Viertes Buch.
Die Staatseinnahmen.
I. Teil.
Allgemeine Bemerkungen.
1. Der allgemeine Grund der Staatsbedürfnisse sind die Staatseinrichtungen
und die Staatstätigkeit. Der Staat als eine höhere
Persönlichkeit, als sittliches Wesen betätigt seinen Willen in verschiedener
Weise und Richtung. Zweck dieser Tätigkeit ist die
Entwicklung, das Wohlsein des Ganzen und seiner Teile. Bei
näherer Betrachtung der Staatstätigkeiten sehen wir, daß deren
Beziehung zu den Einzelnen sich verschieden gestaltet. Gewisse
Tätigkeiten muß der Staat deshalb entfalten, damit er als wirtschaftliches
Subjekt bestehen könne, da seine Tätigkeiten wirtschaftliche
Vorbedingungen haben, zu deren Erlangung er eine wirtschaftliche
Wirksamkeit entfaltet. Soweit er die Früchte dieser Tätigkeit,
Güter und Dienste, den Einzelnen nach den Gesetzen des freien
Verkehrs überläßt, wird diese Übertragung nach demselben wirtschaftlichen
Prinzip erfolgen, welches im freien Verkehr zur Geltung
kommt, der Staat wird daher wie jeder Einzelne bei Übertragung
dieser Güter und Dienstleistungen sich auf den Standpunkt
des Verkäufers stellen und danach trachten, von dem Käufer den
möglichst hohen Preis zu erlangen. Der Staat wird seine dargebotenen
Güter also nach dem Marktpreis in Verkehr setzen. Doch
ist nur der geringste Teil der Staatstätigkeit solcher Natur, daß
auf dieselbe dieses Prinzip angewendet werden könne. Der größte
Teil der Staatstätigkeit ist solcher Natur, daß es Pflicht des Staates