216
4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
dauerte anderthalb Jahrhunderte und führte anfangs nur zur Be
stärkung der Steuerfreiheit, denn die Ständeversammlung vom Jahre
1741 erklärt, daß die Steuerfreiheit des Adels nie auch nur in
Frage gestellt werden darf.
Die Steuer fiel mit schwerem Druck auf das Volk, das im
Jahre 1697 sich auch auflehnte, doch niedergeschlagen wurde; im
Jahre 1703 bricht der von Bäkoczy geführte Aufstand aus; die
Anhänger Bäkoczy's war die misera contribuens plebs. Nach
dem Szatmärer Friedensschluß (1712), mit dem diese Periode ab
schließt, ist auf dem Gebiete des Steuerwesens eine weitere De
terioration zu verzeichnen; der Adel will von allen Lasten befreit
werden und verfolgt mit wildem Fanatismus jeden, der hiergegen
protestiert. Auch die Bestrebungen Josefs II. führten zu keinem
Besultate. Diese Hartnäckigkeit der Stände wirkte auch auf das
Verfassungsleben zurück, denn das Steuerbewilligungsrecht der
Stände wurde nun bekämpft und die Ständeversammlung wurde
Jahrzehnte hindurch nicht einberufen. Freilich hat dieser Kampf
der Stände für ihre Steuerfreiheit auch einen patriotischen Hinter
grund, der ihn in gewissem Sinne mit ideellem Inhalte ausfüllte
und populär machte, nämlich der Kampf war gleichzeitig ein Kampf
gegen den österreichischen Absolutismus. Gegen diesen wurde so
auch das Steuerbewilligungsrecht der verfassungsmäßigen Faktoren
verteidigt. Gewiß ist in dieser Steuerfreiheit des Adels die Ur
sache dessen zu erblicken, daß der ungarische Staatsschatz sehr arm
war und für die Entwicklung und Hebung des Landes nichts ge
schehen konnte. Während andere Staaten rasch fortschritten,
blieben in Ungarn noch lange ganz primitive Verhältnisse bestehen.
Es ist ein Stück Tragik, wenn der bedeutende ungarische Staats
mann, Graf Stefan Szechenyi, in seinen Tagebüchern klagt, daß, als
er in Wien die Gründung eines ungarischen Polytechnikums vo-
zierte, man ihm zur Antwort gab, die Stände mögen erst den Preis
des Salzes erhöhen! Denn das Salz war eines der bedeutendsten
Staatseinkommen.
Vor der Bevolution vom Jahre 1848 waren in Ungarn nament
lich direkte Steuern, die Kriegssteuer und die Domestikaisteuer in
Anwendung. Ludwig Kossuth, als Finanzminister, entwarf den
Plan einer gründlichen Be form des Steuerwesens. Die stürmischen
Zeiten gestatteten die Verwirklichung dieser Pläne nicht. Trotzdem
brachte die Bevolution ein großes Besultat, die Anerkennung der
allgemeinen Steuerpflicht. Nach Niederwerfung der Bevolution und
Errichtung des österreichischen Absolutismus wurde das ganze
österreichische Steuersystem in Ungarn eingeführt. Mit der Wieder-