Full text : Finanzwissenschaft

B.  I.  Abschnitt.  Allgemeine  Bemerkungen.

269

ung
iese
sens
iese
lern
Ge-•got

erri
den
iine
nau
den
nen
der
irt,
tolz
tiglen,

zug
ierler.-


em
egt
aur
det
als
gedie

ernis

ter
ier
,tes
euren ­

Belas, ­

en.
iur
ist

unbedingt  ungleich,  sofern  sie  die  beiden  anderen  nicht  berührt.
2.  Die  Steuer,  die  jeder  zu  zahlen  hat,  sei  bestimmt  und  nicht  willkürlich. ­
  Die  Zeit,  die  Art  der  Zahlung,  die  Summe,  all  dies  soll
für  den  Steuerzahler  und  für  jede  andere  Person  klar  sein.  Wo
dies  nicht  zutrifft,  dort  ist  jeder  Steuerzahler  mehr  weniger  der
Willkür  des  Steuereintreibers  ausgeliefert,  der  die  Steuer  verschärfen
kann  oder  infolge  der  Furcht  vor  der  Verschärfung  Geschenke  oder
andere  Vorteile  erpressen  kann.  Die  Unbestimmtheit  der  Steuer
ermutigt  die  Frechen,  begünstigt  die  Korruption  bei  Personen,  die
schon  ihrem  Berufe  nach  nicht  populär  sind,  auch  wenn  sie  weder
unverschämt,  noch  korrupt  sind.  Die  Bestimmtheit  der  Steuerobliegenheit ­
  ist  so  wichtig,  daß  selbst  ein  hoher  Grad  von  Ungleichheit ­
  bei  weitem  kein  so  großes  Übel  ist,  wie  dies  die  Geschichte
zeigt,  als  ein  kleines  Maß  von  Unbestimmtheit.  3.  Jede  Steuer  soll
in  dem  Zeitpunkte  und  in  der  Weise  eingehoben  werden,  in  welchem
deren  Zahlung  für  den  Steuerträger  am  bequemsten  ist.  4.  Jede
Steuer  soll  so  eingerichtet  werden,  daß  sie  nach  Möglichkeit  aus
den  Taschen  der  Staatsbürger  nicht  mehr  entnehme,  als  tatsächlich
in  die  Staatskasse  fließt.  Hier  kommen  namentlich  vier  Fälle  vor,
deren  Endergebnis,  daß  die  Steuer  für  das  Volk  in  viel  höherem
Maße  lästig  ist,  als  sie  für  den  Staat  Vorteil  bringt.  Die  unzweifelhafte ­
  Wahrheit  und  Nützlichkeit  dieser  Prinzipien  haben  mehr
weniger  die  Aufmerksamkeit  aller  Völker  auf  sich  gezogen.
3.  Diese  vier  Steuerprinzipien  Adam  Smith’s  haben  sehr  verschiedene ­
  Beurteilung  gefunden.  Einige  sahen  in  denselben  die
Kanone  des  Steuerwesens;  Mill  nennt  sie  die  klassischen  Gesetze
des  Steuerwesens;  Stourm  nennt  sie  ganz  elementare  Wahrheiten,
sagt  aber  doch,  daß  sie  „die  Verkündigung  der  Rechte  der  Steuerträger“ ­
  bedeuten.  Doch  begegnen  wir  auch  strengeren  Kritikern.
Rogers  leugnet  überhaupt,  daß  diese  Sätze  von  Smith  aufgestellt
wurden,  da  sie  mehr  weniger  schon  bei  Turgot  vorkommen.  Schaf  fie
unterwirft  sie  einer  strengen  Kritik;  Cohn  und  Walker  legen  denselben ­
  fast  gar  keine  Bedeutung  bei.  Proudhon  bezeichnet  sie  als
das  erste  Lallen  der  Wissenschaft.  Die  Wahrheit  ist,  wie  wir  sahen,
daß  allgemeine  Steuerprinzipien  schon  sehr  frühe  aufgestellt  wurden
und  es  kann  bei  Smith  kaum  von  wissenschaftlicher  Entdeckung
gesprochen  werden.  Fassen  wir  die  dargelegten  Prinzipien  näher
ins  Auge,  so  sehen  wir,  daß  eigentlich  nur  der  erste  Satz  ein  allgemeines ­
  Prinzip  enthält,  die  drei  übrigen  Punkte  enthalten  eigentlich
mehr  Zweckmäßigkeitssätze.  Der  erste  Satz  hat  hier  wieder  den
Fehler,  der  aus  dem  bei  vielen  Fragen  von  Smith  befolgten
Eklekticismus  folgt,  daß  er  nicht  konsequent  ist,  denn  das  Maß  der
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.