Full text: Finanzwissenschaft

106 3. Buch. Die Staatsausgaben. 
sich, die Kosten der Finanzverwaltung in jenen Kosten dargestellt 
zu betrachten, welche in den Staatsbudgets unter dem Titel des 
Finanzministeriums dargestellt sind. 
Die Kosten für die Verwaltung der staatlichen Einnahmen 
sind höchst bedeutend und darum ist die Smithsche Regel be 
rechtigt, daß der Staat nach Möglichkeit nur solche Einnahms 
quellen benütze, die nicht mit zu großen Herstellungskosten ver 
bunden sind. Die Größe der Kosten hängt aber in erster Linie 
von der Natur der Einnahmsquellen ab. Weiter kommt hier die 
Opferwilligkeit der Steuerzahler, der Fleiß der Beamten, der durch 
die Steuern ausgeübte Druck, die Verfassungsmäßigkeit der voll 
ziehenden Gewalt, das Vertrauen zur Regierung usw. in Betracht. 
Natürlich ist es eine Aufgabe der Verwaltung, auf die möglichste 
Herabminderung der Kosten hinzustreben, damit die Spannung 
zwischen Brutto- und Nettoeinnahmen eine möglichst geringe sei. 
Unter den günstigsten Umständen wird aber die finanzielle 
Verwaltung, die Betätigung dieses großen und vielverzweigten Orga 
nismus verhältnismäßig hohe Ausgaben verursachen und einen nicht 
unbedeutenden Teil der durch denselben herbeigeschaffenen Mittel 
zu seiner eigenen Erhaltung in Anspruch nehmen. Als Beispiel 
mögen hier die statistischen Daten für die ungarische Finanzver 
waltung dienen. Ich nehme nur das Ordinarium in Betracht, da 
das Extraordinarium in den einzelnen Staaten von zu verschiedenen 
Umständen, in erster Reihe von der Art der Budgetierung, abhängt. 
Noch bemerke ich, daß bei Staatsbetrieben, Monopolen, die mit 
Überschuß arbeiten, die Ausgaben nicht einzustellen wären, bei 
solchen, die mit Defizit arbeiten, nur das Defizit. Dieser Fall 
kommt aber in so unbedeutendem Maße vor, daß er vernachlässigt 
werden kann. Freilich ist der Betrag für die Kapitalverzinsung 
nicht in Rechnung gebracht. Die Daten beziehen sich auf das 
letzte normale Jahr vor dem Kriege, 1913, nach dem Staatsrech 
nungsabschluß. 
Die gesamte Ausgabegebarung im Ordinarium betrug im Jahre 
1913 1780,1 Millionen Kronen, hiervon entfallen auf die ordentlichen 
Ausgaben des Finanzministeriums 291,4 Millionen Kronen. Sonach 
entfallen von den gesamten Staatsausgaben 16,3 Prozent auf die 
Kosten der Beschaffung der Einnahmen. Von diesem Betrag ent 
fällt aber natürlich ein bedeutender Teil auf die Monopole. Mit 
Hinweglassung der Monopole und anderen dem Finanzministerium 
angegliederten Unternehmungen reduziert sich das Ausgabebudget 
auf 106,9 Millionen Kronen, woraus ersichtlich, daß der größere 
Teil der Ausgaben des Finanzministeriums eigentlich auf die Ver-
	        
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