Full text : Finanzwissenschaft

A.  IV.  Abschnitt.  Das  Maß  der  Besteuerung.  225
besitzt,  200  Mark;  denn  der  Erstere  hat  noch  kein  einziges  Bedürfnis ­
  befriedigt,  das  leicht  zu  unterdrücken  wäre,  während  bei
einem  Einkommen  von  20000  Mark  viele  Ausgaben  schon  den
Charakter  des  bloßen  Luxus  haben.  Das  Prinzip  der  Besteuerung
nach  der  Leistungsfähigkeit  enthält  also  in  sich  das  Prinzip  der
Gleichheit  der  Opfer,  dieses  aber  das  der  Steigerung  der  Opfer
im  Verhältnisse  der  Größe  der  Steuerquelle;  denn  in  dem  erwähnten ­
  Beispiel  könnte  vielleicht  dann  von  Gleichheit  der  Opfer
gesprochen  werden,  wenn  der  Nutznießer  eines  Einkommens  von
20000  Mark  nicht  200  Mark,  sondern  mehr,  etwa  600,  1000  oder
2000  Mark  bezahlen  würde.  Man  könnte  mit  einem  Paradoxon  sagen,
daß  eben  in  der  Ungleichheit  der  Opfer  ihre  Gleichheit  liege.
3.  Manche  Schriftsteller  betrachten  die  Interessen-  und  Opfertheorie
  nicht  als  gegensätzliche,  sondern  als  solche,  die  vereint  zu
verwirklichen  sind.  Die  Besteuerung  nach  dem  Interesse  ist  dort
anzuwenden,  wo  im  Interesse  Einzelner  oder  von  Gruppen  gewisse
Staatsausgaben  gemacht  werden;  die  Besteuerung  als  Opfer  bei
der  Deckung  der  Staatsausgaben  für  allgemeine  Staatszwecke.  Als
Konsequenz  dieser  Verschiedenheit  beider  Prinzipien  wurde  auch
die  Forderung  betont,  daß  solche  Ausgaben,  die  im  Interesse  großer
Kreise,  Gruppen  erfolgen,  in  der  Tat  von  diesen  getragen  werden
sollen.  Wenn  daher  eine  Ausgabe  in  Vorschlag  gebracht  wird,  so
soll  damit  gleichzeitig  nachgewiesen  werden,  daß  die  Kosten  diejenigen ­
  belasten  werden,  in  deren  Interesse  die  Ausgabe  erfolgt.
Dementsprechend  wäre  ein  solcher  Modus  der  Votierung  des  Budgets ­
  zu  suchen,  welcher  die  Deckung  nach  dem  Interesse  möglich ­
  mache.  Die  Berechnung  dessen,  in  welchem  Verhältnisse  die
durch  eine  Ausgabe  verursachte  Last  zu  dem  hieraus  für  einzelne
soziale  Gruppen  sich  ergebenden  Nutzen  stehe,  glaubt  man  auf
Grund  der  Grenznutzentheorie  durchführen  zu  können,  indem
nur  erforscht  werden  müßte,  in  welchem  Verhältnisse  der  Nutzen
einer  neuen,  gewissermaßen  an  letzter  Stelle  stehenden  Staatstätigkeit ­
  zu  der  Last  steht,  welche  deren  Kosten  der  betreffenden  sozialen
Gruppe  verursachen.  Dies  wäre  ebenso  festzusetzen,  als  ob  es  sich
um  Kauf  und  Preis  irgendwelchen  Gutes  handle.  Dieses  Vorgehen
hätte  noch  den  Vorteil,  daß  sofern  die  Last  der  Staatskosten  von
Jenen  übernommen  würde,  denen  die  entsprechende  Staatstätigkeit ­
  zum  Vorteil  gereicht,  gewisse  staatliche  Institutionen  leichter
zu  errichten  wären,  da  die  nicht  Interessierten  nicht  gezwungen ­
  würden,  zu  den  Kosten  beizutragen.  Namentlich  Wickseil
ist  für  diese  Idee  eingetreten,  der  dieselbe  auf  das  Prinzip  der
Freiwilligkeit  und  Einmütigkeit  der  Steuerbewilligung  zurückführt.
F  öl  des,  Flnanzwissenschaft.  1b
            
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