Viertes Buch.
Die Staatseinnahmen.
I. Teil.
Allgemeine Bemerkungen.
1. Der allgemeine Grund der Staatsbedürfnisse sind die Staats
einrichtungen und die Staatstätigkeit. Der Staat als eine höhere
Persönlichkeit, als sittliches Wesen betätigt seinen Willen in ver
schiedener Weise und Richtung. Zweck dieser Tätigkeit ist die
Entwicklung, das Wohlsein des Ganzen und seiner Teile. Bei
näherer Betrachtung der Staatstätigkeiten sehen wir, daß deren
Beziehung zu den Einzelnen sich verschieden gestaltet. Gewisse
Tätigkeiten muß der Staat deshalb entfalten, damit er als wirt
schaftliches Subjekt bestehen könne, da seine Tätigkeiten wirtschaft
liche Vorbedingungen haben, zu deren Erlangung er eine wirtschaft
liche Wirksamkeit entfaltet. Soweit er die Früchte dieser Tätigkeit,
Güter und Dienste, den Einzelnen nach den Gesetzen des freien
Verkehrs überläßt, wird diese Übertragung nach demselben wirt
schaftlichen Prinzip erfolgen, welches im freien Verkehr zur Gel
tung kommt, der Staat wird daher wie jeder Einzelne bei Über
tragung dieser Güter und Dienstleistungen sich auf den Standpunkt
des Verkäufers stellen und danach trachten, von dem Käufer den
möglichst hohen Preis zu erlangen. Der Staat wird seine darge
botenen Güter also nach dem Marktpreis in Verkehr setzen. Doch
ist nur der geringste Teil der Staatstätigkeit solcher Natur, daß
auf dieselbe dieses Prinzip angewendet werden könne. Der größte
Teil der Staatstätigkeit ist solcher Natur, daß es Pflicht des Staates