VII. Abschnitt. Ausgaben für Unterricht, Bildungswesen, Wissenschaft, Kunst. 111
unterricht (Handels-, Industrie-, Landwirtschaftsschulen usw.);
e) Kunstschulen (Konservatorien, Maler- und Bildhauerschulen usw.);
f) die Stätten für allgemeine Bildung und den freien Unterricht
(Universitätsausdehnung usw.). Außerdem hat die Neuzeit eine
Reihe selbständiger Institute für den wissenschaftlichen Betrieb
notwendig gemacht: Kliniken, Laboratorien, wissenschaftliche und
Kunstsammlungen, Museen, Observatorien, Seminarien, wissenschaftliche
Ausstellungen usw.
Das Unterrichtswesen, die Förderung von Kunst und Wissenschaft
sind nicht in dem Maße Aufgabe der staatlichen Verwaltung
wie das Justizwesen, das Heerwesen usw. Auf dem Gebiete des
Unterrichts ist auch heute noch in einzelnen Staaten die Kirche
in hohem Maße tätig, namentlich im Kreise des Volksunterrichts.
Aber auch Verwaltungsvereine üben hier eine ersprießliche Tätigkeit
aus. Ebenso ist auf dem Gebiete der Wissenschaft und der
Kunst der Staat erst in zweiter Linie berufen und vielleicht darf
man sagen befähigt, tätig zu sein und dann auch nach Möglichkeit
nur durch materielle Beihilfe, ohne auf die Richtungen der Kunst
und Wissenschaft Einfluß zu nehmen. Noch mehr als auf dem
Gebiete des Unterrichts kommen für Kunst- und Wissenschaft Verwaltungsvereine
in Betracht. Trotzdem sehen wir in allen Ländern,
daß eine große Reihe von Einrichtungen für Kunst und Wissenschaft
begründet und erhalten werden: Museen, Akademien, Laboratorien,
Sternwarten, Bibliotheken, Stipendien, Preise, wissenschaftliche Expeditionen,
Archive usw., von den gleichzeitig dem Unterricht dienenden
Hochschulen aller Art ganz abgesehen. Außerdem ist noch zu
bemerken, daß fast jedem Ministerium wissenschaftliche Anstalten
angehören, dem landwirtschaftlichen, dem Handelsministerium, dem
Kriegministerium, dem Justizministerium usw.
In welchem Maße die Kosten des Unterrichtswesens in neuerer
Zeit gestiegen sind, zeigen folgende Zahlen. In Ungarn betrug das
Unterrichtsbudget
1870; 3,3 Millionen Kronen
1913: 118,0 „ >,
Eine besondere Steigerung nahmen die Ausgaben für das Volksschulwesen,
die in den 70 er Jahren des vorigen Jahrhunderts nach
Wiederherstellung der ungarischen Verfassung etwa 2 Millionen
Kronen betrug, im Jahre 1913 dagegen 33,8 Millionen Kronen. Von
den gesamten Ausgaben entfallen auf den Volksunterricht 1,59 Prozent
und pro Kopf der Bevölkerung 1,58 Kronen.
Von den gesamten Staatsausgaben — die staatlichen Betriebe
auf dem Gebiete der Kommunikation nicht inbegriffen — fallen