Full text : Finanzwissenschaft

A.  VII.  Abschnitt.  Die  Elemente  des  Steneiwesens.

239

Steuerfuß  StF,  die  Steuersumme  StS,  dann  ist  StE  X  StF  —  StS,
StS
woraus  folgt,  daß  StF  —  g t g,  oder  der  Steuerfuß  ist  gleich  der
Steuersumme  dividiert  durch  die  Steuereinheiten.  Bei  Festsetzung
des  Steuerfußes  ist  aber  auch  der  volkswirtschaftliche  Gesichtspunkt
von  großer  Bedeutung,  da  auch  auf  die  volkswirtschaftliche  Bedeutung ­
  der  Steuerquellen,  bez.  der  Steuerobjekte  und  der  Steuersubjekte ­
  Rücksicht  genommen  werden  muß.  Gewisse  Steuerquellen
können  vom  volkswirtschaftlichen  Standpunkte  größere  Schonung
erfordern,  wegen  ihrer  Unentwickeltheit,  ihrer  kritischen  Lage
eventuell  weil  sie  leichter  zu  verheimlichen  sind,  leichter  ins  Ausland ­
  wandern  können  usw.  Von  sozialpolitischem  Standpunkte  sind
die  Klassenspannungen,  deren  Folgen  auf  die  Leistungsfähigkeit  in
Betracht  zu  ziehen  usw.
Die  Anwendung  dieser  Prinzipien  zeigt  eine  gewisse  Verschiedenheit ­
  bei  den  direkten  und  indirekten  Steuern,  namentlich  aus  dem
Grunde,  weil  bei  den  direkten  Steuern  der  Steuerfuß  keinen  direkten
Einfluß  ausübt  auf  die  Menge  der  Steuerobjekte,  während  bei  den
indirekten  Steuern  dieser  Einfluß  gerade  sehr  groß  ist.  Mag  der
Steuerfuß  bei  der  Grundsteuer  hoch  oder  niedrig  sein,  dies  wird
die  Zahl  der  Steuerobjekte  nicht  wesentlich  ändern;  weit  mehr
kann  sich  dieser  Einfluß  bei  der  Haussteuer  geltend  machen,  noch
mehr  bei  der  Kapitalsteuer,  der  Gewerbesteuer  usw.  Den  stärksten
Einfluß  übt  aber  der  Steuerfuß  bei  den  indirekten  Steuern  aus,
denn  je  niedriger  der  Steuerfuß  ist,  desto  größer  wird  caeteris
paribus  die  Zahl  der  Steuerobjekte  sein.  Deshalb  wird  es  rätlich  sein
den  Steuerfuß  unter  dem  Maximum,  zu  der  von  Adams  so  genannten
„maximum  revenue  rate“  festzusetzen.  Denn  auf  diesem  Gebiete
realisiert  sich  wirklich  der  Satz  Swifts,  daß  2X2  nicht  immer
4  sind.
Darum  muß  der  Steuerfuß  bei  den  indirekten  Steuern  im  allgemeinen ­
  nicht  zu  hoch  sein;  die  Gewähr  für  das  Steuereinkommen
soll  nicht  in  der  Höhe  des  Steuerfußes,  sondern  in  der  großen
Zahl  der  der  Besteuerung  unterliegenden  Vorgänge  gesucht  werden.
Das  zeigen  am  besten  die  Finanzzölle.  Im  allgemeinen  müssen  die
Gegenstände  des  ersten  Lebensbedarfs  steuerfrei  sein,  dagegen  sind
solche  Gegenstände  zu  wählen,  die  wohl  entbehrlich  sind,  trotzdem
aber  in  großer  Menge  konsumiert  werden.  Der  Steuerfuß  aber
muß  so  festgesetzt  werden,  daß  der  Wichtigkeit  der  betreffenden
Gegenstände  entsprechend  der  Steuerfuß  wechsle,  wonach  jene
Gegenstände  der  höchsten  Steuer  unterliegen  sollen,  die  dem  Luxus
dienen.  Es  scheint  uns  ein  bloßes  Sofism,  welches  auch  Adams
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.