Full text: Finanzwissenschaft

A. III. Abschnitt. Die Steuer als wirtschaftliche Funktion. 219 
die Analogie nicht geleugnet werden kann, in der Identität der 
Erscheinungen doch Sax und sein Anhang im Irrtum ist. Wir 
sehen ganz ab von der Auffassung, welche die Staatstätigkeit auf 
rein wirtschaftliche Kategorien zurückführen will und welche das 
selbständige Leben, die selbständigen Bedürfnisse des Staates nicht 
anerkennen will, da sie nur individuelle Bedürfnisse kennt, deren 
einer Teil durch die individuelle, deren anderer Teil durch die 
Staats wirtschaft befriedigt wird. Wir können diese Auffassung 
eben aus dem, Grunde nicht zu der unserigen machen, da es 
jedenfalls eine sehr gezwungene Erklärung ist, daß der Einzelne in 
der Steuer ebenso für die Befriedigung seiner Bedürfnisse zahlt, 
als ob er aus freier Entschließung z. B. in die Markthalle ginge 
seinen Einkauf zu besorgen. Wenn beide Erscheinungen ganz 
gleicher Natur wären, dann brauchte man im Interesse der Steuer 
zahlung nie zum Zwange zu greifen, ebensowenig, wie bei Befrie 
digung der individuellen Bedürfnisse. Aber auch aus dem Grunde 
ist die Theorie unannehmbar, weil auf dem Wege der Staatstätig 
keit individuelle Bedürfnisse befriedigt werden, denn es gibt ja 
Fälle, wo die Befriedigung der Staatstätigkeit dem Einzelnen nicht 
nur nicht nützt, sondern geradezu schadet. Denken wir nur an 
Kriege, die abgesehen davon, daß sie dem Einzelnen große Lasten 
an Steuer auferlegen, der Privatwirtschaft oft schwere Schäden, 
Zerstörung des Vermögens, Verlust der Erwerbsquellen zufügen. 
Mit irgendeiner gezwungenen Erklärung ließe sich auch dies auf 
individuelle Bedürfnisse zurückführen, doch werden nur wenige 
geneigt sein, dieselbe zu akzeptieren. Gehen ja manchmal infolge 
von zur Befriedigung der Staatsbedürfnisse ausgeworfenen Steuern 
ganze Generationen, Klassen, Gegenden zugrunde (die römische 
Bauernklasse, Ungarn unter dem türkischen Joch). Und wie oft 
geschieht die Einführung neuer Steuern, die Erhöhung der alten 
Steuern, ohne daß hierin irgendwer Nutzen ziehen würde? Die 
Analogie ist gewiß noch nicht Wahrheit und die Werterscheinung 
durchzieht wohl, wie ein roter Faden, auch die Steuererscheinungen, 
doch setzen sich diese noch aus vielen anderen Fäden zusammen. 
Eine besondere Form der Tauschtheorie ist jene, welche in 
der Steuer eine Versicherungsprämie sieht, welche der Einzelne 
dem Staate für die ihm gewährte Sicherheit von Person und Habe 
bietet. Auch diese Auffassung hängt mit einer sehr engen Inter 
pretation der Staatstätigkeit zusammen, welche der Theorie ^ des 
in diesem Sinne genommenen Rechtsstaates entspricht, wie ihn Kant, 
W. v. Humboldt und andere formuliert haben, jener Rechtsstaat, 
den Lassalle spöttisch den „Nachtwächterstaat“ genannt hat.
	        
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