Full text: Finanzwissenschaft

Erstes Buch. 
Einleitende Lehren. 
L Abschnitt. 
Grundbegriffe. 
Alles Bestehende besteht durch Kräfte. Die Aufwendung von 
Kraft als Lebensenergie ist Opfer. Opfer aber müssen bestimmten 
Zwecken dienen. So muß auch der Staat, der die Opfer der Staats 
bürger in Anspruch nimmt, seine Zwecke haben. 
Die tiefsinnigste Untersuchung über das Wesen von Staat und 
Gesellschaft führt kaum weiter als zu dem naiven Ausdruck der 
Schöpfungsgeschichte: es sei nicht gut, daß der Mensch allein sei. 
Aristoteles drückt dies naturwissenschaftlich und gewissermaßen 
teleologisch in der bekannten Erklärung aus: Der Mensch ist ein 
soziales Tier. Aristoteles fügt dann weiter hinzu, daß es zwei 
Grundformen des sozialen Verbandes gebe: Mann und Trau, Herr 
und Diener. Verhältnisse der Nebenordnung und Unterordnung, 
das eine beruht auf Vertrag, das andere auf Macht. Auch der 
Staat beruht mit seiner Fülle der Beziehungen auf Neben- und 
Uberordnung, auf Familien- und Machtverhältnissen. 
Aus den Primordialzellen des sozialen Seins entfaltet sich im 
Laufe der Zeit durch Differentiation und Integration das staatliche 
Gemeinwesen mit seiner „Fülle der Gesichte“. Der Staat, jenes 
wunderbare, materiell und geistig komplizierteste Gefüge, jenes 
höchste, bis an die Vorstufe der Menschheit heranreichende soziale 
Gebilde, in welchem sich der Einzelne und das Ganze, deren Inter 
essen und Rechte in höchster Harmonie vereinigen, hat im Laufe 
der Entwicklung die verschiedensten Aufgaben zu bewältigen, die 
F öl des, Finanzwissenschaft. 1
	        
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