Full text: Finanzwissenschaft

A. XI. Abschnitt. Der Steuermonismus. 
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würde in Frankreich die einzige Steuer 20—25 Prozent des Ein 
kommens in Anspruch nehmen. 
Das stärkste Bedenken gegen den Steuermonismus besteht 
jedenfalls darin, daß bei der Schwierigkeit der Feststellung der 
Leistungsfähigkeit als Maßstab der Steuerpflicht, eine einzige Steuer 
keine Gewähr bietet für die Erfassung jener vielfachen Momente, 
aus welchen auf die Größe der Leistungsfähigkeit geschlossen werden 
kann. Hieraus würde aber eine große Ungleichheit in der Be 
steuerung und damit eine ungerechte Verteilung der Staatslasten 
folgen. Von diesem Standpunkte aus muß man Adam Smith Recht 
geben, dessen Ansicht gemäß eben die Vielheit der Steuern einige 
Gewähr zu bieten vermag gegen die eventuellen Fehler einzelner 
Steuern. Vom Steuermonismus könnte erst dann die Rede sein, 
wenn die Steuerverwaltung zur Feststellung der Leistungsfähigkeit 
über vollkommenere Methoden verfügen oder das Pflichtbewußtsein, 
das Staatsgefühl der Staatsbürger empfindlicher sein wird. In Er 
mangelung dieser Voraussetzungen könnte die einzige Steuer nur 
dort praktische Bedeutung gewinnen, wo der Staat von den Staats 
bürgern nur geringe Opfer in Anspruch zu nehmen braucht. Die 
Durchführung des Ideals der einzigen Steuer stößt auch auf die 
Schwierigkeit, daß es gewisse Steuern gibt, die aus volkswirtschaft 
lichen oder anderen Gründen behalten werden müssen, wie z. B. 
Zölle, eventuell Luxussteuern usw. ; ferner daß bei der Wahl der 
Steuern ein Unterschied gemacht werden muß, je nachdem es sich 
um den staatlichen, interstaatlichen, kommunalen Haushalt handelt 
usw. Mit Recht weist Leroy-Beaulieu darauf hin, daß es sehr ver 
fehlt wäre, die Spiritussteuer abzuschaffen, die große Einkommen 
bietet und die auch deshalb gerechtfertigt ist, weil sie den Alkoho 
lismus mildert und Deckung liefert für jene Ausgaben, welche dem 
Staate die Trunksucht und deren Folgen verursachen. 
Oh die Umlegung, Einhebung, Exekution der einzigen Steuer 
weniger Kosten verursachen würde, was namentlich bei den Physio- 
kraten ein leitender Gesichtspunkt war, das ist zweifelhaft, wenn es 
auch Wahrscheinlichkeit besitzt. 
Eine Erscheinungsart des Individualismus ist es, welche die 
Aufgabe des Staates in dem Schutz des Vermögens sieht und dem 
entsprechend die nach der Größe des Vermögens abgestufte einzige 
Steuer befürwortet. Diesem Gedankengang begegnen wir schon bei 
Montesquieu, dessen Formulierung gemäß die Steuer jener Teil 
des Vermögens ist, welchen die Staatsbürger dem Staate zu dem 
Zwecke überlassen, daß sie den verbleibenden Teil in Ruhe genießen 
mögen. Wenn es wahr wäre, daß der Staat nur die Vermögenden
	        
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