Full text : Finanzwissenschaft

I.  Abschnitt.  Allgemeine  Lehren.

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Ziehung  ist  es  notwendig,  daß  jede  Staatsausgabe  auf  Verfügungen
des  rechtlich  konstituierten  Staatswillens  beruhe  und  von  den  berechtigten ­
  Organen  ausgehe.
Bei  Festsetzung  der  Staatsausgaben  sind  verschiedene  Umstände
in  Betracht  zu  ziehen.  Die  wichtigeren  hiervon  sind  die  folgenden:
al  Zweck,  Organisation,  wirtschaftliche  Aufgabe  des  Staates;  b)  die
dem  Staate  zur  Verfügung  stehenden  speziellen  Einnahmsquellen
und  Vermögensbestandteile;  c)  die  Aufgaben  und  Bedürfnisse  der
Privatwirtschaft  der  Staatsbürger;  d)  die  wirtschaftlichen  rLiltsquellen
  der  Privatwirtschaften;  e)  die  durch  den  Staat  zu  befriedigenden ­
  Bedürfnisse  der  Staatsbürger.  Die  Möglichkeit  der  Erfüllung
der  aus  dem  Wesen  des  Staates  folgenden  Aufgaben  bildet  das
Minimum,  die  untere  Grenze  der  Staatsausgaben,  das  aus  dem  Vermögen ­
  des  Staates  fließende  und  das  in  der  Privatwirtschaft  entbehrliche ­
  Einkommen  bildet  das  Maximum,  die  obere  Grenze  der
Staatsausgaben.
Nach  Wagner  (III.  Ausgabe  S.  70)  ist  jede  Staatsausgabe
tadelnswert,  welche  von  der  Gesamtheit  größere  Opfer  erfordert,
als  die  betreffende  Staatsausgabe  derselben  nützt.  Es  fragt  sich,
ob  auf  Grund  dieses  Prinzipes  der  Staat  alles  in  den  Bereich  seinei
Tätigkeit  ziehen  kann,  wo  er  auf  Grund  der  Kostenberechnung  mehr
bietet,  als  er  von  den  Staatsbürgern  fordert?  Ich  glaube  nicht,
daß  so  weit  gegangen  werden  kann.  Doch  teile  ich  auch  nicht  die
Ansicht  (Wickseil),  daß  diese  Folgerung  unbedingt  in  den  obigen
Prinzipien  verborgen  ist.  Jenes  Prinzip  soll  wohl  nicht  mehr  bedeuten ­
  als  eine  wirtschaftliche,  finanzielle  Richtschnur  der  Staatsausgaben. ­
  Welche  Zweige  der  Tätigkeit  der  Staat  sich  dann  aneignen ­
  soll,  das  folgt  aus  dem  Zwecke  und  aus  der  Organisation
des  Staates.
Andere  stellen  jenes  Prinzip  auf,  daß  die  Staatsausgaben  derart
festzusetzen  sind,  daß  hieraus  eine  solche  Verteilung  der  den  Privatwirtschaften ­
  zur  Verfügung  stehenden  Güter  erfolge,  welche  gemäß
dem  Prinzip  der  größten  Nützlichkeit  die  größtmögliche  Bedürfnisbefriedigung ­
  sichere.  Das  nähert  sich  der  Auffassung  Schaffles,
dergemäß  das  oberste  Prinzip  die  verhältnismäßige  Deckung  der
öffentlichen  und  privaten  Bedürfnisse  ist.
Die  Höhe  der  Staatsausgaben  betreffend,  sind  namentlich  folgende ­
  Stufen  zu  unterscheiden.  Die  Ausgaben  sind:  a)  geringe,
b)  mäßige;  c)  bedeutende;  d)  übermäßige  Die  Festsetzung
dieser  Stufen  hängt  einerseits  von  dem  Umfang  der  Staatstatigkeit,
andererseits  von  der  Größe  der  zur  Verfügung  stehenden  Einnahmen
            
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