Full text : Finanzwissenschaft

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  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.
kam  der  Übergang  zur  Geldwirtschaft.  So  entwickelt  sich  das
„Steuerregale“,  der  Staat  nimmt  immer  mehr  das  Recht  in  Anspruch, ­
  Steuern  auszuschreiben  resp.  sich  solche  von  den  Ständen
bewilligen  zu  lassen.  Zur  Ausübung  dieses  Rechtes  gewinnt  der
Staat  den  Adel  dadurch,  daß  er  demselben  Steuerfreiheit  auch
weiter  gewährt  und  die  Einhebung  der  Steuer  von  der  Bewilligung
der  Stände  abhängig  macht.  Der  Druck  der  Steuern  lastet  schwer
auf  der  Masse  des  Volkes.  Die  Steuern  bildeten  die  Hauptursache
des  Elends,  wie  Taine  sagt.  Es  folgten  lange  Kämpfe,  bis  die  Allgemeinheit ­
  der  Steuerpflicht  zum  Prinzip  erhoben  wurde.  Nun
treten  die  sozialen  Gesichtspunkte  immer  mehr  in  den  Vordergrund.
Die  Steuer  soll  auf  gerechte  Weise  verteilt  werden,  soll  in  erster
Linie  verhältnismäßig  nach  der  wirtschaftlichen  Kraft  getragen
werden.  Der  Einfluß  der  Besitzenden  in  allen  staatlichen  Dingen
ist  überwiegend,  sagt  Held.  „Dagegen  wäre  nichts  zu  erwähnen,
wäre  nur  allgemein  das  Bewußtsein  verbreitet,  daß  das  Herrschen
eine  Pflicht  ist,  daß  der  Einfluß  im  Staate  nur  die  Grundlage
höherer  Leistungen,  nicht  größerer  Genüsse  sein  dürfe“
Mit  geringer  Abweichung  machen  alle  Staaten  diesen  Entwicklungsgang ­
  früher  oder  später  durch.
Die  Steuer  gewann  schon  deshalb  eine  hohe  Bedeutung  unter
den  Staatseinnahmen,  weil  die  Staatstätigkeit  sich  immer  mehr  entfaltete, ­
  immer  allgemeiner  wurde,  derart,  daß  das  Gebührenprinzip
nicht  angewendet  werden  konnte.  Mit  der  Erkenntnis  dessen,  daß
ein  großer  Teil  der  Staatstätigkeit  dem  Ganzen  zugute  kommt,
wurde  das  individualistische  Messen  der  Gebühr  unmöglich.  Die
Solidarität  der  Gesellschaft  in  Recht  und  Kultur  forderte  auch
die  Solidarität,  den  universellen  Charakter  der  Einkommenquellen.
Mit  der  Steuer  weicht  das  Abmessen  der  im  Interesse  des  Einzelnen
entfalteten  Staatstätigkeit  einem  universellen,  kommunistischen  Maß,
dem  der  Leistungsfähigkeit.  Aber  eben  dieser  Entwicklungsprozeß,
welcher  zur  Deckung  des  Staatsbedarfs  im  wachsenden  Maße  das
Einkommen  der  Staatsbürger  in  Anspruch  nimmt,  macht  es  zugleich
zu  einer  hochwichtigen  Aufgabe,  jenen  Schlüssel  rationell  zu  bestimmen, ­
  nach  welchem  der  Gerechtigkeit,  der  Proportionalität  gemäß ­
  das  Einkommen  des  Einzelnen  in  Anspruch  genommen  werden
soll.  Hierin  finden  wir  die  Erklärung  dafür,  daß  heute,  wo  die
Steuer  die  Hauptquelle  deß  Staatseinkommens  bildet,  diese  Frage
gewissermaßen  kat  exochen  das  Problem  der  Finanzwissenschaft
bildet.

*)  Held,  Die  Einkommensteuer  (Bonn  1677)  8.  144.
            
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