A. XI. Abschnitt. Der Steuermonismus.
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würde in Frankreich die einzige Steuer 20—25 Prozent des Ein
kommens in Anspruch nehmen.
Das stärkste Bedenken gegen den Steuermonismus besteht
jedenfalls darin, daß bei der Schwierigkeit der Feststellung der
Leistungsfähigkeit als Maßstab der Steuerpflicht, eine einzige Steuer
keine Gewähr bietet für die Erfassung jener vielfachen Momente,
aus welchen auf die Größe der Leistungsfähigkeit geschlossen werden
kann. Hieraus würde aber eine große Ungleichheit in der Be
steuerung und damit eine ungerechte Verteilung der Staatslasten
folgen. Von diesem Standpunkte aus muß man Adam Smith Recht
geben, dessen Ansicht gemäß eben die Vielheit der Steuern einige
Gewähr zu bieten vermag gegen die eventuellen Fehler einzelner
Steuern. Vom Steuermonismus könnte erst dann die Rede sein,
wenn die Steuerverwaltung zur Feststellung der Leistungsfähigkeit
über vollkommenere Methoden verfügen oder das Pflichtbewußtsein,
das Staatsgefühl der Staatsbürger empfindlicher sein wird. In Er
mangelung dieser Voraussetzungen könnte die einzige Steuer nur
dort praktische Bedeutung gewinnen, wo der Staat von den Staats
bürgern nur geringe Opfer in Anspruch zu nehmen braucht. Die
Durchführung des Ideals der einzigen Steuer stößt auch auf die
Schwierigkeit, daß es gewisse Steuern gibt, die aus volkswirtschaft
lichen oder anderen Gründen behalten werden müssen, wie z. B.
Zölle, eventuell Luxussteuern usw. ; ferner daß bei der Wahl der
Steuern ein Unterschied gemacht werden muß, je nachdem es sich
um den staatlichen, interstaatlichen, kommunalen Haushalt handelt
usw. Mit Recht weist Leroy-Beaulieu darauf hin, daß es sehr ver
fehlt wäre, die Spiritussteuer abzuschaffen, die große Einkommen
bietet und die auch deshalb gerechtfertigt ist, weil sie den Alkoho
lismus mildert und Deckung liefert für jene Ausgaben, welche dem
Staate die Trunksucht und deren Folgen verursachen.
Oh die Umlegung, Einhebung, Exekution der einzigen Steuer
weniger Kosten verursachen würde, was namentlich bei den Physio-
kraten ein leitender Gesichtspunkt war, das ist zweifelhaft, wenn es
auch Wahrscheinlichkeit besitzt.
Eine Erscheinungsart des Individualismus ist es, welche die
Aufgabe des Staates in dem Schutz des Vermögens sieht und dem
entsprechend die nach der Größe des Vermögens abgestufte einzige
Steuer befürwortet. Diesem Gedankengang begegnen wir schon bei
Montesquieu, dessen Formulierung gemäß die Steuer jener Teil
des Vermögens ist, welchen die Staatsbürger dem Staate zu dem
Zwecke überlassen, daß sie den verbleibenden Teil in Ruhe genießen
mögen. Wenn es wahr wäre, daß der Staat nur die Vermögenden