Full text : Finanzwissenschaft

VII.  Abschnitt.  Ausgaben  für  Unterricht,  Bildungswesen,  Wissenschaft,  Kunst.  111
unterricht  (Handels-,  Industrie-,  Landwirtschaftsschulen  usw.);
e)  Kunstschulen  (Konservatorien,  Maler-  und  Bildhauerschulen  usw.);
f)  die  Stätten  für  allgemeine  Bildung  und  den  freien  Unterricht
(Universitätsausdehnung  usw.).  Außerdem  hat  die  Neuzeit  eine
Reihe  selbständiger  Institute  für  den  wissenschaftlichen  Betrieb
notwendig  gemacht:  Kliniken,  Laboratorien,  wissenschaftliche  und
Kunstsammlungen,  Museen,  Observatorien,  Seminarien,  wissenschaftliche ­
  Ausstellungen  usw.
Das  Unterrichtswesen,  die  Förderung  von  Kunst  und  Wissenschaft ­
  sind  nicht  in  dem  Maße  Aufgabe  der  staatlichen  Verwaltung
wie  das  Justizwesen,  das  Heerwesen  usw.  Auf  dem  Gebiete  des
Unterrichts  ist  auch  heute  noch  in  einzelnen  Staaten  die  Kirche
in  hohem  Maße  tätig,  namentlich  im  Kreise  des  Volksunterrichts.
Aber  auch  Verwaltungsvereine  üben  hier  eine  ersprießliche  Tätigkeit ­
  aus.  Ebenso  ist  auf  dem  Gebiete  der  Wissenschaft  und  der
Kunst  der  Staat  erst  in  zweiter  Linie  berufen  und  vielleicht  darf
man  sagen  befähigt,  tätig  zu  sein  und  dann  auch  nach  Möglichkeit
nur  durch  materielle  Beihilfe,  ohne  auf  die  Richtungen  der  Kunst
und  Wissenschaft  Einfluß  zu  nehmen.  Noch  mehr  als  auf  dem
Gebiete  des  Unterrichts  kommen  für  Kunst-  und  Wissenschaft  Verwaltungsvereine ­
  in  Betracht.  Trotzdem  sehen  wir  in  allen  Ländern,
daß  eine  große  Reihe  von  Einrichtungen  für  Kunst  und  Wissenschaft
begründet  und  erhalten  werden:  Museen,  Akademien,  Laboratorien,
Sternwarten,  Bibliotheken,  Stipendien,  Preise,  wissenschaftliche  Expeditionen, ­
  Archive  usw.,  von  den  gleichzeitig  dem  Unterricht  dienenden ­
  Hochschulen  aller  Art  ganz  abgesehen.  Außerdem  ist  noch  zu
bemerken,  daß  fast  jedem  Ministerium  wissenschaftliche  Anstalten
angehören,  dem  landwirtschaftlichen,  dem  Handelsministerium,  dem
Kriegministerium,  dem  Justizministerium  usw.
In  welchem  Maße  die  Kosten  des  Unterrichtswesens  in  neuerer
Zeit  gestiegen  sind,  zeigen  folgende  Zahlen.  In  Ungarn  betrug  das
Unterrichtsbudget
1870;  3,3  Millionen  Kronen
1913:  118,0  „  >,
Eine  besondere  Steigerung  nahmen  die  Ausgaben  für  das  Volksschulwesen, ­
  die  in  den  70  er  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  nach
Wiederherstellung  der  ungarischen  Verfassung  etwa  2  Millionen
Kronen  betrug,  im  Jahre  1913  dagegen  33,8  Millionen  Kronen.  Von
den  gesamten  Ausgaben  entfallen  auf  den  Volksunterricht  1,59  Prozent ­
  und  pro  Kopf  der  Bevölkerung  1,58  Kronen.
Von  den  gesamten  Staatsausgaben  —  die  staatlichen  Betriebe
auf  dem  Gebiete  der  Kommunikation  nicht  inbegriffen  —  fallen
            
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