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1. Buch. Einleitende Lehren.
wichtiger Faktor des Geldmarktes, der von ihm abhängig wird
wie er vom Geldmarkt. Der Staat muß die Möglichkeiten der
Anleihenaufnahme kennen, die Umstände, die dieselben beeinflussen,
die Voraussetzungen, für seine Anlehen die günstigsten Bedingungen
zu erhalten. Der Staat hat große Vermögen zu verwalten, ist
Auftraggeber zur Ausführung der verschiedensten technischen Arbeiten,
Gebäude, Straßen, Kanäle, Eisenbahnen, Brücken, Dämme,
Häfen, Flußregulierungen usw. Eine genaue Kenntnis der Gesetze
der Wirtschaft ist die Voraussetzung des rationellen Staatshaushaltes.
Halten wir all das vor Augen, so werden wir einsehen, daß
die Führung des Staatshaushaltes ein solcher Zweig der Staatstätigkeit
ist, welcher notwendigerweise ein selbständiges Gebiet der
Staatsverwaltung bildet und dessen entsprechende Erledigung ohne
wissenschaftliche Erkenntnis der Kräfte und Erscheinungen unmöglich
ist.
Der geordnete Staatshaushalt bietet die beste Garantie für die
Beständigkeit und ruhige Entwicklung der staatlichen Institutionen.
Der ungeordnete Staatshaushalt und der damit verbundene unerträgliche
Steuerdruck sind Leiden, welche die Staatsbürger am
tiefsten und am allgemeinsten empfinden und welche am raschesten die
Beaktion hervorrufen. Ein Regime, das den Staatshaushalt in Ordnung
führt, kann lange Zeit ungestraft Fehler begehen. In der
Geschichte Ungarns läßt sich die Erscheinung hervorheben, daß die
häufigste Ursache der Erschütterung, ja der Umwälzung der staatlichen
Verhältnisse ein ungeordneter Staatshaushalt war. Die Katastrophe
von Mohäcs (1526), die den Untergang des selbständigen
ungarischen Staates verursachte, der Bauernaufstand, der Aufstand
Räköczys sowie dessen Mißlingen, das Mißlingen des Unabhängigkeitskampfes
im Jahre 1848/49, stehen in innigem Zusammenhang
mit finanziellen Miseren. Aber auch die Wiederherstellung der
ungarischen Verfassung im Jahre 1867 — der sogenannte Ausgleich
zwischen Österreich und Ungarn — wurde durch die gänzliche
Zerrüttung der Finanzen der Monarchie wesentlich gefördert. Auch
dafür liefert die Geschichte viele Beispiele, daß absolutistische
Herrscher die Verfassung und die Volksrechte lange mit Füßen
treten konnten, wenn sie nur den Staatshaushalt in Ordnung zu
halten wußten und die Staatsbürger in dem empfindlichsten Punkte
der Steuerleistung nicht verletzten. Der außerordentliche Aufschwung
des englischen Staates hängt innig mit dem Umstande zusammen,
daß sich dort die parlamentarische Kontrolle des Staatshaushaltes
früher entwickelte und auch von Preußen sagt Roscher,