224
4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
an den Einzelnen anlegte, ob es sich um den Dienst im Felde,
oder um den Dienst im Amte handelte. Und zweifellos kann nur
dieses Prinzip maßgebend sein überall, wo der krämerische Stand
punkt ausgeschlossen ist und einem höheren Standpunkt weichen
muß, so in der Familie, in der Gemeinde, in der Glaubensgenossen
schaft, mehr weniger in gesellschaftlichen Vereinigungen, wo die
höheren ethischen Interessen gegen die Anwendung der Ethik des
Marktes Protest einlegen. Denn bei all diesen Gebilden handelt
es sich nicht darum, was z. B. die Familie für mich tut, sondern
daß den ethischen Forderungen gemäß die Familie, die Kirche,
gewisse höhere soziale Formen existieren müssen, und jeder dem
betreffenden Verbände Angehörige hat die Pflicht, mit seiner
ganzen Kraft die Existenz derselben zu ermöglichen. Hieraus folgt
aber, daß jeder nach seiner Leistungsfähigkeit, nach seiner Trag
fähigkeit zu den Lasten des Staates beitragen muß.
Einzig und allein die Proportionalität der Steuerlast nach der
Leistungsfähigkeit kann als das Prinzip anerkannt werden, welches
der höheren ethischen Natur und dem sozialen Charakter des Staates
entspricht. Die Besteuerung bildet gewissermaßen einen speziellen
Fall der Preisbildung: auch auf dem Gebiet der Preisbildung,
bei den höheren Leistungen des geistigen, künstlerischen Lebens
sehen wir, daß die Zahlungsfähigkeit einen bedeutenden Einfluß aus
übt (schriftstellerische, ärztliche Honorare usw.). Eine andere Frage
ist es freilich, mit welcher Genauigkeit dieses Prinzip anzuwenden
ist, mit Rücksicht auf die schwere und heikle Natur der Messung
der Leistungsfähigkeit. 1 )
Die Proportionalität und Gerechtigkeit der Lastenverteilung
verwirklicht demnach die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.
Eine weitere Folge des Prinzipes der Besteuerung nach der
Leistungsfähigkeit ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit des
Opfers. Es unterliegt nämlich keinem Zweifel, daß je größer
die Steuerkraft (Einkommen, Vermögen), desto größer auch die
Leistungsfähigkeit ist und zwar steigert sich dieselbe nicht einfach
in dem Maße der Zunahme der Steuerkraft, sondern in höherem
Maße. Wenn daher z. B. die Leistungsfähigkeit eines Einkommens
von 2000 Mark 20 Mark ist, dann wird die Leistungsfähigkeit eines
zehnfachen Einkommens mehr als zehnfach sein. Wer mit 2000 Mark
seine Bedürfnisse zu befriedigen hat, wird den Abgang von 20 Mark
schwerer empfinden, als derjenige der 20000 Mark Einkommen
] ) Die Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit hat sich früh geltend ge
macht, siehe diesbezüylich ein Schreiben des Stefan Buday von Szatmär vom
28. April 1704 (Töneuelmi Tär, Historisches Archiv, Budapest 2. Heft S. 280).