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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
bedingte Voraussetzung des individuellen Seins, gesorgt werden muß,
also hiefür die nötigen Güter bereit sein müssen, während der pri
vate Bedarf nur soweit befriedigt werden kann, als dies möglich ist.
Dieser Auffassung muß aber entgegengesetzt werden, daß die Existenz
der güterschaffenden Individuen unbedingt nötig ist für die Be
friedigung der Staatsbedürfnisse. Es muß eben danach getrachtet
werden, daß die beiden Zwecke nicht in Gegensatz zueinander
geraten, der eine Zweck den anderen nicht unmöglich mache, da
die Erfüllung des einen Voraussetzung für die Erfüllung des anderen
ist. Es ist dies nicht so sehr eine Frage der Priorität, als der
Proportionalität der beiden Zwecke, nach deren rationeller, har
monischer Erfüllung getrachtet werden muß.
Bei der Bestimmung der Besteuerungsgrenze muß natürlich
vor Augen gehalten werden, daß dieselbe von verschiedenen Um
ständen abhängig ist. Wir müssen die normale Besteuerungsgrenze
von der anormalen unterscheiden, die z. B. Kriege bestimmen.
Wir müssen die Besteuerungsgrenze für die verschiedenen Ein
kommenklassen verschieden bestimmen. Wir müssen sie verschieden
bestimmen, je nachdem es sich um bloß einmalige oder vorüber
gehende Besteuerung handelt oder um eine bleibende Inanspruch
nahme.
Bezüglich der Besteuerungsgrenze müssen aber folgende Unter
schiede vor Augen gehalten werden: 1. wir müssen zwischen der ordent
lichen und der außerordentlichen Besteuerungsgrenze unterscheiden.
In außerordentlichen Fällen kann für längere Zeit die Besteuerungs
grenze viel höher hinaufgerückt werden, als im regelmäßigen Laufe
der Dinge. 2. Die Besteuerungsgrenze muß nach Klassen unter
schieden werden, da für die unteren Klassen, wo nur wenig Behag
lichkeit und geringe Überschüsse sind, die Besteuerungsgrenze eine
andere ist, als für die mittleren und höheren Klassen, absolut
und relativ genommen. 3. Der Rhythmus der Steigerung der Staats
lasten ist gleichfalls ein in Betracht kommendes Moment. In einem
Staate, wo die Steuerlast lange unverändert blieb und so die Mög
lichkeit der Sammlung und Ansammlung stärker war, kann die
Besteuerungsgrenze leichter hinaufgerückt werden. Nehmen wir
ein Beispiel. In Ungarn betrugen im jährlichen Durchschnitt die
Einnahmen aus
1896/1900 1901/5 1906/10 1911/13
Millionen Kronen
direkten Steuern 206,4 188,8 266,3 290,4
indirekten Steuern 297,7 319,3 392,6 487,8
Insgesamt 503,6 508,1 658,9 778,2