Full text : Finanzwissenschaft

VI.  Abschnitt.  Ausgaben  für  die  Volkswirtschaftspflege.
waltung  von  Monopolen  und  Erwerbsunternehmungen  des  ,
entfällt.  Die  eigentlichen  Verwaltungskosten  des  Staatshau
reduzieren  sich  auf  5,9  Prozent  der  Staatsausgaben.  Von
Ausgaben  entfallen  auf

^erfce^S

direkte  Steuern
Verzehrungs-  und  Gebrauchssteuer
Stempel
Gebühren

4.6  Millionen  Kronen
19,2
1.7  „  "
0,08  „

Diese  Kosten  repräsentieren  insgesamt  25,58  Millionen  Kronen,
also  2.4  Prozent  der  eigentlichen  Verwaltungskosten.  Freilich  sind
hier  nur  die  unmittelbaren  Kosten  in  Betracht  gezogen,  nicht  aber
die  Kosten  z.  B.  des  Grundsteuerkatasters,  Landeskatasterbemessung
usw.  Verglichen  mit  den  Einnahmen,  die  nach  direkten  Steuern,
Verzehrungssteuern,  Stempel  und  Gebühren  insgesamt  780,5  Millionen ­
  Kronen  betrugen,  repräsentieren  die  Verwaltungskosten  nur
einen  Betrag  von  2,7  Prozent.
Von  den  Verwaltungsausgaben  entfallen  ferner  auf  die  wichtigeren ­
  Organe  folgende  Beträge:

Zentralverwaltung

2,8  Millionen  Kronen

Finanzdirektorium

13,2

Staatskassen

0,39  „

Steuerämter

8,3  „  ii

Finanzwache

9,6  „  n

VI.  Abschnitt.
Ausgaben  für  Volkswirtschaftspilege.
Mit  dem  Aufgeben  des  laissez-faire-Prinzipes  hat  die  Tätigkeit
des  Staates  auf  dem  Gebiete  der  volkswirtschaftlichen  Verwaltung  eine
großzügige  Entfaltung  genommen.  Landwirtschaft,  Industrie,  Hände  ,
Kommunikationen  und  zwar  Eisenbahnen,  Fluß-  und  Seeschiffahi  .
Telegraph  und  Telephon,  auf  allen  diesen  Gebieten  hat  der  moderne
Staat  eine  intensive  Tätigkeit  entfaltet,  manche  bedeutende  Unternehmungen ­
  hat  er  sogar  in  eigenen  Betrieb  genommen.  Indem  de,
Staat  auf  allen  diesen  Gebieten  zum  mindesten  die  Voraussetzungen
für  die  allgemeine  Entwicklung  zu  schaffen  hat,  da  diese  eben  von
ihm  abhängen  und  nur  von  ihm  gesichert  werden  können,  so  spiege
            
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