B. I. Abschnitt. Allgemeine Bemerkungen.
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unbedingt ungleich, sofern sie die beiden anderen nicht berührt.
2. Die Steuer, die jeder zu zahlen hat, sei bestimmt und nicht willkürlich.
Die Zeit, die Art der Zahlung, die Summe, all dies soll
für den Steuerzahler und für jede andere Person klar sein. Wo
dies nicht zutrifft, dort ist jeder Steuerzahler mehr weniger der
Willkür des Steuereintreibers ausgeliefert, der die Steuer verschärfen
kann oder infolge der Furcht vor der Verschärfung Geschenke oder
andere Vorteile erpressen kann. Die Unbestimmtheit der Steuer
ermutigt die Frechen, begünstigt die Korruption bei Personen, die
schon ihrem Berufe nach nicht populär sind, auch wenn sie weder
unverschämt, noch korrupt sind. Die Bestimmtheit der Steuerobliegenheit
ist so wichtig, daß selbst ein hoher Grad von Ungleichheit
bei weitem kein so großes Übel ist, wie dies die Geschichte
zeigt, als ein kleines Maß von Unbestimmtheit. 3. Jede Steuer soll
in dem Zeitpunkte und in der Weise eingehoben werden, in welchem
deren Zahlung für den Steuerträger am bequemsten ist. 4. Jede
Steuer soll so eingerichtet werden, daß sie nach Möglichkeit aus
den Taschen der Staatsbürger nicht mehr entnehme, als tatsächlich
in die Staatskasse fließt. Hier kommen namentlich vier Fälle vor,
deren Endergebnis, daß die Steuer für das Volk in viel höherem
Maße lästig ist, als sie für den Staat Vorteil bringt. Die unzweifelhafte
Wahrheit und Nützlichkeit dieser Prinzipien haben mehr
weniger die Aufmerksamkeit aller Völker auf sich gezogen.
3. Diese vier Steuerprinzipien Adam Smith’s haben sehr verschiedene
Beurteilung gefunden. Einige sahen in denselben die
Kanone des Steuerwesens; Mill nennt sie die klassischen Gesetze
des Steuerwesens; Stourm nennt sie ganz elementare Wahrheiten,
sagt aber doch, daß sie „die Verkündigung der Rechte der Steuerträger“
bedeuten. Doch begegnen wir auch strengeren Kritikern.
Rogers leugnet überhaupt, daß diese Sätze von Smith aufgestellt
wurden, da sie mehr weniger schon bei Turgot vorkommen. Schaf fie
unterwirft sie einer strengen Kritik; Cohn und Walker legen denselben
fast gar keine Bedeutung bei. Proudhon bezeichnet sie als
das erste Lallen der Wissenschaft. Die Wahrheit ist, wie wir sahen,
daß allgemeine Steuerprinzipien schon sehr frühe aufgestellt wurden
und es kann bei Smith kaum von wissenschaftlicher Entdeckung
gesprochen werden. Fassen wir die dargelegten Prinzipien näher
ins Auge, so sehen wir, daß eigentlich nur der erste Satz ein allgemeines
Prinzip enthält, die drei übrigen Punkte enthalten eigentlich
mehr Zweckmäßigkeitssätze. Der erste Satz hat hier wieder den
Fehler, der aus dem bei vielen Fragen von Smith befolgten
Eklekticismus folgt, daß er nicht konsequent ist, denn das Maß der