Full text : Finanzwissenschaft

III.  Abschnitt.  Ausgaben  für  die  gesetzgebenden  Organe.

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tuell  geringere  Benefizien  (freie  Reise,  Verpflegung  usw.)  genießen.
In  England  kann  das  Mitglied  des  Parlaments  im  Parlamentsgebäude
unentgeltlich  seine  Mahlzeit,  seinen  Tee  einnehmen.  Das  Parlament
besitzt  einen  reich  versorgten  Weinkeller.  In  anderen  Staaten  genießen ­
  die  Mitglieder  des  gesetzgebenden  Körpers  freie  Fahrt,  eventuell ­
  wieder  nur  in  die  Stadt,  wo  die  Gesetzgebung  tagt  und  zurück
in  die  Heimat.  Wo  die  Deputierten  keinerlei  Honorare  beziehen,
dort  beschränken  sich  die  Ausgaben  auf  die  Herstellung  der  nötigen
Lokalitäten,  deren  Möblierung,  Reinhaltung,  Beleuchtung,  Heizung
usw.,  auf  die  Herstellung  der  verschiedenen  Drucksorten;  die  Herstellung ­
  des  Diariums  und  das  dafür  nötige  Bureau;  Honorar  der
verschiedenen  Organe  des  Parlamentes,  so  Honorare  der  Präsidenten,
Schriftführer,  Stenographen,  Bureaubeamten,  Diener  usw.  In  der
Regel  besitzen  die  Parlamente  reiche  Bibliotheken,  also  Kosten  für
Anschaffung  von  Büchern,  Zeitungen,  Zeitschriften,  Kosten  der  Einbände, ­
  Bibliothekpersonal,  Kosten  der  Drucklegung  der  Kataloge
usw.  Außerdem  ergeben  sich  andere  Kosten  für  Festlichkeiten,
Trauerbezeugungen,  Wagengelder  usw.  Im  allgemeinen  betragen
die  mit  dem  gesetzgebenden  Körper  verbundenen  Auslagen  1 / 10 —Vs
Prozent  des  Staatsbudgets.  Auch  hier  macht  sich  dasselbe  Prinzip
geltend  wie  bei  der  Hofhaltung,  daß  auch  in  kleineren  Staaten  sich
die  Ausgaben  nicht  unter  ein  gewisses  Minimum  herabdrücken
lassen,  da  sich  weder  die  Zahl  der  Abgeordneten,  noch  der  materielle ­
  Aufwand  unter  ein  gewisses  Maß  herabmindern  läßt.
Die  hier  registrierten  Ausgaben  können  wir  die  legitimen  Ausgaben ­
  nennen.  Außerdem  ergeben  sich  oft  viele  nicht  legitime  Ausgaben. ­
  So  wenn  Mitglieder  des  Hauses  durch  die  Regierung  offen
oder  versteckt  durch  Begünstigungen  und  Geldmittel  gewonnen
werden;  soll  ja  Walpole  seine  Bestechungen  ganz  offen  betrieben
haben.  Eine  wichtige  Rolle  spielen  Wahlgelder,  welche  die  Regierung ­
  ihren  Anhängern  zur  Verfügung  stellt;  hierher  gehört  kurz
alles,  was  wir  Korruption  nennen.  Natürlich  kommt  auch  der  hierdurch ­
  verursachte  moralische  Schaden  in  Betracht,  der  sich  wohl  in
Ziffern  nicht  ausdrücken  läßt,  der  aber  nichtsdestoweniger  das
sittliche  Niveau  des  Parlaments  herabzudrücken  imstande  ist.  In
einzelnen  Staaten  gestaltet  sich  das  Budget  des  gesetzgebenden
Körpers  folgendermaßen:
Deutschland  (1915)  2,2  Millionen  Mark,
Preußen  (1916/17)  2,5  „  „
Österreich  (1915)  5,2  „  Kronen,
Ungarn  (1913)  4,7  „  „
            
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