78 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget.
Kassenbestände, zur Abschaffung drückender oder irrationeller
Steuern usw. verwenden.
14. Es ist eigentlich auffallend, daß die wichtigen Prinzipien
des Budgetrechts, welche wirtschaftlich und politisch eine so große
Bedeutung haben, nirgends in entsprechenden Gesetzen festgelegt,
sind. Wohl haben einige Staaten (Frankreich, Belgien, Ungarn)
die wichtigsten Prinzipien des Budgetrechts in Gesetzen zusammengefaßt,
doch auch diese Gesetze beschränken sich in der Pegel auf
wenige Satzungen, manchmal nicht einmal die allerwichtigsten. Zunächst
sind es die für die parlamentarische Verhandlung maßgebenden
Hausordnungen der Parlamente, welche die wichtigsten Prinzipien
der Budgetdebatte und der Budgetaufstellung festsetzen und
Beschlüsse der Parlamente, welche im Laufe der Jahre sich herausentwickelten.
II. Abschnitt.
Das Budgetrecht im Weltkriege.
Die außerordentlichen Verhältnisse des Staatshaushaltes im
Weltkriege erfordern natürlich außerordentliche Maßregeln. Demgemäß
haben in den kriegführenden Staaten die Regierungen hinsichtlich
der Deckung der Staatsbedürfnisse und namentlich der
Kriegskosten außerordentliche Vollmachten erhalten. Nichtsdestoweniger
wurde in den meisten Staaten das Budget regelmäßig dem
Parlamente vorgelegt und von demselben verhandelt. In Österreich,
wo das Parlament nicht tagte, konnte dies natürlich nicht geschehen. "
ln Ungarn wurde gleichfalls das Budget nicht vorgelegt, sondern
halb- oder vierteljährig ein Ermächtigungsgesetz als Ersatz des
Budgets votiert. Für das Jahr 1917/18 wurde jedoch das Budget
vorgelegt. In den meisten Staaten erhielt die Regierung eine allgemeine
Bevollmächtigung zur Aufbringung der Kriegskosten, doch
mit gewissen Beschränkungen. In England wurde in der Regel
eine bestimmte Summe votiert (vote of credit). Die gesamten Kosten
des Krieges wurden in dieser Weise parlamentarisch bewilligt, aber
bloß summarisch, was damit begründet wurde, daß sich inmitten
des Krieges Details nicht geben lassen und dies auch nicht zweckmäßig
wäre, da hierdurch der Feind tiefen Einblick gewinnen
würde. Um aber trotzdem dem Parlament Gelegenheit zu bieten,
das Kriegsbudget zu kritisieren, wurden in das Budget Beträge eingestellt,
ganz minimale, die bloß dazu dienen sollten, „den Nagel zu