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1. Buch. Einleitende Lehren.
wichtiger Faktor des Geldmarktes, der von ihm abhängig wird
wie er vom Geldmarkt. Der Staat muß die Möglichkeiten der
Anleihenaufnahme kennen, die Umstände, die dieselben beeinflussen,
die Voraussetzungen, für seine Anlehen die günstigsten Bedingungen
zu erhalten. Der Staat hat große Vermögen zu verwalten, ist
Auftraggeber zur Ausführung der verschiedensten technischen Ar
beiten, Gebäude, Straßen, Kanäle, Eisenbahnen, Brücken, Dämme,
Häfen, Flußregulierungen usw. Eine genaue Kenntnis der Ge
setze der Wirtschaft ist die Voraussetzung des rationellen Staats
haushaltes.
Halten wir all das vor Augen, so werden wir einsehen, daß
die Führung des Staatshaushaltes ein solcher Zweig der Staats
tätigkeit ist, welcher notwendigerweise ein selbständiges Gebiet der
Staatsverwaltung bildet und dessen entsprechende Erledigung ohne
wissenschaftliche Erkenntnis der Kräfte und Erscheinungen un
möglich ist.
Der geordnete Staatshaushalt bietet die beste Garantie für die
Beständigkeit und ruhige Entwicklung der staatlichen Institutionen.
Der ungeordnete Staatshaushalt und der damit verbundene uner
trägliche Steuerdruck sind Leiden, welche die Staatsbürger am
tiefsten und am allgemeinsten empfinden und welche am raschesten die
Beaktion hervorrufen. Ein Regime, das den Staatshaushalt in Ord
nung führt, kann lange Zeit ungestraft Fehler begehen. In der
Geschichte Ungarns läßt sich die Erscheinung hervorheben, daß die
häufigste Ursache der Erschütterung, ja der Umwälzung der staat
lichen Verhältnisse ein ungeordneter Staatshaushalt war. Die Kata
strophe von Mohäcs (1526), die den Untergang des selbständigen
ungarischen Staates verursachte, der Bauernaufstand, der Aufstand
Räköczys sowie dessen Mißlingen, das Mißlingen des Unabhängig
keitskampfes im Jahre 1848/49, stehen in innigem Zusammenhang
mit finanziellen Miseren. Aber auch die Wiederherstellung der
ungarischen Verfassung im Jahre 1867 — der sogenannte Ausgleich
zwischen Österreich und Ungarn — wurde durch die gänzliche
Zerrüttung der Finanzen der Monarchie wesentlich gefördert. Auch
dafür liefert die Geschichte viele Beispiele, daß absolutistische
Herrscher die Verfassung und die Volksrechte lange mit Füßen
treten konnten, wenn sie nur den Staatshaushalt in Ordnung zu
halten wußten und die Staatsbürger in dem empfindlichsten Punkte
der Steuerleistung nicht verletzten. Der außerordentliche Auf
schwung des englischen Staates hängt innig mit dem Umstande zu
sammen, daß sich dort die parlamentarische Kontrolle des Staats
haushaltes früher entwickelte und auch von Preußen sagt Roscher,