Erstes Buch.
Einleitende Lehren.
L Abschnitt.
Grundbegriffe.
Alles Bestehende besteht durch Kräfte. Die Aufwendung von
Kraft als Lebensenergie ist Opfer. Opfer aber müssen bestimmten
Zwecken dienen. So muß auch der Staat, der die Opfer der Staats
bürger in Anspruch nimmt, seine Zwecke haben.
Die tiefsinnigste Untersuchung über das Wesen von Staat und
Gesellschaft führt kaum weiter als zu dem naiven Ausdruck der
Schöpfungsgeschichte: es sei nicht gut, daß der Mensch allein sei.
Aristoteles drückt dies naturwissenschaftlich und gewissermaßen
teleologisch in der bekannten Erklärung aus: Der Mensch ist ein
soziales Tier. Aristoteles fügt dann weiter hinzu, daß es zwei
Grundformen des sozialen Verbandes gebe: Mann und Trau, Herr
und Diener. Verhältnisse der Nebenordnung und Unterordnung,
das eine beruht auf Vertrag, das andere auf Macht. Auch der
Staat beruht mit seiner Fülle der Beziehungen auf Neben- und
Uberordnung, auf Familien- und Machtverhältnissen.
Aus den Primordialzellen des sozialen Seins entfaltet sich im
Laufe der Zeit durch Differentiation und Integration das staatliche
Gemeinwesen mit seiner „Fülle der Gesichte“. Der Staat, jenes
wunderbare, materiell und geistig komplizierteste Gefüge, jenes
höchste, bis an die Vorstufe der Menschheit heranreichende soziale
Gebilde, in welchem sich der Einzelne und das Ganze, deren Inter
essen und Rechte in höchster Harmonie vereinigen, hat im Laufe
der Entwicklung die verschiedensten Aufgaben zu bewältigen, die
F öl des, Finanzwissenschaft. 1