B. V. Abschnitt. Steuerfreiheit des Bxistenzmininmms.
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allgemein sei, daß in jedem Staatsbürger das Pflichtgefühl sich
entwickle, ist kaum ernstlich zu nehmen.
2. Die Steuerfreiheit des Existenzminimums und die progressive
Besteuerung der höheren Einkommen sind Folgen desselben Prinzipes,
des der gerechten Steuerverteilung. Trotzdem werden beide Ein
richtungen von den Autoren der Finanzwissenschaft verschieden
beurteilt. Boscher und Nasse sind konsequent und verurteilen beide,
ebenso Mayer und Vocke, die beide billigen. Mill, Leroy-Beaulieu,
Umpfenbach, Bossier billigen die Steuerfreiheit des Existenzminimums,
verurteilen aber den progressiven Steuerfuß; Cohn und Held be
fürworten die Steuerprogression, verurteilen aber die Steuerfreiheit
des Existenzminimums.
Die Steuerfreiheit des Existenzminimums ist auf zwei Gedanken
gänge zurückzuführen. Im allgemeinen wünschen dieselbe diejenigen,
die von der Theorie der Gleichheit der Opfer ausgehend, vor allem
die progressive Besteuerung wünschen, als dessen Korollarium sie
die Steuerfreiheit des Existenzminimums betrachten. Aber unter
den Verteidigern des steuerfreien Existenzminimums sind viele, die
die progressive Besteuerung zurückweisen, sowie hinwieder unter
den Vertretern der progressiven Besteuerung manche das steuerfreie
Existenzminimum mißbilligen. Die Erklärung für die erstere
Stellungnahme ist darin zu finden, daß die Willkürlichkeit des
progressiven Steuerfußes dessen Zurückweisung verursacht, sowie
die Auffassung, daß die verschiedene Größe der Einkommen nur
die in gleichem Verhältnis erfolgende Besteuerung rechtfertigt, also
eine stärkere Inanspruchnahme, aber nur im Verhältnis der Größe
des Einkommens, aber nicht die differentielle Behandlung der Ein
kommen verschiedener Größe. Während also die Differenzierung
nach der Größe des Einkommens zurückgewiesen wird, findet die
Unterscheidung nach der Art des Einkommens Billigung. Diese
Auffassung führt zum Teil auf Bicardo zurück, der den Arbeitslohn
bloß als Gestehungskosten betrachtet und demgemäß dessen Be
steuerung mißbilligte, da dieselbe die Produktion belasten würde,
nachdem der Arbeiter in seinem Lohne bloß die Erhaltungskosten
erhält. Ausgehend von dieser Theorie fordert dann auch John
Stuart Mill die Berücksichtigung der verschiedenen Natur der Ein
kommen bei der Besteuerung und dementsprechend die Steuerfreiheit
des Existenzminimums. Andere wieder fanden diese Grundlage zu
schmal, denn bei dem allgemeinen Charakter der Besteuerung
konnten sie die Unterscheidung der Einkommensquellen nicht gut
heißen, sondern forderten, daß bei jedem Steuerträger jener Teil
des Einkommens steuerfrei bleibe, welcher nur zur Befriedigung