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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Diese Grundprinzipien entwickeln sich mit der Entwicklung
des Steuerwesens. Teils bewußt, teils unbewußt kommen diese
Prinzipien mit der Entwicklung der Wichtigkeit des Steuerwesens
zum Ausdruck. Die Begründer der Steuertheorien betonen diese
Prinzipien mit mehr minderer Klarheit und Bestimmtheit, in dem
Maße, daß ein gewisser Teil dieser Prinzipien geradezu zum Ge
meinplatz wird. Bodinus, Vauban, Montesquieu, Quesnay, Turgot
bei den Franzosen, Justi, Bielfeld, Strebn bei den Deutschen, Yerri
hei den Italienern, Milles bei den Engländern, Saavedra bei den
Spaniern und andere stellen gewisse Prinzipien auf, als allgemeine
Postulate des Steuerwesens. In einem im Jahre 1754 in Tyrnau
von einem ungarischen Jesuiten geschriebenen Werke werden
folgende Postulate aufgestellt. 1. Den im Interesse des allgemeinen
Wohles festgesetzten Steuern soll sich niemand entziehen; 2. der
Souverain soll bei der Besteuerung so vorgehen, wie der kluge Wirt,
der Milch und Wolle nützt, aber die Herde beschützt, das Holz
benützt, ohne den Wald auszurotten ; 3. im Interesse der Gerechtig
keit soll nicht nur das Bedürfnis in Betracht gezogen werden,
sondern auch die Verhältnismäßigkeit und zwar sowohl in bezug
auf die Personen, als in bezug auf die Sachen; 4. bei der Steuer
einhebung soll auf folgende drei Punkte geachtet werden: a) der
jenige soll sie vollziehen, der hierzu berechtigt ist; b) die Steuer
soll entsprechend aufgeteilt werden; c) die Steuern sollen zu dem
Zwecke verwendet werden, zu dessen Befriedigung sie auferlegt
wurden.
2. Obwohl die Frage der Steuerprinzipien, wenn auch nur
sporadisch, von älteren Schriftstellern bereits berührt wird, so wendet
sich die Aufmerksamkeit ihr doch erst von dem Momente zu, als
Adam Smith in seinem Werke in vier sogenannte Kanone die allge
meinen Postulate des Steuerwesens zusammenfaßt. Es sind dies die
folgenden vier Prinzipien: 1. Die Bürger jeden Staates sind ver
pflichtet zu den Bedürfnissen der Regierung möglichst im Verhältnis
ihrer Fähigkeit, d. h. im Verhältnis ihres Einkommens, das sie unter
dem Schutze des Staates genießen, beizutragen. Die Ausgaben der
Regierung gegenüber den einzelnen Mitgliedern eines großen Staates
sind dieselben, wie die Verwaltungskosten eines großen Gutes gegen
über den Pächtern, die zu denselben in jenem Verhältnis beizutragen
haben, in welchem sie an dem Gute interessiert sind. In der Be
obachtung oder der Vernachlässigung dieses Prinzipes besteht das,
was wir die Gleichheit oder Ungleichheit der Besteuerung nennen.
Jede Steuer, das muß ein für allemal bemerkt werden, welche nur
auf eine der früher erwähnten drei Einkommensarten entfällt, ist