A. VII. Abschnitt. Die Elemente des Steneiwesens.
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Steuerfuß StF, die Steuersumme StS, dann ist StE X StF — StS,
StS
woraus folgt, daß StF — g t g, oder der Steuerfuß ist gleich der
Steuersumme dividiert durch die Steuereinheiten. Bei Festsetzung
des Steuerfußes ist aber auch der volkswirtschaftliche Gesichtspunkt
von großer Bedeutung, da auch auf die volkswirtschaftliche Be
deutung der Steuerquellen, bez. der Steuerobjekte und der Steuer
subjekte Rücksicht genommen werden muß. Gewisse Steuerquellen
können vom volkswirtschaftlichen Standpunkte größere Schonung
erfordern, wegen ihrer Unentwickeltheit, ihrer kritischen Lage
eventuell weil sie leichter zu verheimlichen sind, leichter ins Aus
land wandern können usw. Von sozialpolitischem Standpunkte sind
die Klassenspannungen, deren Folgen auf die Leistungsfähigkeit in
Betracht zu ziehen usw.
Die Anwendung dieser Prinzipien zeigt eine gewisse Verschieden
heit bei den direkten und indirekten Steuern, namentlich aus dem
Grunde, weil bei den direkten Steuern der Steuerfuß keinen direkten
Einfluß ausübt auf die Menge der Steuerobjekte, während bei den
indirekten Steuern dieser Einfluß gerade sehr groß ist. Mag der
Steuerfuß bei der Grundsteuer hoch oder niedrig sein, dies wird
die Zahl der Steuerobjekte nicht wesentlich ändern; weit mehr
kann sich dieser Einfluß bei der Haussteuer geltend machen, noch
mehr bei der Kapitalsteuer, der Gewerbesteuer usw. Den stärksten
Einfluß übt aber der Steuerfuß bei den indirekten Steuern aus,
denn je niedriger der Steuerfuß ist, desto größer wird caeteris
paribus die Zahl der Steuerobjekte sein. Deshalb wird es rätlich sein
den Steuerfuß unter dem Maximum, zu der von Adams so genannten
„maximum revenue rate“ festzusetzen. Denn auf diesem Gebiete
realisiert sich wirklich der Satz Swifts, daß 2X2 nicht immer
4 sind.
Darum muß der Steuerfuß bei den indirekten Steuern im all
gemeinen nicht zu hoch sein; die Gewähr für das Steuereinkommen
soll nicht in der Höhe des Steuerfußes, sondern in der großen
Zahl der der Besteuerung unterliegenden Vorgänge gesucht werden.
Das zeigen am besten die Finanzzölle. Im allgemeinen müssen die
Gegenstände des ersten Lebensbedarfs steuerfrei sein, dagegen sind
solche Gegenstände zu wählen, die wohl entbehrlich sind, trotzdem
aber in großer Menge konsumiert werden. Der Steuerfuß aber
muß so festgesetzt werden, daß der Wichtigkeit der betreffenden
Gegenstände entsprechend der Steuerfuß wechsle, wonach jene
Gegenstände der höchsten Steuer unterliegen sollen, die dem Luxus
dienen. Es scheint uns ein bloßes Sofism, welches auch Adams