu dienen sollten, „den Nagel zu