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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
kam der Übergang zur Geldwirtschaft. So entwickelt sich das
„Steuerregale“, der Staat nimmt immer mehr das Recht in An
spruch, Steuern auszuschreiben resp. sich solche von den Ständen
bewilligen zu lassen. Zur Ausübung dieses Rechtes gewinnt der
Staat den Adel dadurch, daß er demselben Steuerfreiheit auch
weiter gewährt und die Einhebung der Steuer von der Bewilligung
der Stände abhängig macht. Der Druck der Steuern lastet schwer
auf der Masse des Volkes. Die Steuern bildeten die Hauptursache
des Elends, wie Taine sagt. Es folgten lange Kämpfe, bis die All
gemeinheit der Steuerpflicht zum Prinzip erhoben wurde. Nun
treten die sozialen Gesichtspunkte immer mehr in den Vordergrund.
Die Steuer soll auf gerechte Weise verteilt werden, soll in erster
Linie verhältnismäßig nach der wirtschaftlichen Kraft getragen
werden. Der Einfluß der Besitzenden in allen staatlichen Dingen
ist überwiegend, sagt Held. „Dagegen wäre nichts zu erwähnen,
wäre nur allgemein das Bewußtsein verbreitet, daß das Herrschen
eine Pflicht ist, daß der Einfluß im Staate nur die Grundlage
höherer Leistungen, nicht größerer Genüsse sein dürfe“
Mit geringer Abweichung machen alle Staaten diesen Ent
wicklungsgang früher oder später durch.
Die Steuer gewann schon deshalb eine hohe Bedeutung unter
den Staatseinnahmen, weil die Staatstätigkeit sich immer mehr ent
faltete, immer allgemeiner wurde, derart, daß das Gebührenprinzip
nicht angewendet werden konnte. Mit der Erkenntnis dessen, daß
ein großer Teil der Staatstätigkeit dem Ganzen zugute kommt,
wurde das individualistische Messen der Gebühr unmöglich. Die
Solidarität der Gesellschaft in Recht und Kultur forderte auch
die Solidarität, den universellen Charakter der Einkommenquellen.
Mit der Steuer weicht das Abmessen der im Interesse des Einzelnen
entfalteten Staatstätigkeit einem universellen, kommunistischen Maß,
dem der Leistungsfähigkeit. Aber eben dieser Entwicklungsprozeß,
welcher zur Deckung des Staatsbedarfs im wachsenden Maße das
Einkommen der Staatsbürger in Anspruch nimmt, macht es zugleich
zu einer hochwichtigen Aufgabe, jenen Schlüssel rationell zu be
stimmen, nach welchem der Gerechtigkeit, der Proportionalität ge
mäß das Einkommen des Einzelnen in Anspruch genommen werden
soll. Hierin finden wir die Erklärung dafür, daß heute, wo die
Steuer die Hauptquelle deß Staatseinkommens bildet, diese Frage
gewissermaßen kat exochen das Problem der Finanzwissenschaft
bildet.
*) Held, Die Einkommensteuer (Bonn 1677) 8. 144.