Full text : Finanzwissenschaft

106  3.  Buch.  Die  Staatsausgaben.
sich,  die  Kosten  der  Finanzverwaltung  in  jenen  Kosten  dargestellt
zu  betrachten,  welche  in  den  Staatsbudgets  unter  dem  Titel  des
Finanzministeriums  dargestellt  sind.
Die  Kosten  für  die  Verwaltung  der  staatlichen  Einnahmen
sind  höchst  bedeutend  und  darum  ist  die  Smithsche  Regel  berechtigt, ­
  daß  der  Staat  nach  Möglichkeit  nur  solche  Einnahmsquellen ­
  benütze,  die  nicht  mit  zu  großen  Herstellungskosten  verbunden ­
  sind.  Die  Größe  der  Kosten  hängt  aber  in  erster  Linie
von  der  Natur  der  Einnahmsquellen  ab.  Weiter  kommt  hier  die
Opferwilligkeit  der  Steuerzahler,  der  Fleiß  der  Beamten,  der  durch
die  Steuern  ausgeübte  Druck,  die  Verfassungsmäßigkeit  der  vollziehenden ­
  Gewalt,  das  Vertrauen  zur  Regierung  usw.  in  Betracht.
Natürlich  ist  es  eine  Aufgabe  der  Verwaltung,  auf  die  möglichste
Herabminderung  der  Kosten  hinzustreben,  damit  die  Spannung
zwischen  Brutto-  und  Nettoeinnahmen  eine  möglichst  geringe  sei.
Unter  den  günstigsten  Umständen  wird  aber  die  finanzielle
Verwaltung,  die  Betätigung  dieses  großen  und  vielverzweigten  Organismus ­
  verhältnismäßig  hohe  Ausgaben  verursachen  und  einen  nicht
unbedeutenden  Teil  der  durch  denselben  herbeigeschaffenen  Mittel
zu  seiner  eigenen  Erhaltung  in  Anspruch  nehmen.  Als  Beispiel
mögen  hier  die  statistischen  Daten  für  die  ungarische  Finanzverwaltung ­
  dienen.  Ich  nehme  nur  das  Ordinarium  in  Betracht,  da
das  Extraordinarium  in  den  einzelnen  Staaten  von  zu  verschiedenen
Umständen,  in  erster  Reihe  von  der  Art  der  Budgetierung,  abhängt.
Noch  bemerke  ich,  daß  bei  Staatsbetrieben,  Monopolen,  die  mit
Überschuß  arbeiten,  die  Ausgaben  nicht  einzustellen  wären,  bei
solchen,  die  mit  Defizit  arbeiten,  nur  das  Defizit.  Dieser  Fall
kommt  aber  in  so  unbedeutendem  Maße  vor,  daß  er  vernachlässigt
werden  kann.  Freilich  ist  der  Betrag  für  die  Kapitalverzinsung
nicht  in  Rechnung  gebracht.  Die  Daten  beziehen  sich  auf  das
letzte  normale  Jahr  vor  dem  Kriege,  1913,  nach  dem  Staatsrechnungsabschluß. ­

Die  gesamte  Ausgabegebarung  im  Ordinarium  betrug  im  Jahre
1913  1780,1  Millionen  Kronen,  hiervon  entfallen  auf  die  ordentlichen
Ausgaben  des  Finanzministeriums  291,4  Millionen  Kronen.  Sonach
entfallen  von  den  gesamten  Staatsausgaben  16,3  Prozent  auf  die
Kosten  der  Beschaffung  der  Einnahmen.  Von  diesem  Betrag  entfällt ­
  aber  natürlich  ein  bedeutender  Teil  auf  die  Monopole.  Mit
Hinweglassung  der  Monopole  und  anderen  dem  Finanzministerium
angegliederten  Unternehmungen  reduziert  sich  das  Ausgabebudget
auf  106,9  Millionen  Kronen,  woraus  ersichtlich,  daß  der  größere
Teil  der  Ausgaben  des  Finanzministeriums  eigentlich  auf  die  Ver-
            
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