V. Abschnitt. Das Staatsvermögen.
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2. Die Unregelmäßigkeit des Staatshaushaltes sowohl in seinen
Einnahmen als in seinen Ausgaben hat in manchen Staaten dahin
geführt, daß dort für außerordentliche Fälle ein Reservefonds an
gelegt wurde. Solche Reserven sind jedoch ’im modernen Staats
haushalt bei der Entwicklung des Staatskredites nicht notwendig.
Bei der Ausdehnung des heutigen Staatshaushaltes und dem großen
Geldverkebr innerhalb desselben verfügt der Staat zu jeder Zeit
über bedeutende Kassenbestände, welche zur Ausgleichung von Ebbe
und Flut verwendet werden können. Auch die Beständigkeit der
Tätigkeit der parlamentarischen Körperschaften erleichtert die Für
sorge in plötzlich auftretenden Bedarfsfällen. Diesen Umständen
gegenüber verlieren die Reserven um so mehr an Bedeutung, als
solche Reserven doch nur in sehr bescheidenem Maße eingestellt
werden können, welches Maß mit dem Umfange des Staatshaushaltes
in gar keinem Verhältnisse steht.
V. Abschnitt.
Das Staatsvermögen.
In der Regel versäumen es die Bearbeiter der Finanzwissen
schaft, sich mit den Verhältnissen und Problemen des Staatsver
mögens zu befassen, von dessen Einnahmen abgesehen. Und doch
spielt das Staatsvermögen an und für sich schon eine wichtige Rolle.
Dies läßt sich kaum mit einem anderen Umstande erklären, als daß
in den meisten Staaten der Bestand des Staatsvermögens bedeutend
abgenommen hat, so daß dasselbe in den Staaten auf die Leistungs
fähigkeit, auf die Kreditfähigkeit, auf die Kriegsbereitschaft usw.
einen geringen Einfluß ausübt. Dies gilt aber nur für einzelne
Staaten, während in anderen für die finanzielle Kraft des Staates
wie so manche andere bewährte Institution Preußens, auf das neue Deutsche
Reich übergegangen. In einer geographisch so ausgesetzten Lage wie derjenigen
Deutschlands und vollends bisher Preußens im Zentrum Europas, bei so prekären
politischen Verhältnissen und bei einer Wehrverfassung, deren Wesen darin liegt,
daß relativ schwache Friedenscadres im Fliege sofort durch die Mobilmachung
stark angefüllt werden müssen, ist ein solcher, in gemünztem Gelde vorrätiger
Staatsschatz geradezu unentbehrlich. Er gehört, so gut wie ein Arsenal und
wie die im Frieden erfolgende Einübung der Mannschaft zu den notwendigen
Mitteln, mit denen sich ein moderner Staat in Deutschlands Lage rechtzeitig
auf den Kriegsfall vorbereitet." (Das Reiehsfinanzwesen, Holtzendorffs Jahrbuch
für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtspflege, III. Jahrgang, I. Hälfte, Leipzig
1874, 8. 67 ff.)