Full text : Finanzwissenschaft

78  2.  Buch.  Die  verfassungsmäßige  Ordnung  des  Staatshaushaltes  u.  das  Budget.
Kassenbestände,  zur  Abschaffung  drückender  oder  irrationeller
Steuern  usw.  verwenden.
14.  Es  ist  eigentlich  auffallend,  daß  die  wichtigen  Prinzipien
des  Budgetrechts,  welche  wirtschaftlich  und  politisch  eine  so  große
Bedeutung  haben,  nirgends  in  entsprechenden  Gesetzen  festgelegt,
sind.  Wohl  haben  einige  Staaten  (Frankreich,  Belgien,  Ungarn)
die  wichtigsten  Prinzipien  des  Budgetrechts  in  Gesetzen  zusammengefaßt, ­
  doch  auch  diese  Gesetze  beschränken  sich  in  der  Pegel  auf
wenige  Satzungen,  manchmal  nicht  einmal  die  allerwichtigsten.  Zunächst ­
  sind  es  die  für  die  parlamentarische  Verhandlung  maßgebenden ­
  Hausordnungen  der  Parlamente,  welche  die  wichtigsten  Prinzipien ­
  der  Budgetdebatte  und  der  Budgetaufstellung  festsetzen  und
Beschlüsse  der  Parlamente,  welche  im  Laufe  der  Jahre  sich  herausentwickelten. ­


II.  Abschnitt.
Das  Budgetrecht  im  Weltkriege.
Die  außerordentlichen  Verhältnisse  des  Staatshaushaltes  im
Weltkriege  erfordern  natürlich  außerordentliche  Maßregeln.  Demgemäß ­
  haben  in  den  kriegführenden  Staaten  die  Regierungen  hinsichtlich ­
  der  Deckung  der  Staatsbedürfnisse  und  namentlich  der
Kriegskosten  außerordentliche  Vollmachten  erhalten.  Nichtsdestoweniger ­
  wurde  in  den  meisten  Staaten  das  Budget  regelmäßig  dem
Parlamente  vorgelegt  und  von  demselben  verhandelt.  In  Österreich,
wo  das  Parlament  nicht  tagte,  konnte  dies  natürlich  nicht  geschehen.  "
ln  Ungarn  wurde  gleichfalls  das  Budget  nicht  vorgelegt,  sondern
halb-  oder  vierteljährig  ein  Ermächtigungsgesetz  als  Ersatz  des
Budgets  votiert.  Für  das  Jahr  1917/18  wurde  jedoch  das  Budget
vorgelegt.  In  den  meisten  Staaten  erhielt  die  Regierung  eine  allgemeine ­
  Bevollmächtigung  zur  Aufbringung  der  Kriegskosten,  doch
mit  gewissen  Beschränkungen.  In  England  wurde  in  der  Regel
eine  bestimmte  Summe  votiert  (vote  of  credit).  Die  gesamten  Kosten
des  Krieges  wurden  in  dieser  Weise  parlamentarisch  bewilligt,  aber
bloß  summarisch,  was  damit  begründet  wurde,  daß  sich  inmitten
des  Krieges  Details  nicht  geben  lassen  und  dies  auch  nicht  zweckmäßig ­
  wäre,  da  hierdurch  der  Feind  tiefen  Einblick  gewinnen
würde.  Um  aber  trotzdem  dem  Parlament  Gelegenheit  zu  bieten,
das  Kriegsbudget  zu  kritisieren,  wurden  in  das  Budget  Beträge  eingestellt, ­
  ganz  minimale,  die  bloß  dazu  dienen  sollten,  „den  Nagel  zu
            
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