Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

der  ersten  Bedürfnisse  geeignet  ist.  Demgemäß  wird  also  das  freie
Existenzminimum  verallgemeinert  und  beim  Millionär  ebenso  in
Abzug  gebracht  wie  beim  Lohnarbeiter.
Wenige  haben  die  Notwendigkeit  der  Steuerfreiheit  des  Existenzminimums ­
  so  energisch  gefordert,  wie  Sonnenfels 1 ):  „Der  Anspruch
auf  den  notwendigen,  sowohl  eigenen  Unterhalt  als  auf  den  Unterhalt ­
  seiner  Familie,  ist  von  der  anerschaffenen  Pflicht  der  Selbsterhaltung ­
  und  des  Hausvaters  abgeleitet.  ..  Eine  Regierung,  welche
diesen  geheiligten  Anteil  der  Menschheit  bei  Ansmessung  der
Beitragsanteile  aus  den  Augen  setzte,  und  durch  ihre  Forderungen
schmälerte,  spräche  der  eigentlichen  Folge  nach:  Gib  mir!  Du  aber
und  die  Deinigen  hungert!  Sie  trete  also  der  Sicherheit  des
Bürgers,  diesem  wesentlichen  Endzwecke  des  gesellschaftlichen  Vertrags, ­
  eben  so  nahe,  als  ein  Feind,  der  die  Saaten,  von  welchen  ich
für  mich  und  meine  Kinder  das  Brot  erwartete,  zu  verheeren,  eingedrungen ­
  wäre.  ...  Denn  der  Unterhalt  ist  dergestalt  notwendig,
daß  man  entweder  zugrunde  gehen,  oder  ihn,  woher  er  immer
komme,  besorgen  muß.  Der  Staat  würde  sich  daher  im  ersten
Falle  einen  Bürger,  eine  Familie  selbst  getötet  haben:  im  zweiten
Falle  wäre  der  Bürger,  dessen  Einkünfte  durch  das  Übermaß  der
Entrichtung  erschöpft  sind,  den  Hauptstamm  anzugreifen  gezwungen.“ ­

Einem  Teil  dieser  Argumentation  begegnen  wir  auch  bei
neueren  Schriftstellern,  so  wie  Adams,  der  auch  das  steuerfreie
Existenzminimum  fordert  mit  der  Bemerkung,  daß  zu  dessen  Rechtfertigung ­
  es  genügt  darauf  hinzuweisen,  daß  die  ungenügende  Befriedigung ­
  der  Bedürfnisse  die  Leistungsfähigkeit  der  großen  Menge
herabmindert.  Demnach  sprechen  selbst  finanzielle  Gründe  für  das
steuerfreie  Existenzminimum.
3.  Die  Berücksichtigung  der  Disparitäten  in  der  Einkommensverteilung ­
  kann  kaum  entsprechender  geschehen,  als  durch  die
Steuerfreiheit  jener  Einkommen,  die  zur  Lebenserhaltung  unbedingt
notwendig  sind.  Es  bedarf  kaum  der  Erklärung,  daß  eine  Person,
die  nur  über  so  viel  Einkommen  verfügt,  um  die  ersten  Lebensbedürfnisse ­
  zu  befriedigen,  nicht  in  der  Lage  ist,  Steuern  zu  zahlen,
richtiger  gesagt,  direkte  Steuern  resp.  Einkommensteuer  zu  zahlen.
Es  ist  wohl  wahr,  daß  für  den  Kulturmenschen,  den  homo  europaeus,
der  Staat  auch  zu  den  ersten  Lebensbedürfnissen  gehört  und  wenn
wir  niedrigere  Kulturstufen  vor  Augen  halten,  so  sehen  wir  sogleich,
daß  der  in  der  Wildnis  vereinsamte  Mensch  für  seine  Sicherheit

‘)  Grundsätze  der  Polizey,  Handlung  und  Finanz  (Wien  1787),  8.  192.
            
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