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3. Buch. Die Staatäausgaben.
Niederlande (1915) 0,8 Millionen nieder!. Gulden,
Spanien (1915) 2,4 ,, Pesetas,
Türkei (1915/16) 3,1 „ türkische Pfund.
Die Ausgaben für den gesetzgebenden Körper setzen sich in
Ungarn aus folgenden Posten zusammen:
Oberhaus 184 755,92 Kronen
Unterhaus 4311914,23 „
Parlamentswache 220 867,60 „
Zu den mit der Verfassung zusammenhängenden Ausgaben sind
zum großen Teile auch die Ausgaben für den die verfassungsmäßige
Kontrolle ausübenden obersten Staatsrechnungshof zu rechnen. Dieselben
betrugen in Ungarn im Jahre 1913 453567 Kronen; der
größte Teil hiervon entfällt auf persönliche Ausgaben.
IV. Abschnitt.
Ausgaben für die innere Verwaltung,
namentlich für die öffentliche Gesundheitspflege.
Die Verwaltungslehre versteht unter innerer Verwaltung jene
staatliche Tätigkeit, welche berufen ist, jene Bedingungen der Entwicklung
des einzelnen zu bieten, welche der einzelne selbst zu
schaffen nicht vermag. Und da sich das Leben des einzelnen als persönliches
— und zwar physisches und geistiges —, als wirtschaftliches
und soziales unterscheidet, so hat die innere Verwaltung auf
jedem dieser Gebiete zu tun. Da wir aber, folgend der verwaltungspraktischen
Richtung, wonach die Verwaltung des geistigen Lebens,
die Verwaltung des wirtschaftlichen Lebens in der Regel selbständigen
Ministerien anvertraut sind, diese Verwaltungszweige selbständig
behandelt haben, so wollen wir im folgenden nur die im engeren
Sinne genommene innere Verwaltung beachten, mit besonderer Beachtung
der für unsere Zeit und für die Zukunft so wichtigen
öffentlichen Gesundheitspflege mit Inbegriff des Medizinalwesens.
Die innere Verwaltung hält Schritt mit der fortschreitenden
Entwicklung des Staates und demzufolge steigern sich die Ausgaben
in diesem Zweige der staatlichen Tätigkeit, wenn auch an manchen
Punkten eine Abnahme der Ausgaben Platz greifen kann. Auf die
Gestaltung der Ausgaben haben namentlich folgende Momente