Full text : Finanzwissenschaft

268

4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

Diese  Grundprinzipien  entwickeln  sich  mit  der  Entwicklung
des  Steuerwesens.  Teils  bewußt,  teils  unbewußt  kommen  diese
Prinzipien  mit  der  Entwicklung  der  Wichtigkeit  des  Steuerwesens
zum  Ausdruck.  Die  Begründer  der  Steuertheorien  betonen  diese
Prinzipien  mit  mehr  minderer  Klarheit  und  Bestimmtheit,  in  dem
Maße,  daß  ein  gewisser  Teil  dieser  Prinzipien  geradezu  zum  Gemeinplatz ­
  wird.  Bodinus,  Vauban,  Montesquieu,  Quesnay,  Turgot
bei  den  Franzosen,  Justi,  Bielfeld,  Strebn  bei  den  Deutschen,  Yerri
hei  den  Italienern,  Milles  bei  den  Engländern,  Saavedra  bei  den
Spaniern  und  andere  stellen  gewisse  Prinzipien  auf,  als  allgemeine
Postulate  des  Steuerwesens.  In  einem  im  Jahre  1754  in  Tyrnau
von  einem  ungarischen  Jesuiten  geschriebenen  Werke  werden
folgende  Postulate  aufgestellt.  1.  Den  im  Interesse  des  allgemeinen
Wohles  festgesetzten  Steuern  soll  sich  niemand  entziehen;  2.  der
Souverain  soll  bei  der  Besteuerung  so  vorgehen,  wie  der  kluge  Wirt,
der  Milch  und  Wolle  nützt,  aber  die  Herde  beschützt,  das  Holz
benützt,  ohne  den  Wald  auszurotten ;  3.  im  Interesse  der  Gerechtigkeit ­
  soll  nicht  nur  das  Bedürfnis  in  Betracht  gezogen  werden,
sondern  auch  die  Verhältnismäßigkeit  und  zwar  sowohl  in  bezug
auf  die  Personen,  als  in  bezug  auf  die  Sachen;  4.  bei  der  Steuereinhebung ­
  soll  auf  folgende  drei  Punkte  geachtet  werden:  a)  derjenige ­
  soll  sie  vollziehen,  der  hierzu  berechtigt  ist;  b)  die  Steuer
soll  entsprechend  aufgeteilt  werden;  c)  die  Steuern  sollen  zu  dem
Zwecke  verwendet  werden,  zu  dessen  Befriedigung  sie  auferlegt
wurden.
2.  Obwohl  die  Frage  der  Steuerprinzipien,  wenn  auch  nur
sporadisch,  von  älteren  Schriftstellern  bereits  berührt  wird,  so  wendet
sich  die  Aufmerksamkeit  ihr  doch  erst  von  dem  Momente  zu,  als
Adam  Smith  in  seinem  Werke  in  vier  sogenannte  Kanone  die  allgemeinen ­
  Postulate  des  Steuerwesens  zusammenfaßt.  Es  sind  dies  die
folgenden  vier  Prinzipien:  1.  Die  Bürger  jeden  Staates  sind  verpflichtet ­
  zu  den  Bedürfnissen  der  Regierung  möglichst  im  Verhältnis
ihrer  Fähigkeit,  d.  h.  im  Verhältnis  ihres  Einkommens,  das  sie  unter
dem  Schutze  des  Staates  genießen,  beizutragen.  Die  Ausgaben  der
Regierung  gegenüber  den  einzelnen  Mitgliedern  eines  großen  Staates
sind  dieselben,  wie  die  Verwaltungskosten  eines  großen  Gutes  gegenüber ­
  den  Pächtern,  die  zu  denselben  in  jenem  Verhältnis  beizutragen
haben,  in  welchem  sie  an  dem  Gute  interessiert  sind.  In  der  Beobachtung ­
  oder  der  Vernachlässigung  dieses  Prinzipes  besteht  das,
was  wir  die  Gleichheit  oder  Ungleichheit  der  Besteuerung  nennen.
Jede  Steuer,  das  muß  ein  für  allemal  bemerkt  werden,  welche  nur
auf  eine  der  früher  erwähnten  drei  Einkommensarten  entfällt,  ist
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.