A. VIII. Abschnitt. Die Steuerquellen und die Steuerkräfte insbesondere. 241
nur eine scheinbare, formelle sein. Faktisch tritt nur dann eine
Doppelbesteuerung ein, wenn dasselbe Steuerobjekt auf Grund der
selben Steuerquellen im Maße der vollen Steuerkraft mehrfach in
Anspruch genommen wird. Da sich aber die Tragfähigkeit der
Steuerkräfte mit authentischer Genauigkeit nicht messen läßt, so
ist auch das Obwalten der Doppelbesteuerung oft schwer zu konsta
tieren. Wo das augenscheinlich ist, wie z. B. bei der Ausfuhr von
mit inländischen Verbrauchssteuern belasteten Waren, dort wird die
Doppelbesteuerung durch Steuerrückvergütungen vermieden. Von
dem Verhältnis der verschiedenen Steuergewalten zueinander, na
mentlich von der Steuergewalt der Selbstvffrwaltungskörper und der
Staatenverbände und der Art der Ausübung derselben wird an
anderer Stelle die Rede sein.
VIII. Abschnitt.
Die Steuerquellen und die Steuerkräfte insbesondere.
1. Als dauernde Steuerquelle kann nur das sich erneuernde
Einkommen betrachtet werden. Als ausnahmsweise oder ergänzende
Steuerquelle kann auch das Vermögen in Betracht kommen, wie
dies die späteren Erörterungen zeigen werden. Für die Kenntnis
der Steuerkraft eines Staates ist es darum von hervorragender
Wichtigkeit, sich über die Größe, die Intensität der Steuerquellen
klar zu werden. Die Finanzwissenschaft hat es bisher versäumt,
diesen Gegenstand in den Kreis ihrer Betrachtungen einzuziehen,
und hat es in der Regel der Wirtschaftslehre und Wirtschafts
statistik überlassen, diese Fragen zu erörtern. Da aber Jeder, der
in den großen Fragen der Steuerpolitik klar sehen will, sich über
die Grundbasen der Steuerkraft klar sein muß, halte ich es für
notwendig, daß die Finanzwissenschaft an diesem Gegenstände nicht
vorübergehe. Namentlich die schwierigen Fragen der Gegenwart
erfordern es, daß wir einen Einblick in die Gestaltung der Steuer
kräfte gewinnen. Wir beschränken uns auf die Zusammenfassung
der wichtigsten Daten, in denen sich die Verhältnisse der Steuer
quellen, die Gestaltung von Volks vermögen und Volkseinkommen
wiederspiegeln, nicht außer acht lassend, daß diese Daten nur An
näherungswerte repräsentieren.
Nach Helfferich (Deutschlands Volkswohlstand 1888—1913,
Berlin 1914) beträgt das Volkseinkommen Deutschlands 42 Milliarden
F öl des, Finanzwissenschaft. 16