Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
dauerte anderthalb Jahrhunderte und führte anfangs nur zur Be 
stärkung der Steuerfreiheit, denn die Ständeversammlung vom Jahre 
1741 erklärt, daß die Steuerfreiheit des Adels nie auch nur in 
Frage gestellt werden darf. 
Die Steuer fiel mit schwerem Druck auf das Volk, das im 
Jahre 1697 sich auch auflehnte, doch niedergeschlagen wurde; im 
Jahre 1703 bricht der von Bäkoczy geführte Aufstand aus; die 
Anhänger Bäkoczy's war die misera contribuens plebs. Nach 
dem Szatmärer Friedensschluß (1712), mit dem diese Periode ab 
schließt, ist auf dem Gebiete des Steuerwesens eine weitere De 
terioration zu verzeichnen; der Adel will von allen Lasten befreit 
werden und verfolgt mit wildem Fanatismus jeden, der hiergegen 
protestiert. Auch die Bestrebungen Josefs II. führten zu keinem 
Besultate. Diese Hartnäckigkeit der Stände wirkte auch auf das 
Verfassungsleben zurück, denn das Steuerbewilligungsrecht der 
Stände wurde nun bekämpft und die Ständeversammlung wurde 
Jahrzehnte hindurch nicht einberufen. Freilich hat dieser Kampf 
der Stände für ihre Steuerfreiheit auch einen patriotischen Hinter 
grund, der ihn in gewissem Sinne mit ideellem Inhalte ausfüllte 
und populär machte, nämlich der Kampf war gleichzeitig ein Kampf 
gegen den österreichischen Absolutismus. Gegen diesen wurde so 
auch das Steuerbewilligungsrecht der verfassungsmäßigen Faktoren 
verteidigt. Gewiß ist in dieser Steuerfreiheit des Adels die Ur 
sache dessen zu erblicken, daß der ungarische Staatsschatz sehr arm 
war und für die Entwicklung und Hebung des Landes nichts ge 
schehen konnte. Während andere Staaten rasch fortschritten, 
blieben in Ungarn noch lange ganz primitive Verhältnisse bestehen. 
Es ist ein Stück Tragik, wenn der bedeutende ungarische Staats 
mann, Graf Stefan Szechenyi, in seinen Tagebüchern klagt, daß, als 
er in Wien die Gründung eines ungarischen Polytechnikums vo- 
zierte, man ihm zur Antwort gab, die Stände mögen erst den Preis 
des Salzes erhöhen! Denn das Salz war eines der bedeutendsten 
Staatseinkommen. 
Vor der Bevolution vom Jahre 1848 waren in Ungarn nament 
lich direkte Steuern, die Kriegssteuer und die Domestikaisteuer in 
Anwendung. Ludwig Kossuth, als Finanzminister, entwarf den 
Plan einer gründlichen Be form des Steuerwesens. Die stürmischen 
Zeiten gestatteten die Verwirklichung dieser Pläne nicht. Trotzdem 
brachte die Bevolution ein großes Besultat, die Anerkennung der 
allgemeinen Steuerpflicht. Nach Niederwerfung der Bevolution und 
Errichtung des österreichischen Absolutismus wurde das ganze 
österreichische Steuersystem in Ungarn eingeführt. Mit der Wieder-
	        
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