Full text: Finanzwissenschaft

A. VII. Abschnitt. Die Elemente des Steneiwesens. 
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Steuerfuß StF, die Steuersumme StS, dann ist StE X StF — StS, 
StS 
woraus folgt, daß StF — g t g, oder der Steuerfuß ist gleich der 
Steuersumme dividiert durch die Steuereinheiten. Bei Festsetzung 
des Steuerfußes ist aber auch der volkswirtschaftliche Gesichtspunkt 
von großer Bedeutung, da auch auf die volkswirtschaftliche Be 
deutung der Steuerquellen, bez. der Steuerobjekte und der Steuer 
subjekte Rücksicht genommen werden muß. Gewisse Steuerquellen 
können vom volkswirtschaftlichen Standpunkte größere Schonung 
erfordern, wegen ihrer Unentwickeltheit, ihrer kritischen Lage 
eventuell weil sie leichter zu verheimlichen sind, leichter ins Aus 
land wandern können usw. Von sozialpolitischem Standpunkte sind 
die Klassenspannungen, deren Folgen auf die Leistungsfähigkeit in 
Betracht zu ziehen usw. 
Die Anwendung dieser Prinzipien zeigt eine gewisse Verschieden 
heit bei den direkten und indirekten Steuern, namentlich aus dem 
Grunde, weil bei den direkten Steuern der Steuerfuß keinen direkten 
Einfluß ausübt auf die Menge der Steuerobjekte, während bei den 
indirekten Steuern dieser Einfluß gerade sehr groß ist. Mag der 
Steuerfuß bei der Grundsteuer hoch oder niedrig sein, dies wird 
die Zahl der Steuerobjekte nicht wesentlich ändern; weit mehr 
kann sich dieser Einfluß bei der Haussteuer geltend machen, noch 
mehr bei der Kapitalsteuer, der Gewerbesteuer usw. Den stärksten 
Einfluß übt aber der Steuerfuß bei den indirekten Steuern aus, 
denn je niedriger der Steuerfuß ist, desto größer wird caeteris 
paribus die Zahl der Steuerobjekte sein. Deshalb wird es rätlich sein 
den Steuerfuß unter dem Maximum, zu der von Adams so genannten 
„maximum revenue rate“ festzusetzen. Denn auf diesem Gebiete 
realisiert sich wirklich der Satz Swifts, daß 2X2 nicht immer 
4 sind. 
Darum muß der Steuerfuß bei den indirekten Steuern im all 
gemeinen nicht zu hoch sein; die Gewähr für das Steuereinkommen 
soll nicht in der Höhe des Steuerfußes, sondern in der großen 
Zahl der der Besteuerung unterliegenden Vorgänge gesucht werden. 
Das zeigen am besten die Finanzzölle. Im allgemeinen müssen die 
Gegenstände des ersten Lebensbedarfs steuerfrei sein, dagegen sind 
solche Gegenstände zu wählen, die wohl entbehrlich sind, trotzdem 
aber in großer Menge konsumiert werden. Der Steuerfuß aber 
muß so festgesetzt werden, daß der Wichtigkeit der betreffenden 
Gegenstände entsprechend der Steuerfuß wechsle, wonach jene 
Gegenstände der höchsten Steuer unterliegen sollen, die dem Luxus 
dienen. Es scheint uns ein bloßes Sofism, welches auch Adams
	        
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