Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Diese Grundprinzipien entwickeln sich mit der Entwicklung 
des Steuerwesens. Teils bewußt, teils unbewußt kommen diese 
Prinzipien mit der Entwicklung der Wichtigkeit des Steuerwesens 
zum Ausdruck. Die Begründer der Steuertheorien betonen diese 
Prinzipien mit mehr minderer Klarheit und Bestimmtheit, in dem 
Maße, daß ein gewisser Teil dieser Prinzipien geradezu zum Ge 
meinplatz wird. Bodinus, Vauban, Montesquieu, Quesnay, Turgot 
bei den Franzosen, Justi, Bielfeld, Strebn bei den Deutschen, Yerri 
hei den Italienern, Milles bei den Engländern, Saavedra bei den 
Spaniern und andere stellen gewisse Prinzipien auf, als allgemeine 
Postulate des Steuerwesens. In einem im Jahre 1754 in Tyrnau 
von einem ungarischen Jesuiten geschriebenen Werke werden 
folgende Postulate aufgestellt. 1. Den im Interesse des allgemeinen 
Wohles festgesetzten Steuern soll sich niemand entziehen; 2. der 
Souverain soll bei der Besteuerung so vorgehen, wie der kluge Wirt, 
der Milch und Wolle nützt, aber die Herde beschützt, das Holz 
benützt, ohne den Wald auszurotten ; 3. im Interesse der Gerechtig 
keit soll nicht nur das Bedürfnis in Betracht gezogen werden, 
sondern auch die Verhältnismäßigkeit und zwar sowohl in bezug 
auf die Personen, als in bezug auf die Sachen; 4. bei der Steuer 
einhebung soll auf folgende drei Punkte geachtet werden: a) der 
jenige soll sie vollziehen, der hierzu berechtigt ist; b) die Steuer 
soll entsprechend aufgeteilt werden; c) die Steuern sollen zu dem 
Zwecke verwendet werden, zu dessen Befriedigung sie auferlegt 
wurden. 
2. Obwohl die Frage der Steuerprinzipien, wenn auch nur 
sporadisch, von älteren Schriftstellern bereits berührt wird, so wendet 
sich die Aufmerksamkeit ihr doch erst von dem Momente zu, als 
Adam Smith in seinem Werke in vier sogenannte Kanone die allge 
meinen Postulate des Steuerwesens zusammenfaßt. Es sind dies die 
folgenden vier Prinzipien: 1. Die Bürger jeden Staates sind ver 
pflichtet zu den Bedürfnissen der Regierung möglichst im Verhältnis 
ihrer Fähigkeit, d. h. im Verhältnis ihres Einkommens, das sie unter 
dem Schutze des Staates genießen, beizutragen. Die Ausgaben der 
Regierung gegenüber den einzelnen Mitgliedern eines großen Staates 
sind dieselben, wie die Verwaltungskosten eines großen Gutes gegen 
über den Pächtern, die zu denselben in jenem Verhältnis beizutragen 
haben, in welchem sie an dem Gute interessiert sind. In der Be 
obachtung oder der Vernachlässigung dieses Prinzipes besteht das, 
was wir die Gleichheit oder Ungleichheit der Besteuerung nennen. 
Jede Steuer, das muß ein für allemal bemerkt werden, welche nur 
auf eine der früher erwähnten drei Einkommensarten entfällt, ist
	        
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