106 3. Buch. Die Staatsausgaben.
sich, die Kosten der Finanzverwaltung in jenen Kosten dargestellt
zu betrachten, welche in den Staatsbudgets unter dem Titel des
Finanzministeriums dargestellt sind.
Die Kosten für die Verwaltung der staatlichen Einnahmen
sind höchst bedeutend und darum ist die Smithsche Regel be
rechtigt, daß der Staat nach Möglichkeit nur solche Einnahms
quellen benütze, die nicht mit zu großen Herstellungskosten ver
bunden sind. Die Größe der Kosten hängt aber in erster Linie
von der Natur der Einnahmsquellen ab. Weiter kommt hier die
Opferwilligkeit der Steuerzahler, der Fleiß der Beamten, der durch
die Steuern ausgeübte Druck, die Verfassungsmäßigkeit der voll
ziehenden Gewalt, das Vertrauen zur Regierung usw. in Betracht.
Natürlich ist es eine Aufgabe der Verwaltung, auf die möglichste
Herabminderung der Kosten hinzustreben, damit die Spannung
zwischen Brutto- und Nettoeinnahmen eine möglichst geringe sei.
Unter den günstigsten Umständen wird aber die finanzielle
Verwaltung, die Betätigung dieses großen und vielverzweigten Orga
nismus verhältnismäßig hohe Ausgaben verursachen und einen nicht
unbedeutenden Teil der durch denselben herbeigeschaffenen Mittel
zu seiner eigenen Erhaltung in Anspruch nehmen. Als Beispiel
mögen hier die statistischen Daten für die ungarische Finanzver
waltung dienen. Ich nehme nur das Ordinarium in Betracht, da
das Extraordinarium in den einzelnen Staaten von zu verschiedenen
Umständen, in erster Reihe von der Art der Budgetierung, abhängt.
Noch bemerke ich, daß bei Staatsbetrieben, Monopolen, die mit
Überschuß arbeiten, die Ausgaben nicht einzustellen wären, bei
solchen, die mit Defizit arbeiten, nur das Defizit. Dieser Fall
kommt aber in so unbedeutendem Maße vor, daß er vernachlässigt
werden kann. Freilich ist der Betrag für die Kapitalverzinsung
nicht in Rechnung gebracht. Die Daten beziehen sich auf das
letzte normale Jahr vor dem Kriege, 1913, nach dem Staatsrech
nungsabschluß.
Die gesamte Ausgabegebarung im Ordinarium betrug im Jahre
1913 1780,1 Millionen Kronen, hiervon entfallen auf die ordentlichen
Ausgaben des Finanzministeriums 291,4 Millionen Kronen. Sonach
entfallen von den gesamten Staatsausgaben 16,3 Prozent auf die
Kosten der Beschaffung der Einnahmen. Von diesem Betrag ent
fällt aber natürlich ein bedeutender Teil auf die Monopole. Mit
Hinweglassung der Monopole und anderen dem Finanzministerium
angegliederten Unternehmungen reduziert sich das Ausgabebudget
auf 106,9 Millionen Kronen, woraus ersichtlich, daß der größere
Teil der Ausgaben des Finanzministeriums eigentlich auf die Ver-