Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

entwickelt,  d)  Die  Steuer  kann  ferner  als  Ersatz  von  früheren
naturalen  Leistungen  ins  Leben  getreten  sein 1 ).  e)  Endlich  hat  die
gegenleistungslose  Leistung  ihre  Wurzel  oft  in  dem  ethischen  Prinzip,
daß  die  Mitglieder  einer  ethischen  Gemeinschaft  zur  Erhaltung  derselben ­
  Beiträge  leisten 2 )  Dieses  Prinzip  tritt  erst  später  mit  der
größeren  Differentiation  des  staatlichen  Lebens  als  selbständige
Erscheinung  auf,  aber  mit  der  Entwicklung  des  Staatslebens  führt
es  zu  speziellen  Opfern,  anfangs  in  Naturalleistungen  und  persönlichen ­
  Diensten,  später,  sobald  deren  Beschaffung  und  deren  Benutzung ­
  Schwierigkeiten  verursacht,  verwandeln  sich  die  älteren
naturalen  Leistungen  und  Opfer  in  Geldopfer.
In  der  historischen  Entwicklung  findet  dieses  Schema  volle
Bestätigung.  Die  historische  Entwicklung  gestattet  die  Erscheinungen
auf  dem  Gebiete  der  Steuer  auf  einen  der  erwähnten  Fälle  zurückzuführen. ­
  Die  Steuer  war  im  Anfang  eine  außerordentliche  Staatseinnahme ­
  und  wird  nur  langsam  zu  einer  ordentlichen.  Die  Steuer
war  im  Anfang,  von  den  Fällen  sub  a)  c)  und  d)  eine  freiwillig
übernommene  Last  und  wurde  erst  später  zu  einer  obligatorischen.
Zuerst  entwickelte  sie  sich  in  Städten,  die  im  allgemeinen  die  einzelnen ­
  Stadien  der  finanziellen  Entwicklung  rascher  durcheilen  wie
die  Staaten  mit  großem  Territorium.  Zu  wichtigerer  Einnahmequelle ­
  wird  die  Steuer  namentlich  mit  der  Umwandlung  des  staatlichen ­
  Lebens  und  dem  damit  sich  steigernden  Staatsbedarf,  namentlich ­
  auch  mit  dem  Fortschreiten  der  Geldwirtschaft  und  der  Notwendigkeit ­
  von  Geldeinnahmen  zur  Bestreitung  der  staatlichen
Bedürfnisse  in  Heer  und  Amt.  Die  Steuer  ist  gewissermaßen  der
finanzielle  Ausdruck  für  diese  Entwicklung,  deren  charakteristische
Schöpfung  das  stehende  Heer  ist.  In  diesem  Sinne  hat  Stourm
Recht,  wenn  er  sagt,  daß  das  stehende  Heer  und  die  Steuer  an
einem  Tage  geboren  wurden.  In  Frankreich  wird  im  Jahre  1444
mit  der  Neuorganisierung  der  Heeresverfassung  unter  Karl  VH.
die  Taille  als  ständige  Steuer  eingeführt.  Ebenso  führt  Preußen
im  Jahre  1626  mit  der  Errichtung  des  stehenden  Heeres  die
stehende  Kontribution  ein.  Und  so  wie  die  Einführung  der
stehenden  Heere  im  Grunde  auf  wirtschaftliche  Ursachen  zurückzuführen ­
  ist,  so  sind  auch  in  der  neuesten  Phase  des  Steuerwesens,

')  D’Avenel,  histoire  economique  I,  8.  223:  „les  impots  directs  chandrests
conces  sons  le  nom  de  droits  f6odaux.“
2 )  interessant  ist  eine  Erklärung,  die  wir  in  einer  amtlichen  Unterbreitnng
ries  Komitats  Szabolcs  aus  dem  Jahre  1704  lesen:  Wer  an  dem  gemeinen  Wühle
teilnehmen  will,  der  soll  die  Lasten  des  Gemeinwohles  nach  Gerechtigkeit  tragen
(Tör.  Tär,  Historisches  Magazin  1909,  8.  289).
            
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