Full text: Finanzwissenschaft

A. VIII. Abschnitt. Die Steuerquellen und die Steuerkräfte insbesondere. 241 
nur eine scheinbare, formelle sein. Faktisch tritt nur dann eine 
Doppelbesteuerung ein, wenn dasselbe Steuerobjekt auf Grund der 
selben Steuerquellen im Maße der vollen Steuerkraft mehrfach in 
Anspruch genommen wird. Da sich aber die Tragfähigkeit der 
Steuerkräfte mit authentischer Genauigkeit nicht messen läßt, so 
ist auch das Obwalten der Doppelbesteuerung oft schwer zu konsta 
tieren. Wo das augenscheinlich ist, wie z. B. bei der Ausfuhr von 
mit inländischen Verbrauchssteuern belasteten Waren, dort wird die 
Doppelbesteuerung durch Steuerrückvergütungen vermieden. Von 
dem Verhältnis der verschiedenen Steuergewalten zueinander, na 
mentlich von der Steuergewalt der Selbstvffrwaltungskörper und der 
Staatenverbände und der Art der Ausübung derselben wird an 
anderer Stelle die Rede sein. 
VIII. Abschnitt. 
Die Steuerquellen und die Steuerkräfte insbesondere. 
1. Als dauernde Steuerquelle kann nur das sich erneuernde 
Einkommen betrachtet werden. Als ausnahmsweise oder ergänzende 
Steuerquelle kann auch das Vermögen in Betracht kommen, wie 
dies die späteren Erörterungen zeigen werden. Für die Kenntnis 
der Steuerkraft eines Staates ist es darum von hervorragender 
Wichtigkeit, sich über die Größe, die Intensität der Steuerquellen 
klar zu werden. Die Finanzwissenschaft hat es bisher versäumt, 
diesen Gegenstand in den Kreis ihrer Betrachtungen einzuziehen, 
und hat es in der Regel der Wirtschaftslehre und Wirtschafts 
statistik überlassen, diese Fragen zu erörtern. Da aber Jeder, der 
in den großen Fragen der Steuerpolitik klar sehen will, sich über 
die Grundbasen der Steuerkraft klar sein muß, halte ich es für 
notwendig, daß die Finanzwissenschaft an diesem Gegenstände nicht 
vorübergehe. Namentlich die schwierigen Fragen der Gegenwart 
erfordern es, daß wir einen Einblick in die Gestaltung der Steuer 
kräfte gewinnen. Wir beschränken uns auf die Zusammenfassung 
der wichtigsten Daten, in denen sich die Verhältnisse der Steuer 
quellen, die Gestaltung von Volks vermögen und Volkseinkommen 
wiederspiegeln, nicht außer acht lassend, daß diese Daten nur An 
näherungswerte repräsentieren. 
Nach Helfferich (Deutschlands Volkswohlstand 1888—1913, 
Berlin 1914) beträgt das Volkseinkommen Deutschlands 42 Milliarden 
F öl des, Finanzwissenschaft. 16
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.