A. III. Abschnitt. Die Steuer als wirtschaftliche Funktion. 219
die Analogie nicht geleugnet werden kann, in der Identität der
Erscheinungen doch Sax und sein Anhang im Irrtum ist. Wir
sehen ganz ab von der Auffassung, welche die Staatstätigkeit auf
rein wirtschaftliche Kategorien zurückführen will und welche das
selbständige Leben, die selbständigen Bedürfnisse des Staates nicht
anerkennen will, da sie nur individuelle Bedürfnisse kennt, deren
einer Teil durch die individuelle, deren anderer Teil durch die
Staats wirtschaft befriedigt wird. Wir können diese Auffassung
eben aus dem, Grunde nicht zu der unserigen machen, da es
jedenfalls eine sehr gezwungene Erklärung ist, daß der Einzelne in
der Steuer ebenso für die Befriedigung seiner Bedürfnisse zahlt,
als ob er aus freier Entschließung z. B. in die Markthalle ginge
seinen Einkauf zu besorgen. Wenn beide Erscheinungen ganz
gleicher Natur wären, dann brauchte man im Interesse der Steuer
zahlung nie zum Zwange zu greifen, ebensowenig, wie bei Befrie
digung der individuellen Bedürfnisse. Aber auch aus dem Grunde
ist die Theorie unannehmbar, weil auf dem Wege der Staatstätig
keit individuelle Bedürfnisse befriedigt werden, denn es gibt ja
Fälle, wo die Befriedigung der Staatstätigkeit dem Einzelnen nicht
nur nicht nützt, sondern geradezu schadet. Denken wir nur an
Kriege, die abgesehen davon, daß sie dem Einzelnen große Lasten
an Steuer auferlegen, der Privatwirtschaft oft schwere Schäden,
Zerstörung des Vermögens, Verlust der Erwerbsquellen zufügen.
Mit irgendeiner gezwungenen Erklärung ließe sich auch dies auf
individuelle Bedürfnisse zurückführen, doch werden nur wenige
geneigt sein, dieselbe zu akzeptieren. Gehen ja manchmal infolge
von zur Befriedigung der Staatsbedürfnisse ausgeworfenen Steuern
ganze Generationen, Klassen, Gegenden zugrunde (die römische
Bauernklasse, Ungarn unter dem türkischen Joch). Und wie oft
geschieht die Einführung neuer Steuern, die Erhöhung der alten
Steuern, ohne daß hierin irgendwer Nutzen ziehen würde? Die
Analogie ist gewiß noch nicht Wahrheit und die Werterscheinung
durchzieht wohl, wie ein roter Faden, auch die Steuererscheinungen,
doch setzen sich diese noch aus vielen anderen Fäden zusammen.
Eine besondere Form der Tauschtheorie ist jene, welche in
der Steuer eine Versicherungsprämie sieht, welche der Einzelne
dem Staate für die ihm gewährte Sicherheit von Person und Habe
bietet. Auch diese Auffassung hängt mit einer sehr engen Inter
pretation der Staatstätigkeit zusammen, welche der Theorie ^ des
in diesem Sinne genommenen Rechtsstaates entspricht, wie ihn Kant,
W. v. Humboldt und andere formuliert haben, jener Rechtsstaat,
den Lassalle spöttisch den „Nachtwächterstaat“ genannt hat.